Bei uns kosten tiefe Überflüge sogar eine LandegebührLandegebühr ist zur Landung und Platznutzung, nicht Überflug...Anfluggebühr regelt die DFS in der NFl-
Ein tiefer Überflug verstößt gegen §6 der LuftVO:Man findet im Buch "VFR Sprechfunk" der DFS auf Seite 159 die entsprechenden Sprechgruppen für einen tiefen Anflug. Wird also von offizieller Seite als legales Standardmanöver angesehen.