Mindestflughöhe VFR nach sera und LuftVO

Forum - Luftrecht
  • Moin, kann mir evtl. mal jemand leicht verständlich und fundiert erklären, was nun bindend ist?

    Laut sera.3105 und 5005 beträgt dieVFR Mindestflughöhe über bewohntem Gebiet 500ft und über unbewohntem Gebiet 500ft. Laut LuftVO §13 und §40(Entwurf) gilt in Deutschland weiterhin 2.000ft. 

    Was ist denn da nun verbindlich. Ein deutscher Entwurf oder europäisches bereits geltendes Recht? Und was wäre, wenn der deutsche Entwurf zu geltendem Recht wird?

    Beste Grüße,
    Olli
  • Eigentlich müßte es die europ. Verordnung sein.
    Dummerweise haben unsere Verwaltungs Tattergreise aber Ihre kalkbelastete Birne durchgesetzt und an der Sera vorbei nach wie vor die 2000ft definiert.

    Machste derzeit nix dran. Kannst natürlich bei der EU Beschwerde einlegen und mir nichts Dir nichts in 5-6 Jahren evtl. Recht bekommen...
  • Hallo Mowa,

    Es gilt SERA.

    Soweit Lücken bis zum Erscheinen der neuen LuftVO bestanden, wurden sie durch Notverordnungen - Verzeihung, ich meine natürlich durch NfL ausgefüllt; siehe z.B. die Einführung der RMZ und die gegenwärtige Luftraumordnung.

    Nun bestehen die SERA nicht nur aus Regeln, die im direkten Durchgriff für Piloten bindend sind, sondern enthalten auch Gestaltungsräume für die Mitgliedsstaaten.

    Allerdings ist mir jetzt keine NfL bekannt, mit der das Fortleben der 2000-ft-Regel angeordnet worden wäre.

    Bei der Mindsthöhe lt. SERA.5005 wolltest du doch sicher schreiben "1000 ft über bewohntem Gebiet" (bzw über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600 Metern)?

    Der Entwurf zur neuen LuftVO würde mich schon brennend interessieren...wo gibt′s den den?
  • Hey ca-max,

    Klar. Die 500ft über bewohntem Gebiet sind n Schreibfehler. 1.000ft meinte ich natürlich. ;)

    Den Entwurf habe ich selber auch noch nicht gefunden. Ich hab mich da an die Aussage der AOPA gehalten, die sich darauf berufen. Und ich gehe einfach mal davon aus, dass sie Zugang zum Entwurf haben. 

    Auf den Hinweis mit den NfL hätte ich auch selber kommen müssen. Grmpf!

    Beste Grüße und thx,
    Olli

  • MOIN: <Eigentlich müßte es die europ. Verordnung sein.
    Dummerweise haben
    unsere Verwaltungs Tattergreise aber Ihre kalkbelastete Birne
    durchgesetzt und an der Sera vorbei nach wie vor die 2000ft definiert.

    Machste
    derzeit nix dran. Kannst natürlich bei der EU Beschwerde einlegen und
    mir nichts Dir nichts in 5-6 Jahren evtl. Recht bekommen...>


    Moin MOIN,

    das sind m.E. keine Verwaltungs Tattergreise sondern hellwache dynamische Selbstbegünstiger, die sich mit dt.-typischem vorauseilendem Gehorsam per gar nicht so selten vorkommendem modus operandi (Standard-Argument Sicherheit) eine bevorzugte bzw. schnellere Beförderung oder eine angestrebte höhere Position erhoffen. Das ist quasi Korruption in eigener Sache und umso einfacher, je weniger Fachlompetenz bei den Personen vorauszusetzen bzw. vorhanden ist, für die sie letztendlich tätig sind, also diese von ihrem (Fach-) Urteil total abhängig sind, als da die Spitzen der Verbände selbst bzw. der Gesetzgeber zu nennen ist. Der Abgeordnete Ströbele - ein Anwalt! - ist nach eigenem Bekunden nicht mal fähig, seine eMals zu öffnen. Diese werden ihm von seiner Sekretärin ausgedruckt und also vorgelegt.

    Nur zu gut ist noch das Affentheater um das bescheuerte dt. Medical in Erinnerung, bei dem "unsere" Administration sich ja durch die Blume u.U. dazu bereit erklärte, im Falle der Mitgliederzustimmung UL-Stunden auf PPL-A-Stunden anzurechnen.

    Geeignete Methoden der schwierigen Aufklärung sind außer "Kommisar Zufall" die kriminalistischen Methoden namens Heuristik und Syllogistik. Das bedeutet schlicht die Kunst des Findens und die des logischen Schlußvermögens. 

    Als das Kind in den Brunnen gefallen war - zu späte und daher nutzlose Proteste der zu vertrauensseligen Schein-Inhaber und in der Folge zu viele auf Dauer gegroundete und also aus purer Enttäuschung von den Plätzen und Werkstätten nun völlig fernbleibenden Werkstattleiter - wurden die Vereine, die ja Mitglieder der DAeC Landesverbände sind, in ihrer dualen Eigenschaft als Luftfahrttechnische Betriebe zunehmend in Schwierigkeiten gebracht.

