UL-Rundflüge bei einem Flugplatzhock

Forum - Luftrecht
  • Und da Du nach Überladung gefragt hast, hier das Zitat des Juristen:
    Schon klar. Aber eben, ich habe noch nie gehoert, dass wegen 1-2 Kilo nicht bezahlt oder in Regress gegangen wurde.
    Meine fruehere P96 hat mal einer bruchgelandet (fast Totalschaden), also ein Flugzeug, was bekanntermassen fast immer ueberladen ist. Da kam nichtmal einer zum nachfragen oder nachwiegen oder sonstwas, sogar die Kasko (!) hat einfach bezahlt und fertig.


    Chris
  • Wenn Du Pilot und Halter warst, dann gab es da auch nichts zu beanstanden. Aber wenn Halter und Pilot zwei unterschiedliche juristische Personen sind (Firma/Verein oder Einzelpersonen) sieht′s wieder anderes aus.

    Ich bin kein Jurist und ich möchte ein schönes Hobby nicht schwarz sehen und reden. Und nicht wie in einem anderen Thread den Spaß beim Reinbeissen in eine Butterstulle im Flug nicht mit Ernsthaftigkeit vermiesen ;-) aber Gedanken machen sollte man sich vorher schon... 
  • Aber wenn Halter und Pilot zwei unterschiedliche juristische Personen sind (Firma/Verein oder Einzelpersonen) sieht′s wieder anderes aus.
    Das war der Fall.


    Chris
  • Lach... einmal tief Luft einatmen... wieder ausatmen und "Wusaaaa" sagen.

    :-)
  • Wenn Euch das Thema zu kompliziert ist, lasst es doch einfach sein. Man KANN Leute mitnehmen, MUSS es aber wohl nicht auf den meisten, mir bekannten Flugplätzen.

  • TeeJay Fällt nur ein kleiner Baustein um, ... hängt man doch irgendwo im "Groben".
    Da die von Dir angesprochenen Punkte in Gänze nie zu 100% umgesetzt werden können, heißt das in letzter Konsequenz für Dich: Nie ein Flugzeug verantwortlich führen, dessen Halter Du nicht bist.
    Wenn Du das von Dir beschriebene Szenario auch auf andere Lebensbereiche (Beruf etc.) so anwendest, kann es schnell unübersichtlich werden. Fahrlässigkeiten lassen sich nie ausschließen.


    TeeJay Ich gehe davon aus, dass eine Versicherung immer zuerst versuchen wird alles zu drehen, zu verzögern oder einfach Forderungen in den Raum zu stellen, um nicht zahlen zu müssen.

    Das ist, natürlich abhängig von der Höhe des zu leistenden Betrages, für alle Versicherungen richtig und nicht luftfahrtspezifisch. Haftpflichtversicherungen sind gegenüber Geschädigten in der Leistungspflicht und somit, wie von FD schon geschrieben, eine kleine Rechtsschutzversicherung gegen zu dreiste Forderungen.


    TeeJay Auch sehe ich die Wahrscheinlichkeit von solchen Fällen irgendwo zu hören oder zu lesen eher als gering ein
    Dieser Meinung bin ich eher nicht, da Piloten im Allgemeinen recht kommunikationsfreudig sind (Klatschweiber sind eher männlich :-)) und so etwas mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an die große Glocke gehängt werden würde.

    Bye Thomas
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
55.8 %
Ja
44.2 %
Stimmen: 233 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 16 Besucher online, davon 1 Mitglied und 15 Gäste.


Mitglieder online:
Q6666 

Anzeige: EasyVFR