Vorstellung und Fragen zum Luftraum

Forum - Luftrecht
  • Hallo zusammen,

    seit einiger Zeit lese ich hier im Forum eifrig mit. Ich bin 39 Jahre
    alt, wohne im Westen nahe der niederländischen Grenze und werde im März
    oder April endlich mit der UL-Ausbildung zum Dreiachs-Piloten beginnen,
    worauf ich mich wirklich schon sehr freue. Den Schnupperflug mit meinem
    künftigen FI in einer C42, die – nach heutiger Planung – dann auch mein Ausbildungs-UL werden wird, habe ich schon hinter mir. Meine bisherigen
    Flugerfahrungen beschränken sich auf reichlich berufsbedingte
    Passagiermeilen in unterschiedlichsten Verkehrsmaschinen.

    Die dunkle Jahreszeit nutze ich, um mich intensiv in das Thema
    einzuarbeiten und habe mir hierfür neben dem SPL-Fragenkatalog das Buch
    „Ultraleichtfliegen kompakt“ von Kassera (1. Auflage 2012) zugelegt,
    schmökere zudem viel im Fliegermagazin, hier im Forum und auf diversen 
    Webseiten, u.a. vom DULV.

    Über eine aktuelle Mitteilung des DULV vom 08.01. (siehe
    http://www.dulv.de/_obj/8BDE6123-34....en-UL-Piloten-2014-12.pdf)  bin
    ich nun darauf aufmerksam geworden, dass es einige rechtliche Änderungen
    gibt, die u.a. die Gliederung des Luftraums betreffen.

    Daraus ergeben sich für mich nun ein paar Fragen, die ich mit meinen
    Bordmitteln hier bisher nicht lösen konnte, und würde mich sehr darüber
    freuen, wenn ich hier Antworten zu meinem besseren Verständnis bekommen
    könnte.

    Dies vorweg: ich bin natürlich noch nicht sattelfest im Bezug auf die
    Fachsprache und bitte daher um Nachsicht, falls ich mich unpräzise
    ausdrücken sollte.

    - Ist die Annahme richtig, dass ich, wenn ich mich als „Otto-normal“-UL-Pilot mit einer C42 oder ähnlichen ULs erst mal nur innerhalb von DE (einschließlich der Inseln) bewegen möchte, nur die
    Lufträumen E unter FL 100 und G nutze, vielleicht auch mal eine RMZ
    durchfliege und dabei besonders gut dem Funk zuhöre, ansonsten aber nur
    bei Start und Landung mit dem Start-/Zielflugplatz funke?
    - In welcher Höhe darf und muss ich als UL-Pilot nun fliegen (vom Start bzw. Landeanflug mal abgesehen)?
    - Verstehe ich den DULV mit seiner Grafik in der o.g. pdf-Datei richtig,
    dass der Luftraum G über Grund immer mindestens 1.000ft mächtig ist
    bzw. um den Betrag „mächtiger“ wird, den der Grund von 2.000ft AMSL bis
    MSL absinkt (Bsp: Ich fliege über eine Region, die 1.500ft ASML liegt,
    der Luftraum G ist an dieser Stelle demnach 1.000ft + 500ft = 1.500ft
    mächtig?)
    - Was ist der Unterschied zwischen Luftraum G oberhalb von 1.000 ft AGL zum Luftraum E unter FL100?
    - Wo ist denn in der DULV-pdf der unkontrollierte Luftraum D abgeblieben (lt. Kassera S. 196)?
    - Hat Luftraum E nun nur noch die Untergrenzen 1.000 ft. AGL oder 2.500
    ft AGL (gem. DULV-Grafik), aber nicht mehr 1.700 ft AGL (lt. Kassera S.
    197)?
    - Wieso gibt es diese für mich scheinbar willkürliche Durchmischung bei
    der Verwendung von Maßeinheiten bei Distanzen (horizontale Distanzen
    offenbar in m und km, vertikale Distanzen in ft)?

    Für Antworten danke ich schon jetzt sehr herzlich! Ich hoffe, ich darf
    mich ggfs. auch bei weiteren Fragen nochmal an euch wenden.

    Beste Grüße

    Finisher

    Edit: P.S.: Nun habe ich die Formatierung doch noch hinbekommen. Text ist selbstverständlich unverändert.
  • Moin,

    zunächst ist der Kassera schon mal ein guter Einstieg. Dann solltest Du das Original der Deutschen Flugsicherung verwenden (sollte die meisten Unklarheiten beantworten), das macht der Autor nämlich auch :-):

    https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Flugsicherung/Luftraum/Luftraumstruktur_11122014.pdf

    - Zusätzlich zu den genannten Lufträumen könnte Dir auch noch der Durchflug durch Dcont (BZF erforderlich) drohen.
    - Mindesthöhe: Kassera S.201
    - Die unterschiedlichen Einheiten haben geschichtliche Gründe. Warum frönen wir bei PKWs immer noch dem PS :-)

    Bye Thomas
  • Zu 1  Ja, kann man so machen, besser freiwillig bei Überlandflug bei FIS anmelden. Delta wurde schon erwähnt. Das lernst Du eh. 
    zu 2 Überlandflug 2000 ft AGL  wenn es das Wetter zulässt, besser höher. Ruhig in 4000ft bis 8000ft fliegen . Wg Sicherheit wenn Motor ausfällt.  Sollte es erforderlich sein auch 500 ft über Gelände oder 1000 über einer Stadt.  Z B Wolke nach unten ausweichen. Sonst auf  Strecke Halbkreishöhen beachten. 

