Fliegen im Pulk

Forum - Luftrecht
  • Hallo Kameraden!
    Ich fliege gerne und oft mit einem Vereinskameraden im Pulk mit identischen Maschinen. Die Flugvorbereitung machen wir meist zusammen, holen aber nur einmal wetter und das VFR Bulletin ein, das dann einer im Flugzeug dabei hat. Ist diese Handhabung legal, oder muss beim Pulkfliegen genaugenommen jeder einzelne eine separate und vollständige Flugvorbereitung nachweisen können und mitführen?
    Kompetente Antworten werden bevorzugt.
    Glatisant
  • Du musst laut Luftrecht zu Hindernissen den bekannten Mindestabstand einhalten. Formationsflug ist laut Luftrecht nur erlaubt wenn die Flugzeugführer vorher ein ausführliches Briefing abgehalten haben. Dies ist der einzige Satz und einzige Einschränkung wo der Formationsflug im Luftrecht geregelt wird.
    Desweiteren ist jeder der im Pulk fliegt weiterhin mit allen Rechten und Pflichten verantwortlicher Luftfahrzeugführer. Dementsprechend entbindet es Dich auch nicht Rechte oder Pflichten auf eine Führungsmaschine zu übertragen etc. Du bist und bleibst Pilot in Command. (Mit allem was dazugehört)
  • flightlevel schrieb:
    Dies ist der einzige Satz und einzige Einschränkung wo der Formationsflug im Luftrecht geregelt wird.

    Das ist definitiv falsch! (Mehr als peinlich für einen (professionellen) Fascination-Formations-Piloten!!)



    Glatisant schrieb:
    Ist diese Handhabung legal, oder muss beim Pulkfliegen genaugenommen jeder einzelne eine separate und vollständige Flugvorbereitung nachweisen können und mitführen?


     Ja und nein!
    Es hängt davon ab, in welchem Luftraum der Verbandsflug durchgeführt wird.

    Im unkontrollierten Luftraum genügt es in der Tat, sich vor Einnahme der Formation abzusprechen. Dies könnte durchaus auch in der Luft geschehen, wobei dann jeder verantwortliche Pilot logischerweise über eine eigene Flugvorbereitung verfügen sollte.
    Für den Formationsflug im kontrollierten Luftraum - in der Regel also über 2.500 ft GND - sind die Anforderungen etwas anders:
    1. einer der verantwortlichen Piloten muss als Verbandsführer benannt werden
    2. der Verbandsflug wird bezüglich Navigation und Standortmeldungen wie der Flug eines einzigen Luftfahrzeugs durchgeführt, dass heißt der Verbandsführer navigiert und funkt für alle Teilnehmer der Formation, was eine in  d e r  Beziehung detaillierte Flugvorberreitung der anderen Piloten entbehrlich machen könnte
    3. die Staffelung zwischen den Luftfahrzeugen im Verband unterliegt der Verantwortung des Verbandsführers und der verantwortlichen Piloten der anderen Luftfahrzeuge des Verbands und hat Übergangszeiträume zu umfassen, in denen die Luftfahrzeuge zur Erreichung ihrer eigenen Staffelung innerhalb des Verbands und während der Bildung und der Auflösung des Verbands manövrieren und
    4. es gilt ein höchstzulässiger Abstand in Seiten-, Längs- und Höhenrichtung zwischen jedem Luftfahrzeug und dem Verbandsführer, wobei jedes Luftfahrzeug einen Abstand von nicht mehr als 1 km (0,5 nm) in Seiten- und Längsrichtung und 30 m (100 ft) in Höhenrichtung vom Verbandsführer einzuhalten hat, mit anderen Worten die Formation ist als  e i n  Luftfahrzeug von ca. 1.000m Spannweite, 1.000m Länge und 30m Höhe anzusehen.


    Michael

  • Hallo Michael, hallo Glatisant,

    die weiter ausführende Erklärung von Michael in Bezug auf Paragraph XY ist korrekt, allerdings bezog sich Deine Frage darauf ob Du eine Flugvorbereitung benötigst oder Rechte/Pflichten übertragbar sind. 

    Michaels Ergänzungen beschreiben wie eine Formation geflogen werden soll und welche Maße sie im kontrollierten Luftraum nicht überschreiten sollte.
    Das bereits nötige und vorgeschriebene Briefing findest Du ja auch hier. Die Rechte des Leaders, die ganze Fliegerschar im kontrollierten Luftraum zu navigieren und Funken, sowie dafür zu sorgen (Briefing) dass der ganze Pulk eine gewisse Größe und Ausdehnung nicht überschreitet dient natürlich der Radar-separation damit es wie von Michael benannt als ein Flugziel betrachtet werden kann. So, und bist Du mit dieser weiteren Klausel schlauer geworden? Thema: WIE fliege ich die Formation.....
    Ich bleibe dabei dass Deine Rechte als verantwortlicher Luftfahrzeugführer ob in der Formation oder Außerhalb dieselben bleiben und Du somit streng genommen auch mit dem Flug vertraut machen musst. (Flugvorbereitung)
    Ja der Leader funkt und navigiert aber Du bist und bleibst Pic mit allen Rechten und Pflichten! (wäre ja auch abenteuerlich wenn alle das Funken anfangen)
    Und nein, es gibt keine weiteren Paragraphen die regeln dass man in der Formation etwas mehr oder weniger darf. 
  • Ich kenn fliegen im Pulk nur aus dem Segelflug ;) Da bin ich schon mit 30+ Fliegern in einem Bart gekreist.

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