Keine Flugplanpflicht nach Belgien

Forum - Luftrecht
  • ...oder so lese ich das:

    a pilot is not required to use the flight plan when planning FLTs
    from the Schengen area into non-controlled airspace in the Belgian part of the Brussels FIR.

    man bemerke aber "into non-controlled airspace" - im kontrolliertem Luftraum kommt man hier normalerweise nicht hinein, per Ultraleicht, und ich vermute das sich das nicht geändert hat wenn es statt klasse C alles klasse D gewerden ist.

  • In der Cross-Border Information der DFS (2. Auflage, 02/2014) steht noch drin, dass man bei grenzüberschreitenden Flügen einen Flugplan und für den Einflug von ULs zusätzlich noch eine Einfluggenehmigung braucht. Hast Du da neuere Informationen csaba ? Wo kommt das Zitat denn her ? Wäre ja schön, wenn sich etwas geändert hätte.
  • In der Cross-Border Information der DFS (2. Auflage, 02/2014) steht noch drin, dass man bei grenzüberschreitenden Flügen einen Flugplan und für den Einflug von ULs zusätzlich noch eine Einfluggenehmigung braucht. Hast Du da neuere Informationen csaba ? Wo kommt das Zitat denn her ? Wäre ja schön, wenn sich etwas geändert hätte.

    Belgien ist eines der wenigen europäischen Länder (das einzige?), das auch für ausländische Experimentals unbedingt eine separate Einfluggenehmigung erteilen will (soweit ich mich erinnere, kostet diese befristete Erlaubnis so um die 70 Euronen) - es lebe die Bürokratie! Da scheint der europäische Gemeinschaftsgedanke noch nicht so verbreitet zu sein.

    In dieser Hinsicht kann man froh sein, dass Belgien ein kleines Land ist :-) 

  • Flieg auf einen kleinen Flugplatz nahe der belgischen Grenze und Deine Probleme lösen sich in Luft auf.
    Praktizieren wir seid Jahren so mit Büllingen.
  • Es ist hier schon öfters gesagt: die "Überfluggenehmigung" ist nicht gemeint für richtige Ausländer, zwar für Scheinausländer. Ich habe noch nie gehört das ein richtiger Ausländer darauf kontrolliert würde, lass sein verfolgt. Wer micht nicht glaubt kann auch mal rumhören bei die Büllinger Feuervogel in EBBN - es lohnt sich überhaupt dort mal vorbeizufliegen, wie es mit einem "Überfall" illustriert werden ist.

    @Kebi: die Änderungen in der Flugplanpflicht gehören zur Belgische SERA-implementation, und finden sich in eine AIRAC-Beilage. www.belgocontrol.be sollte das zeigen.

    @europaxs: hier ist die Rede von UL′s, nicht von Experimentals. Von Experimentals weiss icht nicht soviel, habe aber nie gehört das die Lage anders sei als für UL′s. Mal rumfragen nächste Mal in Schaffen/Diest.
  • Hi Csaba, ich hatte mich auf Kebi′s Beitrag bezogen. Ich weiß schon, dass es um ULs geht, gehe aber davon aus (weiß es allerdings nicht), dass für alle Nicht-EASA-LFZ (dies haben Experimentals und ULs ja gemein) diese Ein-/Überflugerlaubnis verlangt wird. Ich war auch schon in Belgien und bin nicht kontrolliert worden ;-)

    Groetjes Roland


Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
55.8 %
Ja
44.2 %
Stimmen: 233 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 20 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 18 Gäste.


Mitglieder online:
Q6666  u.koelle@gmx.net 

Anzeige: EasyVFR