Frage: Ausflug aus Platzrunde

Forum - Luftrecht
  • Unsere Uls  starten ja mit hoher Steigleistung . Die Platzrundenhöhe ist oft schon beim Einflug in den Querabflug erreicht. Muss man dann die Platzrunde in der vorgeschriebenen Platzrundenhöhe bis zum Gegenanflug weiterfliegen und dann verlassen oder darf man weiter nach oben steigen ? ( Ist aus Sicherheits- und Lärmschutzgründen sicher sinnvoll) Damit hat man aber die Platzrunde ( nach oben) bereits verlassen. Ist man über der Platzrundenhöhe kann dann man gleich auf Zielkurs gehen. Oder? 

  • Habe ich mich auch schon gefragt... eine konkrete Regel die ich gefunden habe enthält NFL II 37 / 2000

    Der Einflug erfolgt in der Regel in den Gegenanflug, der Ausflug aus dem Querabflug.

    Persönlich finde ich, dass man die Platzrunde in der Selben nicht deutlich übersteigen sollte sondern diese vorher seitlich verlässt. Anfliegender Verkehr kreuzt die Platzrunde evtl. 300 Fuss höher.

    Wo allerdings steht, dass man die Platzrunde nach Außen und nicht nach Innen verlässt bzw. in diese einfliegt habe ich nicht gefunden, ist aber wohl Lehrmeinung. (Was ich nicht verstehe!)
  • Ich verlasse die Platzrunde häufig schon im Querabflug und steige weiter auf Reiseflughöhe, wichtig dabei ist, dass man seine Absicht per Funk mitteilt, damit der anfliegende Verkehr weiß, wo ich ungefähr stecke und hin will. Und schon beim Rollen zuhören, ob jemand aus der Richtung kommt, in die ich zu fliegen gedenke. Also fliegerische Tugend wie üblich....

    Viele Grüße Maxl

  • Persönlich finde ich, dass man die Platzrunde in der Selben nicht deutlich übersteigen sollte sondern diese vorher seitlich verlässt. Anfliegender Verkehr kreuzt die Platzrunde evtl. 300 Fuss höher.

    Wo allerdings steht, dass man die Platzrunde nach Außen und nicht nach Innen verlässt bzw. in diese einfliegt habe ich nicht gefunden, ist aber wohl Lehrmeinung. (Was ich nicht verstehe!)


    Es gibt ja als bewährtes und sinnvolles fliegerisches Verfahren das sogenannte "mid-field crossing", d.h. man überfliegt den Platz etwa in Bahnmitte und fliegt so von der platzrundenabgewandten Seite in die Platzrunde ein. Das meinst Du wahrscheinlich mit dem Kreuzen der Platzrunde durch anfliegenden Verkehr. Dieses mid-field crossing sollte aber sinnvollerweise auch in Platzrundenhöhe stattfinden, um den Verkehr besser beobachten zu können. Ein Absinken in die Platzrunde hinein (die von Dir genannten 300ft höher) ist definitiv gefährlich.

    Jedenfalls ist damit schon mal ein korrektes Verfahren genannt, dass vom grundsätzlich richtigen Einflug über den Gegenanflug abweicht. Es gibt aber sicher Dogmatiker, die deswegen Schaum vor dem Mund bekommen werden, warte nur ab.

    Es ging aber ja primär um den Abflug:
    Solange ich die Platzrundenhöhe nicht erreicht habe, folge ich der Platzrunde in der Regel, steige dann aber auch weiter und ändere dann bei Erreichen der Platzrundenhöhe den Kurs in die Richtung, die mir beliebt. Gerne auch in die "Innenseite" der Platzrunde, denn mit dem weiteren Steigflug bin ich nicht mehr in der Platzrunde. Das Argument, dass einem dabei andere Flieger in die Quere kommen könnten, die die Platzrunde in der nicht dafür geltenden Höhe anfliegen, gilt ja überall im Luftraum, nicht nur in der Platzrunde, d.h. es besteht kein Grund, erst die Platzrunde in Platzrundenhöhe abzufliegen und dann per Gegenanflug auszufliegen. Fallweise erhöht man als Abfliegender dort dann ja sogar die Flugzeugdichte mit dem anfliegenden Verkehr, das ist also auch nicht so sinnvoll, läuft es doch der Risikominimierung zuwider. Aus Sicherheits- und Lärmschutzgünden ist es zudem sinnvoll, möglichst schnell an Höhe zu gewinnen. DeltaMike hat das schon richtig beschrieben. Kommunizieren und rausgucken ist dabei immer wertvoll.

