PPL-N und Cessna 152 fliegen?

Forum - Luftrecht
  • Hallo alle zusammen,

    ich habe mal eine Frage zum PPL-N. Mit dieser Lizenz darf ich ja Flugzeuge bis 750kg MTOW fliegen.
    Nun habe ich aber in vielen Vereinen (unserer auch) eine Cessna 152 oder eine Piper 38 mit einem MTOW von 758 kg stehen.
    Gibt es da eine Möglichkeit, diese Maschinen auch zu fliegen mit einer Art "Sondergenehmigung" oder ist das Classrating 2 Tonnen absolut notwendig?

    Gruß Dirk
  • Hallo Dirk,

    das ist leider kein seltenes Problem, dass diese Muster für den PPL N vielfach ein paar Kilo zu schwer sind. Aber abgesehen von einer Ablastung, d.h. einer neuen, nicht ganz billigen Zulassung mit einer MTOW von 750 kg, hilft tatsächlich nur die "Sondergenehmigung" nach § 3b LuftPersV.

    Michael

    § 3 LuftPersV
    Erteilung und Umfang der Lizenz(1) Die Lizenz wird durch Aushändigung des Luftfahrerscheines nach Muster 2 der Anlage zu dieser Verordnung mit der Klassenberechtigung einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis zu einer Höchstabflugmasse von 750 Kilogramm erteilt. ....


    § 3b LuftPersV
    Klassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis zu einer Höchstabflugmasse von 2.000 Kilogramm(1) Privatflugzeugführer nach § 1 bedürfen zur Führung von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen bis zu einer Höchstabflugmasse von 2.000 Kilogramm der Klassenberechtigung.
    ...
  • Hallo Michael,

    danke für die Antwort. Dann brauche ich wohl doch noch einen Sponsor, damit ich das 2 Tonnen Rating machen kann..... :-

    Vielleicht finde ich ja hier im Forum jemanden :-)
  • Hallo Dirk,

    sieh's doch mal aus dieser Richtung:


    Als einigermaßen erfahrener UL- und PPL N–Pilot hast Du die Gelegenheit, 5 Stunden mit einem Fluglehrer, den Du Dir selbstverständlich sorgfältig aussuchst, Deinen fliegerischen Horizont zu erweitern, wenn Du den Verlauf der Einweisung entscheidend mitbestimmst, indem Du das Wissen und die Fähigkeiten des Lehrer entsprechend permanent forderst und abrufst.


    Obendrein erfliegst Du 5 Stunden, die zu den Pflichtstunden für UL- und PPL N-Lizenz in vollem Umfang zählen. Das gleiche gilt auch für den Prüfungsflug.


    Insofern ist die Einweisung zur 2000kg-Berechtigung bestimmte eine sinnvolle Investition.

    Was einen möglichen Sponsor angeht, glaube ich, sieht's hier im Forum eher schlecht aus. Aber vielleicht könnte man z.B. der Schwiegermutter, so man eine hat, das Mitfliegen einmal schmackhaft machen. Dazu wird natürlich dieses Rating dringend benötigt, damit, einmal ganz abgesehen vom nicht unerheblichen Sicherheitsgewinn, sie sich zusammen mit ihrer Tochter von den fliegerischen Fähigkeiten ihres Schwiegersohnes persönlich überzeugen kann und somit künftig ihr Kind in sicheren Händen weiß. Eine liebe Schwiegermutter ist dann bestimmt nicht total abgeneigt, ein paar Euro zu diesem Vorhaben beizusteuern.


    Und Schwiegermütter, die nicht in diese Kategorie fallen, können in ihrer Eigenschaft als feuerspeiende Drachen oder böse Hexen meist eh selber fliegen…

    Michael


    § 3b LuftPersV


    Klassenberechtigung für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis zu einer Höchstabflugmasse von 2.000 Kilogramm


    (1) Privatflugzeugführer nach § 1 bedürfen zur Führung von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen bis zu einer Höchstabflugmasse von 2.000 Kilogramm der Klassenberechtigung.



    (2) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Klassenberechtigung zur Führung von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen bis zu einer Höchstabflugmasse von 2.000 Kilogramm sind


    1.


    der Besitz der Lizenz für Privatflugzeugführer nach § 1 sowie eine Einweisung von fünf Flugstunden in die Führung und Bedienung von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen bis zu einer Höchstabflugmasse von 2.000 Kilogramm, deren Beherrschung in besonderen Flugzuständen und das Verhalten bei Notfällen, darin müssen mindestens 10 Starts und Landungen mit Lehrer und 10 Starts und Landungen im Alleinflug enthalten sein,



    2.


    die Ablegung einer praktischen Prüfung, in der der Bewerber nachweist, dass er die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Führung und Bedienung von einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen bis zu einer Höchstabflugmasse von 2.000 Kilogramm im Normalbetrieb und bei besonderen Flugzuständen besitzt.

