BlueSky9 Was erzählst Du da eigentlich für ein komisches Zeug?Ich vermute TeeJay verweist darauf, das die CSL eine Kombination von _Halter_- und Passagierhaftpflicht ist. Aber
TeeJay Und die CSL Versicherung holt sich das Geld bei einem Unfall definitiv beim PIC auf zivilrechtlichen Wege wiederfür das "definitiv" hätte ich dann doch gerne einen Beleg. Und dies
TeeJay private Haftpflicht- oder Unfallversicherungen aktive Flugrisiken nicht abdeckenkann ich zumindest bei meinen Versicherungen so nicht bestätigen (mögen Ausnahmen sein), wobei letztere für Fragen der Haftung irrelevant ist.
Sage mir bitte, wie Du das verstehstIst doch klar: Bei grober Fahrlaessigkeit haftet man vollumfaenglich, egal welche Versicherung man hat. Das trifft auf alle Lebensbereiche zu.
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit gilt jedoch seit 1956 eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die einen Regress des Kaskoversicherers gegen den Piloten ausgeschließt
Sind Halter und Pilot nicht ein und dieselbe Person, kann die Kaskoversicherung den vollen Schadensersatzanspruch an den Piloten stellen.Nun kommt aber hinzu was mit "Null-Toleranz" thematisiert wird. Fällt nur ein kleiner Baustein um, sprich ist die Maschine mit einem 1 kg doch überladen, wurde eine LTA nicht oder fehlerhaft ausgeführt oder wurde gegen eine Anweisungen im Betriebshandbuch verstossen (hierzu kommt mir ein BFU Unfallbericht in Erinnerung, wo ein Betriebshandbuch zitiert wurde, dass in ULs IMMER mit Motorausfall zu rechnen ist und ein Pilot entsprechend so zu fliegen hat), dann beginnt das Eis schnell dünner zu werden. Kommen noch juristisch spitzfindige Dinge wie "verhüllte Obliegenheiten" hinzu oder wird über eine generelle Gefährdungshaftung argumentiert hängt man doch irgendwo im "Groben".
Am Beispiel Überladung hieße das: Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat sich vor dem Flug davon zu überzeugen, dass die zulässige Flugmasse nicht überschritten wird (§ 3 a LuftVO). Tut er das nicht, liegt nahezu zwingend grobe Fahrlässigkeit vor.
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