Luftraum D (CTR) - "frei von Wolken"

Forum - Luftrecht
  • Hallo Forum,

    Ich habe eine Frage zum Luftraum D (CTR) für VFR.

    Einerseits heißt es, Hauptwolkenuntergrenze 1500ft AGL.
    Zusätzlich heißt es, "frei von Wolken".

    Im Gegensatz dazu gilt für LR-G: "Wolken dürfen nicht berührt werden".

    Bem1.: Da D (CTR) durchaus höher als 1500ft AGL reicht,
    ist es offensichtlich erlaubt, dass Wolken in D (CTR) existieren, auch für VFR.
    Dann ist das aber irgendwie ein Widerspruch zu "frei von Wolken".

    Bem2.: Da die Formulierung für LR-G und LR-D(CTR) unterschiedlich ist,
    wird auch die Bedeutung vermutlich unterschiedlich sein.
    _________

    Frage:
    Was genau muss in in Luftraum D (CTR) für VMC frei von Wolken sein?
    - Der gesamte 3-dimensionale Bereich des D (CTR)?
    - Der Luftraum unter mir (Erdsicht?)
    - Der Luftraum unter der Hauptwolkenuntergrenze bis GND?
    - ... ?
    _________

    Dank u Gruß
    Tim.



  • *Irgendwie hat das mit der Tabelle hier nicht so geklappt wie im Editor angezeigt... Nundenn, hier der Link: 

    http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/anlage_5_75.html

    Eigentlich ganz klar, oder? Du darfst in beiden Fällen in die Wolken nicht einfliegen. Nirgendwo steht, daß es keine Wolken im LRD geben dürfe. 

    Achso: Das wird sich durch SERA wohl noch ändern. Sofern es nicht explizit wieder beschrieben wird, werden die Abstände zu Wolken dann auch in LR D (CTR) gelten. Bei den 1500 ft Wolken dürfen wir dann nur noch in 500 ft durch die Kontrollzone fliegen (oder SVFR beantragen). Wir werden sehen, was DFS, LBA und bMVbS daraus machen werden. 

    Viel Spaß,
    TD
  • Hallo Taildragger,
    danke für Deine Antwort.

    Kurze Nachfrage:
    Das heißt, "frei von Wolken" und "Wolken dürfen nicht berührt werden" meinen exakt das selbe?
    (Ich hätte angenommen, dass sich "frei von Wolken" auf den Luftraum und nicht auf mein UL bezieht.)

    Gruß,
    Tim.
  • Hallo Tim, ich habe am Anfang meiner Ausbildung auch gedacht, dass sich das "frei von Wolken" auf den Luftraum bezieht, bei meinem Theorielehrer aber gelernt, dass es "freibleiben (=fernbleiben) von den Wolken" heißen müsste. Die Formulierung ist nicht sehr glücklich gewählt und sorgt für viel Verwirrung, beide Formulierungen bedeuten dasselbe. Wobei "Wolken dürfen nicht berührt werden" für mich klarer ist. Übrigens sind in Calden oft Wolken und Piloten gleichzeitig anwesend, im besten Fall Wolke oben, Pilot drunter...

    VG. Maxl

  • taildragger schrieb:
    Sofern es nicht explizit wieder beschrieben wird, werden die Abstände zu Wolken dann auch in LR D (CTR) gelten. 

    SERA (Standardised European Rules of the Air) ist seit 04. Dezember 2012 in Kraft. An den dort festgeschriebenen VMC-Konditionen ändert sich so einfach natürlich nichts mehr. Die Umsetzung ist in der Bundesrepublik, wie in vielen anderen EU-Staaten übrigens auch, lediglich bis zum 04. Dezember 2014 ausgesetzt.


    taildragger schrieb:
    Wir werden sehen, was DFS, LBA und bMVbS daraus machen werden. 

    Insofern werden die genannten "Behörden" daraus nichts machen können.


    taildragger schrieb:
    Bei den 1500 ft Wolken dürfen wir dann nur noch in 500 ft durch die Kontrollzone fliegen (oder SVFR beantragen).

    Das hat, wenn überhaupt, allenfalls akademischen Wert. Zum Einflug in die CTR ist immer eine Freigabe erforderlich. Wird die erteilt, erschließt sich dem anfliegenden Piloten nicht automatisch, dass er vielleicht schon SVFR fliegt.
    Bei SVFR gilt für den Piloten auch nach SERA: Flugsicht ≥ 1.500 m, Bodensicht, Wolken nicht berühren, SR-SS.
    Die Flugverkehrskontrolle darf eine SVFR-Freigabe nur erteilen: Bodensicht ≥ 1.500 m, Hauptwolkenuntergrenze ≥ 180 m, SR-SS. Bodensicht und Hauptwolkenuntergrenze werden dabei vom akkreditierten Wetterbeobachter des DWD herausgegeben.


    Michael


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