  • Hallo Michael,

    danke für diese Ausführung, meine Freundin und Schwiegermutter haben köstlich über diesen Beitrag gelacht :-)

    Na dann komme ich wohl wirklich nicht um das Rating drum herum. Aber wie sieht das aus mit den Pflichtstunden. Muss ich nicht auch in zwei Jahren 12 Stunden auf dieser Maschine dann fliegen? Ob ich das hinbekomme, weiß ich nicht wirklich. Sehe ich das richtig, dass ich dann alle zwei JAhre einen Überprüfungsflug mit dem UL, einer PPL-N Maschine und einer Maschine die das 2 Tonnen Rating abdeckt fliegne muss? Oder wird das PPL-N Rating mit dem 2 Tonnen Rating automatisch abgedeckt, so dass nur noch zwei Überprüfungsflüge notwendig sind?

    Wenn das notwendige Kleingeld nicht vorhanden ist, um die 5 Stunden in eins zu machen, macht es da sind, jeden Monat 30 - 60 Minuten auf einer C172 zu lernen? Dann würde mir wenigstens noch ein wenig übrig bleiben, um UL fliegen zu können....

    Gruß Dirk
  • Hallo Dirk,

    solange Du Dich mit dem PPL N begnügst, dass heißt nicht nach in weiterer Zukunft auch noch absolvierter CVFR-Ausbildung den Wechsel auf eine JAR-FCL-Lizenz beantragst, kannst Du Deine "Pflichtstunden" für den PPL N ausschließlich mit dem UL erfliegen. Den einstündigen Übungsflug musst Du aber dann nicht nur auf dem UL machen sondern auch auf einer Echo-Mühle.

    Es ist ein weitverbreiteter Irrglauben, dass der PPL N automatisch zu einer JAR-FCL-Linzenz mutiert, wenn alle Vorausetzungen dafür erfüllt sind, namentlich das 2 Tonnen- und CVFR-Rating und die erforderliche Flugzeit. Selbstverständlich kann man beim PPL N bleiben und hat gegenüber der JAR-FCL-Lizenz lediglich die Einschränkung, dass man aus dem Bundesgebiet nicht ausfliegen darf.
    Das wäre aber für Dich als SPL-Pilot, mit der Einschränkung der Erfüllung language proficiency nur ein Problem für Deine Schwiegermutter in spe, wenn nämlich der rechte Platz schon durch Deine Frau besetzt ist.

    Michael

    PS: Mit welcher Echo-Maschine Du den Übungsflug absolvierst ist völlig egal. Das kann eine 750 kg Katana sein oder eine PA 28 mit ca. 1400 kg. (Siehe früherer Beitrag von mir). Der Übungsflug ist an die Lizenz gekoppelt, nicht an das Rating!

    PPS: Das ist natürlich der aktuelle Stand der Gesetze und Verordnugen. Was uns die Umstellung auf die EASA-Lizenzen bescheren wird, bleibt abzuwarten. Es ist aber wie früher auch von einer "Besitzstandswahrung" auszugehen, d.h. es ist vielleicht ratsam dieses Rating noch vor 2012 unter Dach und Fach zu haben!
  • Fragen über Fragen:
    Wenn das notwendige Kleingeld nicht vorhanden ist, um die 5 Stunden in eins zu machen, macht es da sind, jeden Monat 30 - 60 Minuten auf einer C172 zu lernen? Dann würde mir wenigstens noch ein wenig übrig bleiben, um UL fliegen zu können....

    Das würde ich nicht so machen! Schließlich musst Du nach Abschluss der Einweisung eine Prüfung fliegen, die man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Dazu braucht Du schon einen guten Traingsstand, den Du nur erreichst, wenn Du die 5 Stunden in einem engen zeitlichen Zusammenhang direkt vor der Prüfung fliegst. Der Prüfer erwartet von Dir, dass Du sicher und kompetent mit der Maschine umgehen kannst und das braucht bestimmt etwas Training.
    Ich weiß nicht genau, wieviel verschiedene Echos, MoSe, Segelflieger und ULs ich ab und an so fliege. Dabei komme ich bestimmt mit allen gut zurecht und fühle mich wohl.
    Ich weiß aber auch sehr genau auf welchen Mustern ich mich so zu Hause fühle, dass ich damit z.B. Gäste fliegen kann. Für eine Prüfung auf einem dieser Muster würde ich aber vorher dennoch bestimmt eine paar Stunden trainieren, damit ich die nötigen Kapazitäten freibekomme, um auf den Prüfer eingehen zu könnnen und nicht schon mit der bloßen Bedienung der Maschine ausgelastet zu sein.

