tiefer Überflug an Flugplätzen grundsätzlich verboten ?

Forum - Luftrecht
  • Ich zitiere mal 23 U 2208/12 OLG München:
    Leider hat das Verfahren mal so gar nichts mit einem TiefANflug zu tun.
  • hm.. wird langsam zäh....  könnte mal jemand die Sache mit dem Tiefflug im Rheintal rausholen...

    ... oder wenigstens einen Denunzianten!
  • Ihr habt ALLE Recht - jeder auf seine Weise !  ;-)
  • um des kaisers Bart,....ich hab recht ..nein ich ,..nein ich ..UL-Piloten"
    Leider hat das Verfahren mal so gar nichts mit einem TiefANflug zu tun.
    Ihr unterscheidet nichtmal die Begriffe :Tiefanflug,Tiefflug oder tiefer Überflug...

    geht lieber fliegen bei dem schönen Spätsommerwetter, aber das scheint ja sekundär.. lieber dumme
    Thekengespräche  
  • Falsa demonstratio non nocet. ;-)

    Und glaub mir, mich nervt diese ganze Schrebergartenmentalität auch.
  • hm.. wird langsam zäh....
    Andererseits finde ich es wichtig, dass solche grundfalschen Ansichten unseres Forumskaspers TeeJay richtiggestellt werden. Das mag manchmal nervig sein, aber es liest vielleicht der eine oder andere seiner Schueler hier mit und kann so die stellenweise grotesken und gefaehrlichen "Lehrmeinungen" seines Ausbilders fuer sich relativieren. Vielleicht spricht sich das auch langsam rum in seinem Umfeld.

    Jeder kann mal irgendwas falsch sehen. Entscheidend ist, wie man damit umgeht, wenn klar ist, dass man eben falsch liegt. Und so wie er komplett erkenntnisresistent mit seinen Fehlern umgeht, das geht garnicht. Ich will nicht wissen, was er seinen Schuelern sonst noch fuer einen Unsinn beibringt. Stellenweise wird es auch mal richtig gefaehrlich, wie seine propagierten Parkmanoever auf aktiven Landebahnen (Link). Da rollen sich einem die Zehnaegel hoch...
    Wenn ich vom jeweiligen Verband waere und das hier mitlesen wuerde, ich wuerde ihm glatt die Fluglehrerlizenz entziehen.


    Chris
  • Namd
    Ich oute mich mal an TeeJay-Versteher. Mal sehn ob das genau so gefählich ist wie Putin-Versteher zu sein.
    Aber Butter bei die Fische. Es ist nicht schwierig in Deutschland für eine bestimmte Situation gegenteilige Bestimmungen und auch Urteile zu finden. Was man aber vermeiden sollte und da ist IMHO TeeJays Intention ist, sich ohne Not angreifbar zu machen und  dem Risiko einer Gerichtsverhandlung aus zu setzen.
    In diesem Fall hier, hat der Beklagte gar nichts falsch gemacht und ist doch fürs Leben gezeichnet.
    Es ist problemlos möglich Chemiwaffen in den nahen Osten zu exportieren, aber wehe ihr knickt ein bedrohtes Gänseblümchen.
    BTW: Vor kurzem las sich das hier noch so:
    http://www.ulforum.de/ultraleicht/forum/4_luftrecht/5500_low-approach-auf-unkontrollierten-plaetzen/seite-5.html
    happy flights
    hei

  • Jeder kann mal irgendwas falsch sehen. Entscheidend ist, wie man damit umgeht, wenn klar ist, dass man eben falsch liegt.

    Das ist ja auch gutes Airmanship. 
  • Was man aber vermeiden sollte und da ist IMHO TeeJays Intention ist, sich ohne Not angreifbar zu machen und dem Risiko einer 
    Sehe ich ueberhaupt nicht so. Wenn etwas erlaubt ist, dann tue ich es bei Bedarf. Wenn ich ohne Sprachnachweis fliegen darf, tue ich das. Wenn ich einen tiefen Ueberflug machen darf, tue ich das. Um nur 2 Beispiele zu nennen, wo TeeJay fast einen Herzkasper bekommt.


    Chris
  • Echt unbegreiflich dieses Gebahren... aber anscheinend hoffnungsloser Fall.

    Im Übrigen wer den zitierten Fall 23 U 2208/12 liest, kann dem entnehmen, dass der Überflug auf einem Flugplatz passierte mit anschliessender Kollision an einer Baumgruppe. Wäre schön wenn noch jemand den passenden BFU Bericht dazu finden könnte.

    In der Zwischenzeit habe ich das im obigen Fall zitierte Urteil 7 U 220/08 ebenfalls finden können. Wenn es hart auf hart kommt verliert man durch diese nicht "genehmigte Flugbewegung" seinen Versicherungsschutz.

    Der letzte Satz hat es da im Stuttgarter Urteil in sich, in diesem Sinne schön tief und schnell bitte!
    Auf ein Verschulden des Piloten kommt es bei einer Risikobeschränkung nicht an.
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