  • Es gibt ja als bewährtes und sinnvolles fliegerisches Verfahren das sogenannte "mid-field crossing", d.h. man überfliegt den Platz etwa in Bahnmitte.....

    Aber Vorsicht bei Gemischtbetrieb mit Windenstart!
    Rüdiger
  • Es ging aber ja primär um den Abflug
    Prinzipiell besteht keine Verpflichtung beim Abflug der Platzrunde zu folgen. Ist die Sicherheitsmindesthöhe erreicht, kann der Flug unter Einhaltung der allgemein gültigen Luftverkehrsregeln mit beliebigem Kurs fortgesetzt werden.
    Allerdings müssen dabei die in den Nachrichten für Luftfahrer bekanntgemachten Anordnungen der Luftfahrtbehörden für den Verkehr von Luftfahrzeugen auf dem jeweiligen Flugplatz oder in dessen Umgebung, insbesondere die nach § 21a getroffenen besonderen Regelungen für die Durchführung des Flugplatzverkehrs, z.B. die Einhaltung besonderer Abflugrouten und -verfahren, immer beachtet werden.
    Welche NfL(s) das sind und was darüber hinaus noch in dieser Beziehung geregelt ist, findet man im AD-Teil der AIP-VFR.

    Michael

    PS: Was ist denn nun mit der Zitierfunktion?????
  • Moin FD,

    kann ich diese Infrmationen auch online abrufen? Auf der DFS Seite konnte ich diese Informationen nicht finden (eingeloggt).

    Wie der Thread schon zeigt, sind die Verfahren und die Meinungen vielfältig.  Wie auch schon der Thread über den Funk in der Platzrunde zeigte. Jeden Piloten, den ich fragte, nannte mir eine andere Variante. Wenn ich (hoffentlich) übernächste Woche meine Lizenz habe, werde ich die neuen Freiheiten sicher ausgiebig nutzen, möchte aber ein möglichst sicheres Verfahren für die Annäherung an einen Platz und den Ein- und Ausflug aus der Platzrunde nutzen.  Aus rechtlichen Gründen, aber auch um die Risiken zu minimieren.

    Gerd

  • § 21a Regelung des Flugplatzverkehrs

    (1) Für die Durchführung des Flugplatzverkehrs können besondere Regelungen durch die Flugsicherungsorganisation getroffen werden, wenn Flugplätze mit Flugverkehrskontrollstelle betroffen sind. In allen anderen Fällen werden die Regelungen von der für die Genehmigung des Flugplatzes zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes aufgrund einer gutachtlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation getroffen. Die Regelungen werden in den Nachrichten für Luftfahrer bekanntgemacht.

    (2) Flugplatzverkehr ist der Verkehr von Luftfahrzeugen, die sich in der Platzrunde befinden, in diese einfliegen oder sie verlassen, sowie der gesamte Verkehr auf dem Rollfeld. Rollfeld sind die Start- und Landebahnen sowie die weiteren für Start und Landung bestimmten Teile eines Flugplatzes einschließlich der sie umgebenden Schutzstreifen und die Rollbahnen sowie die weiteren zum Rollen bestimmten Teile eines Flugplatzes außerhalb des Vorfeldes; das Vorfeld ist nicht Bestandteil des Rollfeldes.

    (3) Gleichzeitiger Flugplatzverkehr von Luftsportgeräten und anderen Luftfahrzeugen bedarf der Zustimmung der zuständigen Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung.

    (4) Auf Flugplätzen oder Geländen, die ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen, gelten die Regelungen der Flugbetriebsordnung für Luftsportgeräte des Beauftragten. Absatz 3 ist sinngemäß anzuwenden.

    Hier der Link zu besagter NFL
    http://www.edkb.de/Download%20Angebote/NfL%20II%2037%202004%20Regelung%20des%20Flugverkehrs.pdf
  • Hi Michael,

    ich bin mir nicht sicher ob dein erster satz wirklich so richtig ist. Die Sicherheitsmindesthöhe muss doch nicht erreicht sein, wenn du die Platzrunde verlässt. Ich weiß, kleinkariert... . :)

    Beste Grüße,
    Olli
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