Neues LL-Leben für UL-Klassiker

Forum - Luftrecht
  • Klassische UL wie die Ur-Motte von Michael Platzer oder auch die FP 202 Koala von Fisher müssen bislang in Deutschland weiterhin als "große" UL betrieben werden, auch wenn sie nur 120 kg wiegen und die Eckwerte der 120 kg - Klasse erfüllen (§ LTF-L3). 

    Eine neue, komplette Lufttüchtigkeitsprüfung nach LTF-L, die der Gesetzgeber dafür einfordert, wäre viel zu teuer. Und es gibt ja nicht einmal eine Prüfstelle.

    Über die billige Europa-Zulassung in Frankreich für einsitzige Einzelstücke und Amateurbauten kann nun nach $ 11 Abs 4 LuftGerPV ganz einfach und legal der Status als LL erworben werden. Ohne neue Lufttüchtigkeitsnachweise, die bei diesen über Jahrzehnte bewährten Konstruktionen mit gültiger VZ ja auch völlig überflüssig sind. Mehr bei 

    www.ultraleicht120.de

    Beste Grüße, Mike
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 3 Monate.

  • Mitchell Wing jetzt als 120 kg - Flieger

    Ein Eigner des Mitchell Wing hat jetzt von der Möglichkeit der kostengünstigen Europa-Zulassung Gebrauch gemacht und kann seinen Nurflügler nun legal in der 120 kg - Klasse betreiben.
    Mehr unter

    http://ultraleicht120.de/flieger-projekte/#120_kg_Mitchel_Wing

    Grüße, Mike

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