Moinsen,
ich habe mir gerade mal die NfL 1-252-14 (Flugpläne) angeschaut.
Da heißt es z.B. unter dem Punkt:
2. Flugplanpflicht
Ein Flugplan ist vor der Durchführung folgender Flüge abzugeben:
1- ein Flug oder Flugabschnitt, der der Flugverkehrskontrolle unterliegt;
Das würde ja bedeuten, wenn ich ab dem 05.12.2014 einen kontrollierten Platz anfliegen will, oder auch nur beim Durchfliegen einer aktivierten CTR, immer einen Flugplan aufgeben muss?
Gruß
Frank