Moinsen,
ich habe mir gerade mal die NfL 1-252-14 (Flugpläne) angeschaut.
Da heißt es z.B. unter dem Punkt:
2. Flugplanpflicht
Ein Flugplan ist vor der Durchführung folgender Flüge abzugeben:
1- ein Flug oder Flugabschnitt, der der Flugverkehrskontrolle unterliegt;
Das würde ja bedeuten, wenn ich ab dem 05.12.2014 einen kontrollierten Platz anfliegen will, oder auch nur beim Durchfliegen einer aktivierten CTR, immer einen Flugplan aufgeben muss?
Gruß
Frank
Der Luftfahrzeugführer kann einen Flugplan auch während des Fluges aufgeben (AFIL FPL). Hierbei nimmt die Flugverkehrskontrollstelle die erforderlichen Flugplanda- ten gem. ICAO Annex 2 Ziff. 3.3.2. bzw. ICAO DOC 4444 Anhang 2, ins- besondere unter Angabe des Streckenpunktes, ab dem der Flugplan gel- ten soll, auf den festgelegten Funkfrequenzen zur Weiterleitung an das AIS-C entgegen. Dabei ist darauf zu achten, dass auch die Informationen zu Höchstflug- dauer, Anzahl der Personen an Bord und Not- und Überlebensausrüstung mit übermittelt werden.
Ja, so ist es.
@TeeJay: Ah Guten Morgen, keine Panik, weiterlesen hilft. Du kannst weiterhin AFIL während des Fluges einen Flugplan aufgeben. Siehe dazu Punkt 5.:
@TeeYaj: Das Thema wurde bereits im Nachbarthread mit weiteren ab dem 5.12. zu erwartenden Änderungen behandelt. Link ist mir gerade nicht bekannt... aber Du kannst ja mal suchen...
Dass man den Flugplan nach der neuen Regelung auch während des Fluges aufgeben kann, habe ich auch gelesen, steht da ja nun mal drin!!!
Aber einen Flugplan aufgeben, egal ob schriftlich oder mündlich, muss man scheinbar in den von mir beschrieben Fällen ab 05.12.2014 und darauf zielte meine Frage.
Und wenn mündlich im Flug, wie leitet man den Erstanruf ein? Hab` zwar für einige DK-Reisen schriftlich Flugpläne erstellt und sie über AIS geöffnet und geschlossen, aber noch nie einen am Funk erstellt. Stelle mir das recht zeitintensiv vor.
Ja ja, ich weis, irgendjemand hat es hier schon irgendwo gepostet........ aber sorry, ich find`s nicht!
:-)
Gruß
Frank
Das Einzige woran man bei Kontrollzonen denken muß, ist bereits 10 Minuten (statt 5) vorher mit der Flugverkehrskontrollstelle Funkkontakt aufzunehmen.
Moinsen,
hier die Antwort vom AIS. Bleibt also tatsächlich alles beim alten.
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Dies mag in der Tat ein wenig verwirrend klingen, ist
aber bereits ganz am Anfang des NfL begrifflich geklärt. Auch die
Informationen, die Sie notwendigerweise über Funk übermitteln, um eine
Flugverkehrsfreigabe (z.B. zum Durchqueren einer Kontrollzone bzw. für Start
und Landung auf einem kontrollierten Platz) zu erhalten, werden als
"Flugplan" bezeichnet. Hier heißt es unter I.1.c:
" ... beschränkten Informationen, die ausschließlich
dem Flugverkehrskontrolldienst unter anderem zu übermitteln sind, um eine
Freigabe für einen kleinen Flugabschnitt, beispielsweise für das Kreuzen einer
Kontrollzone oder für Start oder Landung auf einem kontrollierten Flugplatz, zu
erhalten. Diese umfassen z.B. folgende Angaben:
In der Praxis ändert sich also nichts.
Supervisor AIS-C