Hallo Tim, ich habe am Anfang meiner Ausbildung auch gedacht, dass sich das "frei von Wolken" auf den Luftraum bezieht, bei meinem Theorielehrer aber gelernt, dass es "freibleiben (=fernbleiben) von den Wolken" heißen müsste. Die Formulierung ist nicht sehr glücklich gewählt und sorgt für viel Verwirrung, beide Formulierungen bedeuten dasselbe. Wobei "Wolken dürfen nicht berührt werden" für mich klarer ist. Übrigens sind in Calden oft Wolken und Piloten gleichzeitig anwesend, im besten Fall Wolke oben, Pilot drunter...
VG. Maxl
taildragger schrieb:
Sofern es nicht explizit wieder beschrieben wird, werden die Abstände zu Wolken dann auch in LR D (CTR) gelten.
SERA (Standardised European Rules of the Air) ist seit 04. Dezember 2012 in Kraft. An den dort festgeschriebenen VMC-Konditionen ändert sich so einfach natürlich nichts mehr. Die Umsetzung ist in der Bundesrepublik, wie in vielen anderen EU-Staaten übrigens auch, lediglich bis zum 04. Dezember 2014 ausgesetzt.
taildragger schrieb:
Wir werden sehen, was DFS, LBA und bMVbS daraus machen werden.
Insofern werden die genannten "Behörden" daraus nichts machen können.
taildragger schrieb:
Bei den 1500 ft Wolken dürfen wir dann nur noch in 500 ft durch die Kontrollzone fliegen (oder SVFR beantragen).
Das hat, wenn überhaupt, allenfalls akademischen Wert. Zum Einflug in die CTR ist immer eine Freigabe erforderlich. Wird die erteilt, erschließt sich dem anfliegenden Piloten nicht automatisch, dass er vielleicht schon SVFR fliegt.
Bei SVFR gilt für den Piloten auch nach SERA: Flugsicht ≥ 1.500 m, Bodensicht, Wolken nicht berühren, SR-SS.
Die Flugverkehrskontrolle darf eine SVFR-Freigabe nur erteilen: Bodensicht ≥ 1.500 m, Hauptwolkenuntergrenze ≥ 180 m, SR-SS. Bodensicht und Hauptwolkenuntergrenze werden dabei vom akkreditierten Wetterbeobachter des DWD herausgegeben.
Michael
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