    Es wurden *keine* Stunden angerechnet. Die schäbige erbärmliche Erklärung dafür war, daß ein Übersetzungsfehler vorgelegen habe, während die Fliegergemeinde im vorauseilenden Gehorsam (dem großen Bruder USA zuliebe) den ganzen lieben langen Tag keine Gelegenheit ausläßt, Englisches nachzuplappern, um ihre oft nicht vorhandene Fach-Kompetenz auf irgendeiner der zahlreichen dt. Verwaltungsebenen schon allein damit auffällig zu kaschieren. English ist also schon xxx-Kompetenz an sich.

    hob
  • HOB, spar′ dir die Rabulistik und lies mal eben diese 103 Seiten;  :))

    Die  neue Luft-VO ist seit Anfang August fertig und befindet sich auf dem Weg durch die gesetzzustimmenmüssenden und gesetzgebenden Gremien!

    Nur unsere Verbände scheinen das noch nicht gemerkt zu haben bzw, nicht wichtig genug zu nehmen, um mal ein Wörtchen davon verlauten zu lassen. Hier ist sie dann:

    https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2015/0337_2D15.pdf

    Und wer es gleich wissen will: die 2000-ft-Regelung ist gefallen! Daß der Bundestag sie wieder reinschreiben wird, kann ich mir kaum vorstellen.
  • Und wer es gleich wissen will: die 2000-ft-Regelung ist gefallen! Daß der Bundestag sie wieder reinschreiben wird, kann ich mir kaum vorstellen.

    Nachtigall ick hoer Dir trapsen:

    "Allerdings hindert die Regelung die Mitgliedstaaten nicht daran, Flugbeschränkungsgebiete,
    beispielsweise über Naturschutzgebieten, festzulegen, wenn dies zur Abwehr von Gefahren
    für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist.
    Es ist daher vorgesehen, die Auswirkungen der neuen Flughöhe im Hinblick auf die Lärmsituation
    zu überprüfen. Sofern sich neue, unverträgliche Lärmbelastungen zum Beispiel durch
    tiefer fliegende Sportflugzeuge zeigen, soll die Festlegung spezifischer Flugbeschränkungsgebiete
    für betroffene besiedelte oder ansonsten schutzbedürftige Gebiete vorgesehen werden."

    :)


    Chris
  • Alles bekannt. Ich meine im PuF war hierzu vor gar nicht all zu langer Zeit eine Abhandlung das die Luftfahrtbehörden eben mit den Möglichkeiten der Ausnahme, quasi durch die Hintertür, an der alten Regeln festhalten wird.

    Die 500ft über der Eifel fänd ich allerdings mal sehr charmant!
  • ca-max

    < HOB, spar′ dir die Rabulistik und lies mal eben diese 103 Seiten;  :))>

    Ja, mach′ ich, danke.

    Ich vergaß nur noch zu erwähnen, daß man die besten Antworten erhält, wenn man die Frage nach dem WARUM stellt, also die nach der Motivation handelnder Personen - z.B. ZÜP und Otto Schily, der seine üppige Pension jetzt in der Toskana "verfrißt".

    Es ist doch so, daß die Staatssekretäre - also die, welche als Reserve für ein Ministeramt bei Fuß stehen - die Ministerien führen und aus mehr als linientreuen Parteisoldaten bestehen, also solchen mit Scheuklappen, rational also unerreichbar.

    Das, was man politisch möglicherweise nicht durchkriegt, wird mit dem Kopulations- äähh: Koalitions-Partner gegen den Wählerwillen in sogenannten Gesetzes"paketen" (und zwar nicht wie bei DHL oder HERMES etwa versichert) versteckt - so ähnlich wie die wertlosen Ami-Immobilien, die mit A+ Bewertung der Analysten nach Europa ver-schoben, äähh: ver-kauft wurden und so manipuliert, daß die Abstimmung darüber unter Zeitzwang Freitags-Mittag erfolgt, wenn das Parlament schon gemeinsam auf gepackten Koffern und Taschen sitzt, um per ICE und Flugzeug in das Post-nach-mir die-Sintflut-Wochenende zu verduften. Was Gegenstand der Abstimmung ist, interessiert zu diesem Zeitpunkt keine Sau mehr. Genau so kam auch vor Jahren die 1,5 km-Radius-Grenze für Modellflugzeuge im Abstand zu bewohnten Gegenden zustande. Wir sind dadurch eine seltene Spezies geworden, dessen Aktivität dadurch je nach Lokalität (NRW) faktisch verboten wurde. Diese Gesetzgeberitis von wirklich Ahnungslosen - aber fürstlich Besoldeten und von BW und BY im Wege des Länderfinanzausgleichs subventioniert - führte in Hamburg dazu, daß eine Mutter wegen ihres Sohnes im roten Hamburg eine saftige Anzeige der Luftfahrtbehörde wegen Verletzung des Luftraumes bekam, weil ihr Sohnemann auf einem Spielplatz in der Nähe des Flughafens einen Drachen steigen ließ, der nicht höher stieg, als es die Wipfel umstehender begrenzender Bäume waren. 

    Noch Fragen, Kienzle?

    hob

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