Hallo liebe Kollegen,
heute habe ich mal eine Rechtsfrage, die unseren Verein beschäftigt.
Wir haben Anfang September unseren Flugplatzhock - definitiv zu unterscheiden von einem Flugplatzfest, da wir keine Flugveranstaltung angemeldet haben. Sprich, kein Flugprogramm etc., sondern einfach ein gemütliches Zusammensein. Natürlich werden trotzdem viele Piloten von Außerhalb zu uns kommen, daher ist es auch nach wie vor ein Publikumsmagnet.
Nun hat der Verein beschlossen, an diesen Tagen mit unseren Echos und Kilos keine Rundflüge zu veranstalten, da dieses ja - ohne angemeldete Flugveranstaltung beim LBA - einen gewerblichen Charakter hätte. Aber wie sieht es an dieser Stelle mit Rundflügen mit dem UL aus? Soweit ich informiert bin, dürfen UL-Piloten ja gewerblich fliegen, bzw. es ist nicht untersagt wie beim PPL.
Könnten wir also mit dem UL Rundflüge anbieten, ohne in die Bredouille zu geraten?
Wichtig an dieser Stelle wäre mir, dass keine Mutmaßungen angestellt werden, sondern nur wirklich hieb- und stichfest qualifizierte Antworten kommen - ich muss darüber nämlich dann bei unserer nächsten Clubversammlung berichten, wo sich dann entscheidet, ob wir diese Rundflüge anbieten. Und dazu muss es einfach wasserdicht sein...
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Grüße, Tobias