Passagiere mitnehmen ohne Passagierberechtigung

Forum - Luftrecht
  • Mal ne dumme Frage an die Spezialisten hier im Forum:
    Ein Bekannter (hat etwas vor mir den UL Schein gemacht) behauptet felsenfest dass es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt wenn man ohne Passagierberechtigung einen Gast mitnimmt. Ich kann′s mir nicht vorstellen, da könnte man sich die Berechtigung ja gleich sparen und einfach 30€ zahlen und gut. Weiß jemand die ganze Wahrheit?
    Ich meine alleine die Flüge für die Berechtigung kosten ja umgerechnet schon mehrere Bußgelder...
  • Ist jetzt nicht Dein ernst, oder?
    Ich werde demnächst eine Funktion programmieren um Threads zu schließen.

    Mach die Passagierberechtigung und gut ist.
  • Da hat sukram eindeutig Recht, es kann sogar Lizenzverlust geben !
  • Das "Sparpotential" ist eh nicht da.

    Nach §134 LuftPersV i.V.m. §84a LuftPersV, §58 (1) Nr. 10 LuftVG und §58 (2) LuftVG kann das Fliegen mit Passagieren ohne Berechtigung mit einer Geldbuße von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden - Übrigens die höchste Geldbußenkategorie des §58 (2) LuftVG.

    Von den monetären Folgen in einem Versicherungsfall ist ganz zu schweigen.

    Wie immer gilt: Das ist keine Rechtsberatung sondern lediglich meine Laienmeinung.
  • Dachte ich mir doch!
    Alles klar und danke für die sachkundigen Antworten. 

  • Überflüssiger Kram, diese Passagierberechtigung! Wozu soll die bitte gut sein? Ich fliege doch während der Ausbildung die ganze Zeit mit einer weiteren Person (in diesem Fall Fluglehrer/Prüfer).

    Meiner Meinung nach unnötig! Da fliegt man dann wieder alleine ein paar Streckenflüge und im Anschluss folgt die Prüfung durch einen Fluglehrer. Was habe ich denn dadurch an Qualifikation für die Mitnahme von Passagieren gewonnen????
  • Nachtrag zur Frage:
    Dein Bekannter hat in sofern aber Recht, dass es tatsächlich nur eine (sehr teure) Ordnungswiedrigkeit ist. Zur Straftat wird es erst, wenn zum Beispiel der Fluggast sich verletzt oder er getötet wird.

    an sukram
    Was war jetzt so schlimm daran? Ich dachte,dass das Forum auch für solche Fragen da ist. Wir haben hier schon ganz andere Sachen diskutiert.

    an captainjack
    Viele Vorschriften erscheinen einem ersteinmal sinnfrei oder überflüssig. Allerdings muss man bei einigen auch die Herkunft betrachten. Heutzutage ist das UL-Fliegen etwas ganz normales und unterscheidet sich in der Durchführung kaum noch von der PPL-Fliegerei. Vor wenigen Jahren sah das aber noch ganz anders aus und UL hatte wirklich mehr von Sportgerät an sich.
  • Nur noch eine kurze Anmerkung: Es besteht physisch vielleicht kein Unterschied, dass eine 2 Person mitfliegt, aber während der Ausbildung zumindest, sehe ich den "Passagier" (Fluglehrer) doch als "Sicherheitspiloten", welcher eingreifen könnte.
    Wenn Du Deinen Schein hast, trägst Du auch die Verantwortung über einen "Ahnungslosen" welcher sich Deinen Flugkünsten anvertraut !
    Die Passagierbefähigung soll ,so kenne ich das jedenfalls, auch Einweisungen der Passagiere enthalten mit entsprechenden Verhaltensmassnahmen (smoking is not allowed on all flights...._))
    Meines Erachtens wird eine Passagierberechtigung nur dann ausgestellt, wenn der Fluglehrer sicher ist, dass der Pilot die notwendige Verantwortung tragen kann, - und das ist nicht mit € 30.- abgetan

    (Anzahl der Starts = Anzahl der Landungen - cool! 
  • @seboel

    Naja, es kam mir nunmal so vor, als wäre das eine rechtliche Beratungsanfrage hinsichtlich der möglichen Vorgehensweise einen solchen, von einigen als sehr kostspielig empfundenen, Ausbildungsteil zu umgehen. Meines Erachtens nach wußte man das mit der Passagierberechtigung bereits vorher und weiß als Pilot ebenso, dass diese bevor man einen Passagier mitnimmt, zu absolvieren bzw. einzuholen ist. Wie sinnvoll das Ganze ist, sei mal dahingestellt. War ja auch nicht die Frage...

    Die Ausbildung ist meiner Meinung nach so geregelt und fertig. An gewisse Regeln hat man sich nunmal zu halten. Gegenüber früher hat man es ja schon verbessert. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, war es einst noch so, dass man nur die heute alternative Möglichkeit hatte. Nämlich 60 Stunden Erfahrung zur Mitnahme von Passagieren zu sammeln. Da ist die heutige Regelung mit den 5 Überlandflügen doch wesentlich angenehmer und vor allem verhältnismäßig günstig.

    Was man, gerade als Pilot, tunlichst machen sollte ist, sich an die Regeln zu halten, die Gesetze zu akzeptieren, einen entsprechenden Sinn für Verantwortung mitzubringen und diesen den anderen auch vorzuleben - egal ob Schüler, Pilot, Assistent oder Lehrer. Es ist demnach in meinen Augen völliger Quatsch einen Passagier ohne Berechtigung mitzunehmen oder diese nicht zu machen, weil es angeblich günstiger ist.

    Man fährt mit der Bahn ja auch nicht sein Leben lang schwarz, weil man für den Fall, dass man nicht erwischt wird, auf Dauer günstiger dabei weg kommt. Das war nicht böse gemeint. Ich wollte ihm den Gedanken nur möglichst schnell ausreden. Solche Fragestellungen sind meiner Meinung nach überflüssig, da diese schon mit gesundem Menschenverstand zu beantworten sind.
  • Meiner Meinung nach ist diese Passagierberechtigung nur abzocke. Ich bekomme ja erst den Flugschein, wenn ich den Eindruck erwecke das ich fliegen kann. Was soll dann noch die Passagierberechtigung? Außerdem sind diese zusätzlichen Flüge ja nur pro forma - oder gab es schon mal einen Fall das ein Fluglehrer einem die Passagierberechtigung nicht gegeben hat mit dem Argument - ne das ist noch zu unsicher mit Dir - dann hätte er wohl nie zur Prüfung zugelassen! Ich persönlich hatte erst eine Weile nach meiner Passagierberechtigung wirklich auch Passagiere mitgenommen, da mein subjektiver Eindruck über meine Flugkünste sich nicht mit den Aussagen des Fluglehres und Prüfers deckten :-) Daher finde ich die alte Regelung mit den Mindeststunden zur Passagierberechtigung eigentlich besser.

    Wo wir schon beim Thema sind - mal eine provokante Frage. In wie weit sind Passagierflüge mit moderne UL′s überhaupt legal. Ich würde mal so schätzen das über 90% illegal sind! Es sei denn man ist sehr Risikobereit und fliegt mit nur 5Litern Benzin :-)  
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