In der Cross-Border Information der DFS (2. Auflage, 02/2014) steht noch drin, dass man bei grenzüberschreitenden Flügen einen Flugplan und für den Einflug von ULs zusätzlich noch eine Einfluggenehmigung braucht. Hast Du da neuere Informationen csaba ? Wo kommt das Zitat denn her ? Wäre ja schön, wenn sich etwas geändert hätte.
Belgien ist eines der wenigen europäischen Länder (das einzige?), das auch für ausländische Experimentals unbedingt eine separate Einfluggenehmigung erteilen will (soweit ich mich erinnere, kostet diese befristete Erlaubnis so um die 70 Euronen) - es lebe die Bürokratie! Da scheint der europäische Gemeinschaftsgedanke noch nicht so verbreitet zu sein.
In dieser Hinsicht kann man froh sein, dass Belgien ein kleines Land ist :-)
Hi Csaba, ich hatte mich auf Kebi′s Beitrag bezogen. Ich weiß schon, dass es um ULs geht, gehe aber davon aus (weiß es allerdings nicht), dass für alle Nicht-EASA-LFZ (dies haben Experimentals und ULs ja gemein) diese Ein-/Überflugerlaubnis verlangt wird. Ich war auch schon in Belgien und bin nicht kontrolliert worden ;-)
Groetjes Roland
Aktuell sind 20 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 18 Gäste.