    Rest Fragen : Viele Unterschiede sind mit den Sichtminima begründet. Diese ganzen Wolkenabstände misst eh keiner nach ( nur beim Unfall). 
    Kannst gerne alles lernen, in der Praxis ist das Banane. 
    Entweder man sieht was gescheit oder man bleibt am Boden. Lernst Du alles in Metrologie. 

    Viel wichtiger ist, dass Du in keine ED-R oder ED-D die aktiv ist oder Charlie rein saust..
    Wenn ich was nicht weiß schaue ich bei einer ICAO Karte auf die Rückseite oder die Legende. Da steht alles Wichtige. 
    Auch wirst Du dort so große rote Zahlen finden. Das ist die Max Elevation in der Gegend.  Wenn Du da deutlich drüber bist kannst Du entspannt fliegen. :)  

    Du wirst sehen in der Praxis ist das einfacher als erwartet.:) 
  • Hallo,

    > ...vielleicht auch mal eine RMZ durchfliege und dabei besonders
    > gut dem Funk zuhöre, ansonsten aber nur bei Start und Landung
    > mit dem Start-/Zielflugplatz funke?

    Beim Durchfliegen einer RMZ reicht "gut zuhören" nicht aus - da
    muss Du schon vor dem Einflug einen Erstanruf machen   :-)
    Ansonsten, ja - Du fliegst erstmal in G und E <FL100.
    Der Rat, sich bei Überlandflügen bei FIS "anzumelden"
    ist ein guter.


    > In welcher Höhe darf und muss ich als UL-Pilot nun fliegen
    > (vom Start bzw. Landeanflug mal abgesehen)?

    Du fliegs, ausser bei Start oder Landung, generell oberhalb
    der Sicherheitsmindesthöhen §6 LuftVo
    http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__6.html
    und bei Überlandflügen oberhalb 2000ft GND wenn es Wetter
    und Luftraumstruktur zulassen.


    > ...dass der Luftraum G über Grund immer mindestens 1.000ft
    >  mächtig ist bzw. um den Betrag „mächtiger“ wird,...

    Anders herum ist es deutlich leichter zu merken:
    G geht in Deutschland von GND bis 2500ft AGL. Darüber kommt dann E.
    An manchen Stellen jedoch ist E bis 1700ft AGL oder sogar bis
    1000ft AGL "heruntergezogen".
    Welche Regionen das sind zeigt Dir die ICAO Karte.  :-)


    > Was ist der Unterschied zwischen Luftraum G oberhalb
    > von 1.000 ft AGL zum Luftraum E unter FL100?

    Ein ganz entscheidender: E ist ein kontrollierter Luftraum
    in dem IFR geflogen werden kann!
    (Deshalb die dort notwendigen, höheren Sichtflug-Minima für
     uns VFR-Flieger!)


    > Wo ist denn in der DULV-pdf der
    > unkontrollierte Luftraum D abgeblieben (lt. Kassera S. 196)?


    Es gibt keinen "unkontrollierten Luftraum D"  ;)
    Es gibt aber einen kontrollierten Luftraum D, der keine
    Flugplatz-Kontrollzone (CTR) ist.
    Achtung: Das ist im Kassera etwas unglücklich geschrieben!
    Denn auch wenn dort steht:"keine besondere Berechtigung für
    die Benutzung erforderlich" so braucht man dafür _natürlich_
    eine Einflugfreigabe!!
    (Im DULV Beispiel taucht der D (nicht CTR) nicht auf)


    > Hat Luftraum E nun nur noch die
    > Untergrenzen 1.000 ft. AGL oder 2.500 ft AGL (gem. DULV-Grafik),
    > aber nicht mehr 1.700 ft AGL

    Die DULV Grafik ist wohl nur eine Art "Auszug". Es gibt die 1700ft AGL
    Untergrenze ebenso ->  ICAO Karte  ;-)


    > Wieso gibt es diese für mich
    > scheinbar willkürliche Durchmischung bei der Verwendung von Maßeinheiten

    Eine gute Frage, auf die es keine sinnvolle Antwort gibt  :)))



    > Viele Unterschiede sind mit den Sichtminima begründet.
    > Diese ganzen Wolkenabstände misst eh keiner nach
    > Kannst gerne alles lernen, in der Praxis ist das Banane.
    > Entweder man sieht was gescheit oder man bleibt am Boden.

    Sorry, lieber QDM, aber so etwas saublödes habe ich selten gelesen!

