Luftrecht & Luftraum Diskussion

Passagierberechtigung - welche Ldg. zählen in der 90Tage Regel?

Diskussion
5Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Hallo Zusammen,

    ich bin gerade ein wenig verunsichert bezüglich der Gültigkeit meiner Passagierberechtigung.

    Mein Kenntnisstand ist der, dass ich in den letzten 90 Tagen 3 Landungen benötige, bevor ich Passagiere befördern darf.

    Mir stellt sich nun die Frage, ob ich diese 3 Landungen auf dem entsprechenden Flieger durchführen muß, oder ob es auch auf einem anderen Flieger oder sogar in einer anderen Klasse erfolgen darf.
    Speziell geht es mir um folgende Szenarien.

    1. 3 Landungen auf z.B. C42B --> Beförderung von Passagieren in C42B möglich?
    2. 3 Landungen auf z.B. C42A --> Beförderung von Passagieren in C42B möglich?
    3. 3 Landungen auf z.B. CTSW --> Beförderung von Passagieren in C42B möglich?
    4. 3 Landungen auf z.B. C172 (Echo-Klasse, SEP) --> Beförderung von Passagieren in C42B möglich?

    Ich hoffe ihr versteht worauf ich hinaus möchte!

    Mir geht es gerade darum zu verstehen, wo die Grenzen sind. Es ist mir vollkommen klar, dass es immer Sinn macht in dem Flieger genügend Starts und Landungen zu haben, den man nutzen möchte um Passagiere zu befördern. Mir geht es lediglich um die rechtliche Auslegung, nicht um die moralischen Aspekte.

    Vielen Dank!
    Ralf

    Direkt verlinkter Beitrag
  • § 122 LuftPersV ist eine gute Quelle für die Antwort auf die Frage.

    Hier steht in Absatz 1:
    "(1) Privatluftfahrzeugführer, Segelflugzeugführer, Luftschiffführer oder Luftsportgeräteführer dürfen ein Luftfahrzeug, in dem sich Fluggäste befinden, als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nur führen, wenn innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Starts und drei Landungen mit einem Luftfahrzeug derselben Klasse, desselben oder ähnlichen Musters, der Art des Luftsportgerätes ausgeführt wurden. "

    Du darfst also Passagiere in einem aerodynamisch gesteuerten UL mitnehmen, wenn du in den letzten 90 Tagen drei Starts mit einem aerodynamisch gesteuerten UL gemacht hast. Das gilt analog für andere UL- und Flugzeugklassen.

    Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass wenn du drei Starts in den letzten 90 Tagen auf einer 172er gemacht hast, du nicht automatisch die drei Starts fürs UL hast.
    Direkt verlinkter Beitrag
  • andererseits kann man die 172er - stunden zur aufrechterhaltung der ul - berechtigung hernehmen  ...........
    Direkt verlinkter Beitrag
  • Vielen Dank für die Infos,

    meine Recherche sagte mir, dass die LuftpersV §122 entfallen ist (http://www.gesetze-im-internet.de/luftpersv/__122.html). Das hatte mich im Vorfeld ein wenig verunsichert!

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, reicht es die 3 Landungen auf einem aerodyn. gest. UL zu machen um wieder current zu sein. Meine Echo-Landungen kann ich hier nicht für heranziehen.

    Hoffe das stimmt jetzt so!

    Vielen Dank!

    Ralf
    Direkt verlinkter Beitrag
  • Hallo,

    > Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, reicht es die 3 Landungen auf
    > einem aerodyn. gest. UL zu machen um wieder current zu sein.
    > Meine Echo-Landungen kann ich hier nicht für heranziehen.

    korrekt!

    :-)

    BlueSky9
    Direkt verlinkter Beitrag