GTi schrieb:
Gäste mitnehmen darfst, sondern erst noch gewisse Flugerfahrungen sammeln musst.
Mir sind keine bekannt, kannst Du Beispiel nennen?
Michael
Fluggäste dürfen nur befördert werden, wenn der Inhaber nach Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert hat.Quelle
FlyingDentist schrieb:LAPL (A): Zehn Stunden nach ScheinGTi schrieb:
Gäste mitnehmen darfst, sondern erst noch gewisse Flugerfahrungen sammeln musst.Mir sind keine bekannt, kannst Du Beispiel nennen?
Michael
Tilbo schrieb:Für den Einen mag es nur von theoretischem Interesse sein, der Andere befürchtet halt, eine Straftat zu begehen (Fliegen ohne Lizenz), die mit bis zu 2 jahren Gefängniss bestraft werden kann. und zwar auch, wenn garnix passiert ist.
Liebe Leute,
Die Diskussion ist doch nutzlos. Wenn zwei voll qualifizierte Piloten miteinander Fliegen ist die Fragen nach der Passagierberechtigung doch nur von theoretischem Interesse.
GTi schrieb:Grundsätzlich fände ich eine Regelung, die auf Flugerfahrung basiert, auch besser, aber dieser Aussage kann ich nur zustimmen :-). Mir haben die Steckenflüge mit meinem "Passagier" jedenfalls echt Laune gemacht und immer nur auf die Kohlen gucken ...
mit wesentlich mehr Spass verbunden, die
GTi schrieb:Tilbo schrieb:Für den Einen mag es nur von theoretischem Interesse sein, der Andere befürchtet halt, eine Straftat zu begehen (Fliegen ohne Lizenz), die mit bis zu 2 jahren Gefängniss bestraft werden kann. und zwar auch, wenn garnix passiert ist.
Liebe Leute,
Die Diskussion ist doch nutzlos. Wenn zwei voll qualifizierte Piloten miteinander Fliegen ist die Fragen nach der Passagierberechtigung doch nur von theoretischem Interesse.
Wir leben halt nicht im rechtsfreiem Raum, ob es uns passt oder nicht.
Jedenfalls ist es deutlich wniger Aufwand und mit wesentlich mehr Spass verbunden, die Passagierberechtigung zu erwerben, als irgndwann wegen solch einem Mist vor Gericht zu stehen.
Grüsse
Thomas
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