Flug ohne Passagierlizenz / zweiter Pilot

Forum - Luftrecht
  • Hallo miteinander,

    ich hab da mal eine Frage: Wenn ich nun meinen SPL habe, aber noch keine Passagierberechtigung, darf ich dann einen zweiten SPL-Piloten mitnehmen? Der Gedankengang an dieser Stelle ist der, dass der zweite Pilot ja in diesem Fall Besatzungsmitglied und kein Passagier ist.

    Gibt es dafür eine offizielle Aussage der Verbände oder ist das Ganze irgendwo in einer rechtlichen Grauzone?

    Danke für eure Antworten!

    Liebe Grüße, Tobias
  • TobiasM schrieb:
    Danke für eure Antworten!

    Schon mehrmals ausführlich diskutiert. Z.B. hier. Einfach mal suchen.


    Michael


    PS: Die mehr als marginale Suchfunktion des Forums wird der Menge der mittlerweile angehäuften Informationen schon lange nicht mehr gerecht. Ich hoffe, dass sich das mit dem Relaunch erheblich verbessert.

  • Danke Michael :-) Hab den Thread tatsächlich auf Anhieb per Suche nicht finden können...
  • Habe gerade mit Herrn Pechmann vom DAeC telefoniert. Er sagte mir unmissverständlich, dass bis zum Erhalt der Passagierlizenz außer Fluglehrern NIEMAND mitgenommen werden darf, auch keine zweiten Piloten, da es sich dabei um Passagiere handelt, sofern das Flugzeug nicht von zwei Personen geflogen werden MUSS - was aber bei keinem UL der Fall ist.

    Damit ist - jedenfalls für mich - der Fall definitiv erledigt.

    Liebe Grüße, Toby
  • TobiasM schrieb:
    dass bis zum Erhalt der Passagierlizenz außer Fluglehrern NIEMAND mitgenommen werden darf

    Mit dem Scheinerhalt besteht kein Ausbildungsverhältnis mehr. Ein mitfliegender Fluglehrer ist dann nicht mehr als ein xbeliebiger Scheininhaber. Anders sieht es nur bei den vorgeschriebenen Flügen mit Fluglehrer z.B. zur Passagierberechtigung oder bei den Übungsflügen aus.
    Insofern ist die Antwort von Herrn Pechmann in dieser Beziehung ebenso falsch wie unhaltbar. Viele Luftrechtler sehen das genauso.
    Wenn also ein Fluglehrer mitfliegen darf, dann darf das auch jeder andere Scheininhaber mit aktiver Lizenz oder es darf eben niemand.
    Ist Herr Pechmann vielleicht selbst Fluglehrer?

    Michael
  • Hallo!

    > Insofern ist die Antwort von Herrn Pechmann in dieser Beziehung ebenso falsch wie unhaltbar.

    Nich so ganz...

    Es gibt für FIs m.E. wohl (theoretische) "Mitflugmöglichkeiten":   ;))


    1.)
    Der FI kann rechts sitzen und der Halter erklärt dann
    den rechten Sitz zum Sitz des verantwortlichen LFZ-Führers.
    (Der Halter darf das)

    nun ist der FI der PIC und er darf den links sitzenden "nicht PIC" Lenken lassen.
    (Ein FI darf einen "nicht PIC" Lenken lassen)


    2.)
    Der Pilot sagt: "FI, steig ein, wir machen jetzt meinen Übungsflug"
    (es gibt m.W. kein Gesetz, dass mir den genauen Termin für einen
     Übungsflug* vorschreibt)


    Aber ich gebe zu, das sind zwei sehr theoretische Konstrukte  :))


    BlueSky9

    *heißt der noch so?!?
  • BlueSky9 schrieb:

    2.)
    Der Pilot sagt: "FI, steig ein, wir machen jetzt meinen Übungsflug"
    (es gibt m.W. kein Gesetz, dass mir den genauen Termin für einen
     Übungsflug* vorschreibt)

    Es gibt auch kein Gesetz, dass verbietet mehr Übungsflüge als vorgeschrieben zu machen. Allein dadurch müsste schon gedeckt sein, dass ein Pilot jederzeit einen Fluglehrer mitnehmen kann. Es ist übrigens auch nicht verboten, Übungsflüge unter einer Stunde Flugdauer zu machen - Nur gelten die dann halt nicht für den Lizenzerhalt.