    Sollte das wirklich Dein Wissensstand sein, dann empfehle ich Dir
    dringend, am Boden zu bleiben und weiterhin am FluSi zu spielen.


    BlueSky9
  • Lieber BlueSky9
    wahrscheinlich fliegst Du eh nur um den Kirchturm. Bist so ein Typ der  nur die Vorschriften auswendig lernt und im Verein den Oberlehrer spielt  , sowie die Weisheit gepachtet hat.  Von Praxis keine Ahnung. 
    Mach ruhig weiter so dann begegnen wir uns sowieso da oben nicht. DM
  • Diese ganzen Wolkenabstände misst eh keiner nach ( nur beim Unfall).
    Diese ganzen Wolkenabstände sind mir ganz schön wichtig, wenn ich in Luftraum E nach IFR fliege, aus einer Wolke rauskomme und dann wegen Deiner "Lässigkeit" keine 1,5 km horizontal und 1000 Fuß vertikal mehr habe, um Dich zu sehen und Dir auszuweichen. Und glaub mir, in dem Moment wird′s Dir dann auch ziemlich wichtig.

    <kopfschüttel>

    Das mit der Praxis und der Ahnung üben wir dann besser nochmal...
  • Hallo Thomas, Du als alter IFR Flieger donnerst natürlich bei schönen Wetter IFR durch die Wolken . hahahaha, Besonders durch  die einsamen, dicken unter denen sich die Segelflieger befinden. (Kopfschüttel) 
    Ich habe übrigens mit keinem Wort gesagt das man die Sichtabstände nicht einhalten soll. Ganz im Gegenteil Wörtlich: "Entweder man sieht was gescheit oder man bleibt am Boden. Lernst man alles in Metrologie". Nur wie soll einer das in der Praxis die Abstände nachmessen? War das jetzt Dunst oder schon eine Wolke ?  Bis zu welcher Wolkenkante ? 

    Natürlich darf man in G mit 1,5 Km Sicht fliegen. Aber wer macht das VFR zum Spass in der Praxis? 
    Bis 1000 Ft darf ich unter dem Wolkendeckel fliegen , ein ft höher soll ich in E   1000 ft drunter bleiben.  
    Schau mal auf das Schaubild.  
    Fliegst Du auch mal in der Praxis oder schreibst Du nur drüber?  
    Übliche Echoflieger Arroganz. 
    DM
    PS Ich lass meinen S-Transponder an, dann hast Du ja die passende Info falls Du wieder IFR durch die Wolken donnerst. 
  • Hallo Thomas, Du als alter IFR Flieger donnerst natürlich bei schönen Wetter IFR durch die Wolken . hahahaha, Besonders durch die einsamen, dicken unter denen sich die Segelflieger befinden.
    Äh, ja. Beispiel: Cumulus-Wetterlage, 4 bis 6 Achtel, Basis bei 3800 bis 4000 Fuß. Die Wolken gehen bis 8000 Fuß oder so. Ich komme nach Hamburg zurück und werde beim Sinken aus meiner Reiseflughöhe auf die IFR-Flughöhe von 4000 Fuß freigegeben. Und da flieg ich dann. So viel Auswahl habe ich da nämlich nicht, die Höhe kommt vom Controller. Nicht stundenlang, aber 5 oder 10 Minuten. Und irgendwann sinke ich da raus. Wenn da jetzt irgendjemand die Thermik bis ganz oben ausreizt oder ganz cool zwischen den Wolkentürmen rumkurvt, dann haben wir ein Problem.

    In der Praxis seien die Wolkenabstände "Banane", hast Du geschrieben. Jetzt willst Du uns erzählen, "Banane" heißt für Dich: ein Fuß mehr oder weniger. Schon klar...

    Wenn das Einhalten höchst sicherheitsrelevanter Vorschriften für Dich Arroganz ist, dann bin ich sogar sch...arrogant. Und stolz drauf. Mit Echofliegen hat das alles hoffentlich wenig zu tun. Mit Vernunft schon eher.
  • Tut mir leid, Finisher, normalerweise werden hier Neulinge erst ab Seite 2 bis 3 verwirrt.....
  • Vielen Dank euch allen für eure Erläuterungen und Hinweise. Vor allem die pdf von der DFS ist für mein Verständnis sehr hilfreich. Aus der Diskussion habe ich glaube ich für mich auch schon einige interessante Erkenntnisse herausfiltern können. Hoffe nur, dass meine Fragerei keine persönlichen Befindlichkeiten auslöst, das war nicht beabsichtigt....

    Danke und Grüße
    Peter
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Wie häufig haltet Ihr die Halbkreisflugregel ein?

Eher häufig!
35.5 %
Immer!
31.8 %
Hin und wieder!
16.1 %
Nie!
9.1 %
Eher selten!
7.4 %
Stimmen: 242 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 10 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 8 Gäste.


Mitglieder online:
b3nn0  DIFH 

Anzeige: EasyVFR