Hallo Dirk,
sieh's doch mal aus dieser Richtung:
Als einigermaßen erfahrener UL- und PPL N–Pilot hast Du die Gelegenheit, 5 Stunden mit einem Fluglehrer, den Du Dir selbstverständlich sorgfältig aussuchst, Deinen fliegerischen Horizont zu erweitern, wenn Du den Verlauf der Einweisung entscheidend mitbestimmst, indem Du das Wissen und die Fähigkeiten des Lehrer entsprechend permanent forderst und abrufst.
Obendrein erfliegst Du 5 Stunden, die zu den Pflichtstunden für UL- und PPL N-Lizenz in vollem Umfang zählen. Das gleiche gilt auch für den Prüfungsflug.
Insofern ist die Einweisung zur 2000kg-Berechtigung bestimmte eine sinnvolle Investition.
Was einen möglichen Sponsor angeht, glaube ich, sieht's hier im Forum eher schlecht aus. Aber vielleicht könnte man z.B. der Schwiegermutter, so man eine hat, das Mitfliegen einmal schmackhaft machen. Dazu wird natürlich dieses Rating dringend benötigt, damit, einmal ganz abgesehen vom nicht unerheblichen Sicherheitsgewinn, sie sich zusammen mit ihrer Tochter von den fliegerischen Fähigkeiten ihres Schwiegersohnes persönlich überzeugen kann und somit künftig ihr Kind in sicheren Händen weiß. Eine liebe Schwiegermutter ist dann bestimmt nicht total abgeneigt, ein paar Euro zu diesem Vorhaben beizusteuern.
Und Schwiegermütter, die nicht in diese Kategorie fallen, können in ihrer Eigenschaft als feuerspeiende Drachen oder böse Hexen meist eh selber fliegen…
Michael
§ 3b LuftPersV
Klassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis zu einer Höchstabflugmasse von 2.000 Kilogramm
(1) Privatflugzeugführer nach § 1 bedürfen zur Führung von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen bis zu einer Höchstabflugmasse von 2.000 Kilogramm der Klassenberechtigung.
(2) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Klassenberechtigung zur Führung von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen bis zu einer Höchstabflugmasse von 2.000 Kilogramm sind
1.
der Besitz der Lizenz für Privatflugzeugführer nach § 1 sowie eine Einweisung von fünf Flugstunden in die Führung und Bedienung von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen bis zu einer Höchstabflugmasse von 2.000 Kilogramm, deren Beherrschung in besonderen Flugzuständen und das Verhalten bei Notfällen, darin müssen mindestens 10 Starts und Landungen mit Lehrer und 10 Starts und Landungen im Alleinflug enthalten sein,
2.
die Ablegung einer praktischen Prüfung, in der der Bewerber nachweist, dass er die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Führung und Bedienung von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen bis zu einer Höchstabflugmasse von 2.000 Kilogramm im Normalbetrieb und bei besonderen Flugzuständen besitzt.