Ich zitiere mal 23 U 2208/12 OLG München:Leider hat das Verfahren mal so gar nichts mit einem TiefANflug zu tun.
Leider hat das Verfahren mal so gar nichts mit einem TiefANflug zu tun.Ihr unterscheidet nichtmal die Begriffe :Tiefanflug,Tiefflug oder tiefer Überflug...
hm.. wird langsam zäh....Andererseits finde ich es wichtig, dass solche grundfalschen Ansichten unseres Forumskaspers TeeJay richtiggestellt werden. Das mag manchmal nervig sein, aber es liest vielleicht der eine oder andere seiner Schueler hier mit und kann so die stellenweise grotesken und gefaehrlichen "Lehrmeinungen" seines Ausbilders fuer sich relativieren. Vielleicht spricht sich das auch langsam rum in seinem Umfeld.
Jeder kann mal irgendwas falsch sehen. Entscheidend ist, wie man damit umgeht, wenn klar ist, dass man eben falsch liegt.
Was man aber vermeiden sollte und da ist IMHO TeeJays Intention ist, sich ohne Not angreifbar zu machen und dem Risiko einerSehe ich ueberhaupt nicht so. Wenn etwas erlaubt ist, dann tue ich es bei Bedarf. Wenn ich ohne Sprachnachweis fliegen darf, tue ich das. Wenn ich einen tiefen Ueberflug machen darf, tue ich das. Um nur 2 Beispiele zu nennen, wo TeeJay fast einen Herzkasper bekommt.
Auf ein Verschulden des Piloten kommt es bei einer Risikobeschränkung nicht an.