    Und wenn man einfach mal seinen gesunden Menschenverstand, kann es vom Gesetzgeber auch nicht gewollt sein, dass ein ausgebildeter Pilot  nicht regelmäßig die Unterstützung eines Fluglehrers in Anspruch nehmen kann. Bspw. für einen Pilot ohne Passagierlizenz, der über den Winter zwei Monate nicht geflogen ist, ist es sinnvoll, erst einmal ein paar Runden mit einem FI zu drehen. 

    Rein praktisch haben wir also kein Problem. 
  • Der wirklich interessierte Leser sollte ich einmal folgenen Link ansehen:

    http://pilotundrecht.de/TEXTE/PROBLEME/90_tage_regel.html

    Da wird zwar in erster Linie auf die 90-Tage-Regel abgezielt, unsere Fragstellung wird daber ebenso beantwortet.

    Der Verfasser ist Richter. Ich finde es interessant, wie so ein Mann denkt. Und letztendlich ein urteil fällen würde.

    Grüsse
    Thomas
  • Hallo!

    > Es gibt auch kein Gesetz, dass verbietet mehr Übungsflüge als vorgeschrieben zu machen.

    Stimmt  :)


    > ... sollte ich einmal folgenen Link ansehen:
    > ...unsere Fragstellung wird daber ebenso beantwortet.

    Stimmt!


    Und das deckt sich auch in etwa mit der Aussage, die Michael mal
    gemacht hat, dass man Gesetze und ihre Auslegung auch im
    Kontext ihrer Entstehung sehen muss.

    Wer keine Passagier-Lizenz fürs UL hat, der darf keine Passagiere
    mitnehmen - kein Problem.

    Aber der Gesetzgeber kann mit dieser Regelung nie und nimmer
    gewollt haben, dass sich ein "Passagierlizenz-loser" Pilot niemals
    mit einem Flugleherer weiterbilden, oder mit ihm üben kann.

    Das wäre absurd!!

    BlueSky9
  • Ist ja bekannt.
    Dass sich auch Richter irren können aber auch und dass sie nicht immer auf der Höhe der Zeit sind erst recht!!

    Ein Beispiel: Beim Flug mit Fluglehrer (Übungsflug) ist der Fluglehrer immer PIC. Nach Auffassung von Herrn Kaufmann bräuchte ein Pilot der im Rahmen dieses Übungfluges 3 Starts und Landungen absolviert, keine 3 weiteren wegen der 90-Tage-Regel zu machen. Das gilt so nicht, denn:


    "FCL.060 Fortlaufende Flugerfahrung*
    ...
    b)
     Flugzeuge, Hubschrauber, Luftfahrzeuge mit vertikaler Start- und Landefähigkeit, Luftschiffe und Segelflugzeuge. Ein Pilot darf ein Luftfahrzeug im gewerblichen Luftverkehr oder zum Transport von Fluggästen nur betreiben:
    (1)
     als PIC oder als Kopilot, wenn er in den letzen 90 Tagen mindestens 3 Starts, Landeanflüge und Landungen in einem Luftfahrzeug desselben Musters oder derselben Klasse oder in einem FFS absolviert hat, der dieses Muster oder diese Klasse nachbildet. Die 3 Starts und Landungen müssen entsprechend den Rechten des Piloten beim Führen eines Luftfahrzeugs mit mehreren Piloten oder mit einem Piloten absolviert werden und
    ..."
    Die Starts müssen also als PIC absolviert werden und das geht nicht mit Fluglehrer bei einem Übungsflug, denn dabei ist der FI immer PIC!! Wenn der FI aber nicht in seiner Eigenschaft als FI (=Übungsflug) mitfliegt, ist er eben nur Scheininhaber!!!
    Aber was macht z.B. ein Pilot, der nach seinem Medical nur mit Sicherheitspilot fliegen darf? Der Sicherheitspilot ist, wenn alles gut geht, ja kein PIC. Erst wenn sich die befürchteten gesundh. Probleme einstellen, wird er automatisch zum PIC und übernimmt das Luftfahrzeug.
    Nach der Lesart des Herr Kaufmann könnte solch ein Pilot niemals mehr eine abgelaufene 90-Tage-Regel aus eigener Kraft überwinden.


    Michael


    *) Diese Regelung wird sich so in der neuen LuftPersV wiederfinden!


    PS: Die Passagierberechtigung ist übrigens nur ein unsägliche Erfindung des DAeC im Rahmen seiner Beauftragung  - gibt's sonst bei keiner anderen non commercial Lizenz!!! - und eigentlich durch nichts gerechtfertigt, es sei denn der DAeC traut seiner eigenen Ausbildung und Lizenzierung nicht!!!

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