Flug ohne Passagierlizenz / zweiter Pilot

Forum - Luftrecht
  • Hallo!

    > Die 3 Starts und Landungen müssen entsprechend den Rechten
    > des Piloten
    beim Führen eines Luftfahrzeugs ... mit einem
    Piloten absolviert werden...
    >
    > Die Starts müssen also als PIC absolviert werden

    nun ja... dass könnte man auch anders auslegen!

    Ich würde sagen: Unter Aufsicht, jedoch ohne jegliches Eingreifen
    seitens des FI macht der Pilot 3 Landungen.
    Damit hat er diese 3 Landungen "entsprechend den Rechten des Piloten"
    gemacht.

    Kein Richter wird das wohl anders bewerten, denke ich mal!

    Aber die 90 Tage "3 Landungen oder 6 Landungen" waren hier nicht die Frage.

    Es ging um:  "Ohne Passagierflugberechtigung mit Lehrer fliegen".


    > Die Passagierberechtigung ist übrigens nur ein unsägliche Erfindung des DAeC

    Mag alles sein, hilft aber bei der Fragestellung auch nicht wirklich, oder?!?!
    (Herr Richter, ich finde, die Pass.ber. ist eine unsägliche Erfindung...   ;-))


    BlueSky9
  • Michael,

    sicher ist richtig, dass sich auch Richter irren können. Ebenso wie zahnärzte manchmal falsch behandeln.
    Herr Kaufmann beschäftigt sich allerdings als Fluglehrer sicher intensiver mit der Materie als der Richter, der unter Umständen über solche "Vergehen" zu urteilen hat.

    Es ist auch nicht zielführend, Auszüge aus der neuen FCL zu posten oder als Argument zu verwenden. Beim Thema Passagierflugberechtigung und auch der 90-Tage-Regelung sind wir ausschliesslich im nationalen Recht!

    Das die neue LuftPersV anders formuliert wird ist möglich, aber erstens nicht sicher und zweitens derzeit irrelevant.

    Übrigens gibt es im nichtgewerblichen Bereich mittlerweile durchaus Lizenzen, bei denen Du nach Scheinerhalt nicht direkt
    Gäste mitnehmen darfst, sondern erst noch gewisse Flugerfahrungen sammeln musst.

    Grüsse
    Thomas
  • GTi schrieb:
    Gäste mitnehmen darfst, sondern erst noch gewisse Flugerfahrungen sammeln musst.

    Mir sind keine bekannt, kannst Du Beispiel nennen?


    Michael

  • Beispielsweise beim LAPL

    Fluggäste dürfen nur befördert werden, wenn der Inhaber nach Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert hat.
    Quelle

    Ich persönlich finde diese Regelung so gut und sinnvoll. Besser als der Passagierflugberechtigungsquatsch beim LfL (SPL ist ja mittlerweile was anderes).
  • FlyingDentist schrieb:
    GTi schrieb:
    Gäste mitnehmen darfst, sondern erst noch gewisse Flugerfahrungen sammeln musst.

    Mir sind keine bekannt, kannst Du Beispiel nennen?


    Michael

    LAPL (A): Zehn Stunden nach Schein

    LAPL (S): Zehn Stunden oder 30 Starts nach Schein

    Grüsse
    Thomas
  • das ist alles Geldschneiderei..
  • Liebe Leute,

    Die Diskussion ist doch nutzlos. Wenn zwei voll qualifizierte Piloten miteinander Fliegen ist die Fragen nach der Passagierberechtigung doch nur von theoretischem Interesse.

    Juristisch mag es da zwar tatsächlich eine Punkt geben, aber in der Praxis kommt das doch kaum mal vor und wenn dann sehe ich da wenig potentielle Probleme. Anders als bei zum Beispiel den wiederkehrenden Gewichtsdiskussionen, oder bei Themen wie Wolkenberührung. 

    Lasst uns den kostbaren Platz im Internet lieber für sinnvolle Diskussionen verwenden. Oder wir gehen fliegen, das wäre noch besser :-)

    Happy landings,

    Tilbo
  • Tilbo schrieb:
    Liebe Leute,

    Die Diskussion ist doch nutzlos. Wenn zwei voll qualifizierte Piloten miteinander Fliegen ist die Fragen nach der Passagierberechtigung doch nur von theoretischem Interesse.

    Für den Einen mag es nur von theoretischem Interesse sein, der Andere befürchtet halt, eine Straftat zu begehen (Fliegen ohne Lizenz), die mit bis zu 2 jahren Gefängniss bestraft werden kann. und zwar auch, wenn garnix passiert ist.

    Wir leben halt nicht im rechtsfreiem Raum, ob es uns passt oder nicht.

    Jedenfalls ist es deutlich wniger Aufwand und mit wesentlich mehr Spass verbunden, die Passagierberechtigung zu erwerben, als irgndwann wegen solch einem Mist vor Gericht zu stehen.

    Grüsse
    Thomas
  • GTi schrieb:

     mit wesentlich mehr Spass verbunden, die
    Grundsätzlich fände ich eine Regelung, die auf Flugerfahrung basiert, auch besser, aber dieser Aussage kann ich nur zustimmen :-). Mir haben die Steckenflüge mit meinem "Passagier" jedenfalls echt Laune gemacht und immer nur auf die Kohlen gucken ...

    Bye Thomas
  • GTi schrieb:
    Tilbo schrieb:
    Liebe Leute,

    Die Diskussion ist doch nutzlos. Wenn zwei voll qualifizierte Piloten miteinander Fliegen ist die Fragen nach der Passagierberechtigung doch nur von theoretischem Interesse.

    Für den Einen mag es nur von theoretischem Interesse sein, der Andere befürchtet halt, eine Straftat zu begehen (Fliegen ohne Lizenz), die mit bis zu 2 jahren Gefängniss bestraft werden kann. und zwar auch, wenn garnix passiert ist.

    Wir leben halt nicht im rechtsfreiem Raum, ob es uns passt oder nicht.

    Jedenfalls ist es deutlich wniger Aufwand und mit wesentlich mehr Spass verbunden, die Passagierberechtigung zu erwerben, als irgndwann wegen solch einem Mist vor Gericht zu stehen.

    Grüsse
    Thomas

    Hallo Thomas,

    das ist genau was ich meine. Wenn zwei Piloten mit Scheinen aber ohne Passagierberechtigung zusammen aus einem UL steigen, glaube ich halt nicht daran, dass die für zwei Jahre ins Gefängnis gehen. Sorry, aber das sehe ich einfach nicht - gerade weil wir nicht im rechtsfreien Raum leben.

    Aber natürlich bin ich weder ein Anwalt noch möchte ich rechtlichen Rat oder Einschätzungen geben. Ich sage lediglich wie ich das sehe und dass ich aus meiner Sicht diese ganze Diskussion für nicht ganz so wesentlich halte.

    Happy landings,

    Tilbo

    PS: Bei dem Sinn und Zweck der Passagierberechtigung bin ich übrigens ganz bei Dir! Ich halte es für super, wenn man nach dem Scheinerhalt zunächst ein bisschen alleine fliegt und Routine sammelt, bevor man die erwartungsvollen Freunde neben sich sitzen hat.
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