    Michael
  • Es scheint bei mir noch was von Silvester im Kopf zu sein. Verstehe ich das richtig, dass ich dann ganz normal meine 11 Stunden in zwei Jahren mit dem UL machen kann, dies aber auch für das 2 Tonnen-Rating mit angerechnet werden kann?! Heißt also, ich mache in zwei Jahren eine Übungsstunde mit der C172 und sonst fliege ich nur UL, kann dann aber meine 2 Tonnen Klassenberechtigung behalten?! Das ist doch nicht sinnvoll......wäre aber für mich ein günstiger Weg...

    Ich stimme deiner Argumentation zu, dass man die Prüfung an einem Stück machen sollte. Die Frage, die sich mir halt immer stellt ist, ob man das 2 Tonnen-Rating macht. Zum rumfliegen nutze ich in der Regel Katana oder Remos, nur wäre es für den Sommer mal schön, mit der Freundin und Freunden zusammen auf die Inseln zu fliegen.....
    Von daher schaue ich immer, aber was man hat, hat man oder?

    Gruß Dirk
  • § 4LuftPersV
    Gültigkeit der Lizenz und der Klassenberechtigungen
    (1) Die Lizenz nach § 1 wird für einen Zeitraum von 60 Monaten ausgestellt. Die Klassenberechtigung, für die der Bewerber ausgebildet worden ist und die Prüfung abgelegt hat, wird in den Luftfahrerschein eingetragen.
     
    (2) Die Rechte einer im Luftfahrerschein eingetragenen Klassenberechtigung dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber der Lizenz mindestens zwölf Flugstunden auf einmotorigen kolbengetriebenen Landflugzeugen, Reisemotorseglern oder aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den zwölf Flugstunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer, zwölf Starts und zwölf Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers mit der erforderlichen Klassenberechtigung auf einem Luftfahrzeug, für das die Klassenberechtigung erteilt wurde, enthalten sein. Die Voraussetzungen nach den Sätzen 1 und 2 können durch eine Befähigungsüberprüfung mit einem anerkannten Prüfer mit der erforderlichen Klassenberechtigung auf einem Luftfahrzeug, für das die Klassenberechtigung erteilt wurde, ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.
     
    (3) Die Lizenz nach § 3 Abs. 1 kann um die Gültigkeit nach Absatz 1 verlängert oder erneuert werden, wenn der Bewerber die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 2 nachweist und ein gültiges Tauglichkeitszeugnis vorlegt

    Die Ratings laufen beim PPL N im Gegensatz zu denen im ICAO-Schein oder der JAR-FCL-Lizenz nicht ab. Nur die Rechte müssen erhalten werden und das geht mit Stunden auf SEP, TMG oder aerodyn. UL. Also das 2-Tonnenfliegendürfen nur mit UL-Stunden erhalten!!
    Einziger Knackpunkt ist der Übungsflug mit Fluglehrer. Hier brauchst Du auch einen Fluglehrer, der die 2 Tonnen-Lehrberechtigung hat. Es ist zwar sehr unwahrscheinlich, das es PPL N-Fluglehrer ohne 2 Tonnen-Berechtigung gibt, möglich 'wär's aber schon! Und genau dann wäre der Übungsflug nicht erfüllt, zumindest nicht um die 2 Tonnen-Berechtigung auszuüben. (alles sehr theoretisch!!!).

    Michael
  • Hallo Luftsportgeräteführer, lieber Schubidu

    nicht dass die Ausführungen unseres wandelnden Fliegerlexicons es nötig hätten, aber ich kann die Ausführungen von FlyingDentist genau so bestätigen.

    Habe auch damals den PPL-N gemacht und zwar in einem Rutsch. (Da ja 750 Kg-Maschinen sehr rar gesäht sind---die 150er und die Katana--dann hörts auch schon auf). Also 7Std 152er (758Kg) und dann gleich 5 Std PA 28 drangehängt----fertig!

    Seit dem erhalte ich meinen SPL nur noch mit PPL-Fliegerei (umgekehrt gehts natürlich auch) und mache jeweils alle 2 Jahre einen Ü-Flug in der jeweiligen Klasse.

    Grüße aus dem Osten der Republik

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