Die 2 Takter werden von den "zertifizierten" Werkstätten nichtmal mehr überholt. Den Markt hat man freiwillig schon abgegeben da mit 912er ausreichend Markt vorhanden ist die Werkstatt zu füllen
Yupp, DIESE Erfahrung haben ich und einige Bekannte auch schon machen dürfen :-(
Gruß
flyjim
dsommerfeld schrieb:
Im Gerwerblichen- und Schulungsbetrieb ist die Überholung vorgeschrieben und eine Dokumentation das Sie gemacht wurde sollte ausreichen.
Das wage ich für die Ul-Ausbildung bzw. für den "gewerblichen" UL-Bereich doch stark zu bezweifeln.
Herstellerempfehlungen oder besser gesagt Herstellerwünsche haben, abgesehen von Gewährleistung, Garantie und evtl. Kulanz keinerlei rechtliche Bedeutung. Nicht zertifizierte Bauteile laufen eben nicht ab! Insofern dürfte hier der Betrieb "on condition" völlig unproblematisch sein.
Damit beantwortet sich auch die Frage, ob's ein Wartungs- und Instandhaltungsbetrieb mit BRPs Segen sein muss.
Michael
FlyingDentist schrieb:Super! Danke für die wertvollen Hinweise! Werde ich so weitertragen.
Herstellerempfehlungen oder besser gesagt Herstellerwünsche haben, abgesehen von Gewährleistung, Garantie und evtl. Kulanz keinerlei rechtliche Bedeutung. Nicht zertifizierte Bauteile laufen eben nicht ab! Insofern dürfte hier der Betrieb "on condition" völlig unproblematisch sein.Damit beantwortet sich auch die Frage, ob's ein Wartungs- und Instandhaltungsbetrieb mit BRPs Segen sein muss.
Michael
Hein Mueck schrieb:
Super! Danke für die wertvollen Hinweise! Werde ich so weitertragen.
Doch cave: Wartungshinweise, TMs und auch die LTAs der zertifizierten Pendants sollten rein aus versicherungstechnischen Gründen grundsätzlich beachtet werden.
Beispiel: Es kam wegen eines Motorproblems zur Notlandung bei einem Charterflug einer CT => Totalschaden. Vers.-Summe € 44.000,- Die Kasko ließ mit Einverständnis des Halters/Eigners den 912er beim Franz checken mit dem Ergebnis, dass die Vergaserstutzen gemäß TM und LTA schon längsten ausgetauscht gehört hätten. Die Kasko sah darin ein Wartungsverschulden des Halters und stellte sich leistungsfrei. Außergerichtlich einigte man sich dann auf die Auszahlung von € 22.000,-.
Das zeigt zum einen, dass auch die Versicherung nicht überzeugt war, dass sie mit ihrer Argumentation im Prozess obsiegen würde, also der Betrieb "on condition" nicht zu rügen ist und zum anderen, dass man als Halter/Eigner sehr gut überlegen sollte, zu welchen Bedingungen man seinen Flieger anderen überlässt.
Michael
FlyingDentist schrieb:Ok, Message ist angekommen. Luftrechtlich entspannt, versicherungsseitig muss abgesichert werden. Wobei LTAs usw. ohnehin aus eigenem Interesse gemacht werden. Nur die Überholung schlägt dermaßen aufs Konto, da kann man schon mal auf den Gedanken kommen "fremd" zu gehen ...Hein Mueck schrieb:
Super! Danke für die wertvollen Hinweise! Werde ich so weitertragen.Doch cave: Wartungshinweise, TMs und auch die LTAs der zertifizierten Pendants sollten rein aus versicherungstechnischen Gründen grundsätzlich beachtet werden.
Beispiel: Es kam wegen eines Motorproblems zur Notlandung bei einem Charterflug einer CT => Totalschaden. Vers.-Summe € 44.000,- Die Kasko ließ mit Einverständnis des Halters/Eigners den 912er beim Franz checken mit dem Ergebnis, dass die Vergaserstutzen gemäß TM und LTA schon längsten ausgetauscht gehört hätten. Die Kasko sah darin ein Wartungsverschulden des Halters und stellte sich leistungsfrei. Außergerichtlich einigte man sich dann auf die Auszahlung von € 22.000,-.
Das zeigt zum einen, dass auch die Versicherung nicht überzeugt war, dass sie mit ihrer Argumentation im Prozess obsiegen würde, also der Betrieb "on condition" nicht zu rügen ist und zum anderen, dass man als Halter/Eigner sehr gut überlegen sollte, zu welchen Bedingungen man seinen Flieger anderen überlässt.Michael
Aktuell sind 22 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 20 Gäste.