Nachrichten für Luftfahrer

Forum - Luftrecht




  • Moinsen,

    ich habe mir gerade mal die NfL 1-252-14 (Flugpläne) angeschaut.
    Da heißt es z.B. unter dem Punkt:

    2. Flugplanpflicht
    Ein Flugplan ist vor der Durchführung folgender Flüge abzugeben:

    1- ein Flug oder Flugabschnitt, der der Flugverkehrskontrolle unterliegt;

    Das würde ja bedeuten, wenn ich ab dem 05.12.2014 einen kontrollierten Platz anfliegen will, oder  auch nur beim Durchfliegen einer aktivierten CTR, immer einen Flugplan aufgeben muss?
     
    Gruß
    Frank

  • Ah Guten Morgen, keine Panik, weiterlesen hilft. Du kannst weiterhin AFIL während des Fluges einen Flugplan aufgeben. Siehe dazu Punkt 5.:

    Der Luftfahrzeugführer kann einen Flugplan auch während des Fluges aufgeben (AFIL FPL). Hierbei nimmt die Flugverkehrskontrollstelle die erforderlichen Flugplanda- ten gem. ICAO Annex 2 Ziff. 3.3.2. bzw. ICAO DOC 4444 Anhang 2, ins- besondere unter Angabe des Streckenpunktes, ab dem der Flugplan gel- ten soll, auf den festgelegten Funkfrequenzen zur Weiterleitung an das AIS-C entgegen. Dabei ist darauf zu achten, dass auch die Informationen zu Höchstflug- dauer, Anzahl der Personen an Bord und Not- und Überlebensausrüstung mit übermittelt werden.


    Das Thema wurde bereits im Nachbarthread mit weiteren ab dem 5.12. zu erwartenden Änderungen behandelt. Link ist mir gerade nicht bekannt... aber Du kannst ja mal suchen...
  • Ja, so ist es.

  • Hallo,
    unter ′1.Begriffe des Flugplans′ steht doch unter ′c′, dass folgendes als Flugplan anzusehen ist:

    c. beschränkten Informationen, die ausschließlich dem Flugverkehrskontrolldienst
    unter anderem zu übermitteln sind, um eine Freigabe für einen
    kleinen Flugabschnitt, beispielsweise für das Kreuzen einer Kontrollzone
    oder für Start oder Landung auf einem kontrollierten Flugplatz,
    zu erhalten. Diese umfassen z.B. folgende Angaben:
    1) Luftfahrzeugkennung / Rufzeichen
    2) Luftfahrzeugmuster
    3) Geplanter Flugabschnitt
    4) Beabsichtigte Flughöhe
    5) Sonstige durch den FVK im Einzelfall angeforderte Daten 

    Deshalb hab ich es so verstanden dass sich nichts ändert, aber ich lass mich gerne aufklären.
  • @TeeJay: Ah Guten Morgen, keine Panik, weiterlesen hilft. Du kannst weiterhin AFIL während des Fluges einen Flugplan aufgeben. Siehe dazu Punkt 5.:

    @TeeYaj: Das Thema wurde bereits im Nachbarthread mit weiteren ab dem 5.12. zu erwartenden Änderungen behandelt. Link ist mir gerade nicht bekannt... aber Du kannst ja mal suchen...

    Dass man den Flugplan nach der neuen Regelung auch während des Fluges aufgeben kann, habe ich auch gelesen, steht da ja nun mal drin!!!

    Aber einen Flugplan aufgeben, egal ob schriftlich oder mündlich, muss man scheinbar in den von mir beschrieben Fällen ab 05.12.2014 und darauf zielte meine Frage.

    Und wenn mündlich im Flug, wie leitet man den Erstanruf ein? Hab` zwar für einige DK-Reisen schriftlich Flugpläne erstellt und sie über AIS geöffnet und geschlossen, aber noch nie einen am Funk erstellt. Stelle mir das recht zeitintensiv vor.

    Ja ja, ich weis, irgendjemand hat es hier schon irgendwo gepostet........ aber sorry, ich find`s nicht!

    :-)

    Gruß

    Frank  

  • ...ich würd sagen, das schaun′ mer dann wenn′s soweit ist ;-)

    Ich bin selbst gespannt wie der eine oder andere Lotse das praktisch handhaben wird. Ob dieses diskret ohne Zutun des Piloten eh im Hintergrund abgewickelt und dem Turm in einer CTR als Streifen "rübergeschoben" wird oder ob man formal per Funk einen Flugplan wirklich anfordern muß. Ich werde dieses im Dezember und guten Wetter in Dortmund oder Paderborn ausprobieren und hier posten, wenn mir nicht einer zuvor kommt. ;-)
  • Alles zu SERA in Kurzform und Verständlich gibt es z.B. HIER
    Das Einzige woran man bei Kontrollzonen denken muß, ist bereits 10 Minuten (statt 5) vorher mit der Flugverkehrskontrollstelle Funkkontakt aufzunehmen.


    Grüße!

    Carlson
  • Das Einzige woran man bei Kontrollzonen denken muß, ist bereits 10 Minuten (statt 5) vorher mit der Flugverkehrskontrollstelle Funkkontakt aufzunehmen.


    ...was wohl für die meisten, die bei Streckenflügen ohnehin auf der FIS sind kein Problem darstellen sollte. Als ich letztens von Münster nach Kassel wollte, fragte mich die junge Dame schon kurz nach dem Anmelden bei Münster, ob ich durch Paderborn CTR will und Sie den Turm kontaktieren darf, was ich als sehr freundlich und zuvorkommend empfand. Bei Anmelden und Einflug ging alles dann ganz schnell, die Daten lagen dem Turm vor.
  • Moinsen,

    hier die Antwort vom AIS. Bleibt also tatsächlich alles beim alten.



    --------

    Dies mag in der Tat ein wenig verwirrend klingen, ist
    aber bereits ganz am Anfang des NfL begrifflich geklärt. Auch die
    Informationen, die Sie notwendigerweise über Funk übermitteln, um eine
    Flugverkehrsfreigabe (z.B. zum Durchqueren einer Kontrollzone bzw. für Start
    und Landung auf einem kontrollierten Platz) zu erhalten, werden als
    "Flugplan" bezeichnet. Hier heißt es unter I.1.c: 

    " ... beschränkten Informationen, die ausschließlich
    dem Flugverkehrskontrolldienst unter anderem zu übermitteln sind, um eine
    Freigabe für einen kleinen Flugabschnitt, beispielsweise für das Kreuzen einer
    Kontrollzone oder für Start oder Landung auf einem kontrollierten Flugplatz, zu
    erhalten. Diese umfassen z.B. folgende Angaben:



    • 1) Luftfahrzeugkennung / Rufzeichen
    • 2) Luftfahrzeugmuster
    • 3) Geplanter Flugabschnitt
    • 4) Beabsichtigte Flughöhe
    • 5) Sonstige durch den FVK im Einzelfall angeforderte Daten"



    In der Praxis ändert sich also nichts.



    Supervisor AIS-C


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