Transponder Mode C

Forum - Luftrecht
  • Hallo zusammen,

    ich habe noch einen King Transponder KT 76 Mode C mit Höhendecoder verbaut.
    Da das Teil drin war und prima funktioniert, setze ich es auch insofern ein, dass ich es
    einschalte und somit auch gesehen werde.

    Aus den u.a. Lufträumen halte ich mich jedoch fern.....
    1. Lufträume der Klasse C sowie D (nicht Kontrollzone)
    2. Lufträume mit vorgeschriebener Transponderschaltung (Transponder Mandatory Zone – TMZ)
    3. im kontrollierten Luftraum bei Nacht
    4. motorgetriebene
      Luftfahrzeuge, ausgenommen in der Betriebsart Segelflug, oberhalb 5000
      Fuß über NN oder oberhalb einer Höhe von 3500 Fuß über Grund wobei
      jeweils der höhere Wert maßgebend ist

    Wer hat vielleicht auch noch ein älteren Transponder verbaut und hat Erfahrungen z.B. mit der FIS oder einer Kontrollzone gemacht. Ich habe gehört, dass die FIS keinen Mode S verlangt bzw. das auch schon mit der FIS die Freigabe über 5000 ft erteilt wurde, sowie der Durchflug durch die CTR ebenfalls unproblematisch war. Über Erfahrungen und Anregungen wäre ich sehr dankbar....

    Gruß

    Olaf

  • Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sowohl FIS als auch ATC in der CTR kein Problem mit Mode C haben.
  • Lies mal hier: http://www.euroga.org/forums/hangar-talk/1795-uk-to-scandanavia-vfr-transponder-requirements

    Schon mehrmals habe ich im www gelesen, eben die blöden Holländer sind in der Praxis nicht so besonders schwierig mit dem mode-S. Aber zugegeben, im www kann man viel Unsinn sehen und lesen...
  • "Verlangen" bzw. "freigeben" wird der FIS-Controller sowieso nichts. Im schlimmsten Fall "dringend empfehlen". So habe ich schon oft mitgehört, dass der FIS-Controller "dringend darum gebeten" hat unter 5000ft zu sinken, weil der S-Mode des betreffenden Flugzeugs nicht funktioniert hat.

    Gruß - Rüdiger

  • In bundesdeutschen Lufträumen mit Pflicht zur Transponderschaltung ist natürlich ein Mode-S-Gerät vorgeschrieben. Die Zuwiderhandlung ist prinzipiell eine Ordnungswidrigkeit nach LuftVG § 58 Abs. 10 und mit bis zu € 50.000,- bedroht.


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:

    In bundesdeutschen Lufträumen mit Pflicht zur Transponderschaltung ist natürlich ein Mode-S-Gerät vorgeschrieben. Die Zuwiderhandlung ist prinzipiell eine Ordnungswidrigkeit nach LuftVG § 58 Abs. 10 und mit bis zu € 50.000,- bedroht.


    Michael

    ... wenn das so mit "Höchststrafe" umgesetzt werden würde, könnte sich die DfS an einem Wochenende sanieren. Gottseidank gibt es noch ein paar "Vernünftige" in diesem Job.

    Cheers mit Mode-"S"

    Carlson
  • Carlson schrieb:
    ... wenn das so mit "Höchststrafe" umgesetzt werden würde, könnte sich die DfS an einem Wochenende sanieren. Gottseidank gibt es noch ein paar "Vernünftige" in diesem Job.

    Deshalb schrieb ich ja auch "prinzipiell".
    Wobei allerdings die DFS weder Bußgelder verhängt noch deren Nutzen nießt.
    Das bleibt allein den Landesluftfahrtbehörden in Form der RPs, Regionalregierungen oder wie sie sich auch immer nennen mögen vorbehalten. Für mich erschreckend ist dabei die Tatsache, dass es quasi nur drei Bußgelder zu geben scheint, bis € 10.000,-, bis € 25.000,- und bis € 50.000,-, deren tatsächliche Höhe dann offenbar nach Gutsherrenart festgesetzt wird.


    Michael

  • Ja Michael, war gar nicht bös gemeint. Du hast da schon recht. Allein die Tatsache, dass das "unter Strafe" gestellt wird, mit diesen "Preisgeldern".... da kann man besser Millionen unterschlagen, an der Steuer vorbeischleusen oder die Oma ersch... da gibts dann weniger zu erwarten.... Deutschland....
  • Carlson schrieb:
    Ja Michael, war gar nicht bös gemeint.

    Hab' ich auch nicht so empfunden und noch weniger erwartet! :-)


    Michael

  • Ich glaube der Beitrag von Olle1975 zielt eher auf unsere praktischen Erfahrungen ab. Hier wird aber wieder eine Paragraphen-Diskussion geführt.

    Selbst ohne Transponder wurde ich auf kleineren Plätzen wie EDLP oder EDLN bei wenig Verkehr schon "reingelassen".
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