Muß es zwingend ein UL-Fluglehrer sein?

Forum - Luftrecht
  • Thomas Borchert schrieb:
    Was den Übungsflug und die Versicherung betrifft, habe ich ernste Zweifel - ich meine, es gab da schon Fälle.
    Sollte mich sehr wundern bzw. das ist bestimmt nicht höchstrichterlich ausgeurteilt.

    Wir alle wissen, dass diese Übungflüge vielfach ein Farce sind. Es gibt weder auf dem Gesetz- oder Verordnungswege, noch in der Rechtssprechung eine Vorgabe, was dabei geübt werden soll, was eine Aspiranten "durchfallen" lässt und wann ein FI seine Unterschrift verweigern kann.
    Insofern ist ein nicht vorhandener Übungsflug nicht mehr als ein Formalie, die mit dem Schadensereignis kaum in kausalen Zusammenhang zu bringen wäre, übrigens das Toschlagargument der "UL-Überladerfraktion".

    Michael
  • Ich find′s raus, sobald unser Anwalt aus dem Urlaub zurück ist.

    Grundsätzlich empfinde ich′s allerdings als Nebenkriegsschauplatz. Der Übungsflug ist nun mal vorgeschrieben. Da gibt′s keine Wahl. Ob die Übungsflüge eine Farce sind oder nicht, ist ungefähr so wichtig wie ob an der roten Ampel, die man überfährt, "keiner kam".
  • Meine Hoffnung ist ja, dass es solche Diskussionen nur in Deutschland gibt...

    Wenn da nur "Lehrer" stünde, würdest Du dann fragen, ob′s auch mit einem Klavierlehrer geht?

    Was soll auf dem Übungsflug für die Verlängerung eines UL-Scheins geübt werden? Segelflug? Was sollte also der mitgeführte Lehrer üben/lehren/bewerten können? Segelflug?

    Ich hab ja nichts gegen dumme Fragen, kann ich selbst sehr gut. Ich finde allerdings, wir sollten eines nicht vergessen: Wenn wir sowas fragen, kommt womöglich jemand auf die Idee, dass auch das noch dringend genauer geregelt werden muss. Und mehr Regeln brauchen wir nun wirklich nicht - dachte ich zumindest.
    Kann man eigentlich auch z.B. 30 grüne Daumen zuweisen?
  • Thomas Borchert schrieb:
    Der Übungsflug ist nun mal vorgeschrieben. Da gibt′s keine Wahl.
    Natürlich ist das so!
    Für die CRs im PPL ja auch meist kein Problem und kaum zu verpassen, weil zur Verlängerung unabdingbar.
    Beim Segelflug (LAPL(S), SPL incl CR TMG) und beim UL sieht das schon anders aus. Hier kann man in der 24-monatigen Rückschau, die man ja täglich halten muss, schon mal leicht ohne Übungsflug dastehen. Da ist es schon wichtig, dass dieser Umstand "nur" eine OWI darstellt, die sich nicht auf den Versicherungsschutz auswirken darf.
    Thomas Borchert schrieb:
    Ob die Übungsflüge eine Farce sind oder nicht, ist ungefähr so wichtig wie
    Ich sehe hier schon eine juristische Relevanz.
    Wenn sich nämlich beim Übungsflug, durch das Fehlen von gezielten Übungen die Pilotenskills nicht auffrischen und/oder verbessern lassen, Fluglehrer und Aspirant stattdessen gesetzeskonform ein Stunde sinnfrei spazierenfliegen, ist der Übende nacher genauso gut wie vorher und der Übungsflug wird aus dieser Sicht völlig verzichtbar. Einem Argument wie "hätte der Pilot den Übungsflug absolviert, wäre der Schaden nicht eingetreten" fehlt so natürlich jegliche Grundlage.


    Michael
  • Meine Hoffnung ist ja, dass es solche Diskussionen nur in Deutschland gibt...

    Wenn da nur "Lehrer" stünde, würdest Du dann fragen, ob′s auch mit einem Klavierlehrer geht?

    Was soll auf dem Übungsflug für die Verlängerung eines UL-Scheins geübt werden? Segelflug? Was sollte also der mitgeführte Lehrer üben/lehren/bewerten können? Segelflug?

    Ich hab ja nichts gegen dumme Fragen, kann ich selbst sehr gut. Ich finde allerdings, wir sollten eines nicht vergessen: Wenn wir sowas fragen, kommt womöglich jemand auf die Idee, dass auch das noch dringend genauer geregelt werden muss. Und mehr Regeln brauchen wir nun wirklich nicht - dachte ich zumindest.
    Kann man eigentlich auch z.B. 30 grüne Daumen zuweisen?


    Quatsch,....
    ich habe den UL- Schein und bin Segelflug FI. Ich könnte schon mit einem UL-ler fliegen. Und was ist falsch daran im UL Segelflug, ich meine z.B. Landung mit Motor aus zu fliegen. Oder den UL-ler im Segler/TMG mitzunehmen und z.B Trudeln und ähnliches zu üben. Das hätte doch Sinn.
    Anders herum muss ich auch noch für den TMG eine Stunde mit Lehrer fliegen., da finde ich aber immer einen der selbst die Stunde braucht. ---> halber Preis.
    Die Frage ist also nicht Sinnfrei!
    Ist schon ein Blödsinn. Mal sehen , wann der reine Segelflieger das auch muss........
    Rüdiger
  • Rüdiger,

    du KÖNNTEST mit dem ULér fliegen und sicherlich würde es ihm auch was bringen.
    Allerdings wäre der Flug eben nicht für die Aufrechterhaltung der Rechte des UL-Piloten "zugelassen"

    Der reine Segelflieger muss in Zukunft 2 Starts mit FI in den letzten 24 Monaten nachweisen. (FCL.140.S)

    Grüsse
    Thomas
  • Ja, das meine ich ja, nicht zugelassen....
    Und als FI muss ich zukünftig auch noch eine Kompetenzprüfung, kostenpflichtig, machen.
    Nach Sinn darf man nicht fragen.
    Rüdiger
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