GX schrieb
Ich bin kein Jurist aber...warum ist Absatz 5 weniger relevant als der Absatz 4 ?
Ok, aber lesen kannst Du doch.
In Absatz 4 in Zusammenhang mit den §§ 8 und 9 werden nicht allgemein zugängliche Bereiche von Verkehrsflughäfen und besondere Anforderungen an Luftfahrtunternehmen behandelt.
Selbst wenn Du täglich in EDDF landen würdest, gesetzt den Fall, dass EDDF für UL überhaupt freigegeben wäre und Dein Budget die horrenden Lande- und Handlinggebühren auch hergäbe, bräuchtest Du keine ZÜP, da Du die o.g. Bereiche nicht frequentieren müsstest und das GAT ja logischerweise für die in der Regel ungezüpten Passagiere offen sein muss.
Sollte aber, wie schon gesagt, Dein UL dort hangariert sein, müsstest Du ja Zugang zu den besonders gesicherten Bereichen haben und demnach auch gezüpt sein.
Michael