Da habe ich gleich mal eine Frage dazu. Zitat Fliegermagazin: "Luftraum C. Selbstverständlich sind VFR-Flüge im Luftraum C erlaubt- und zwar sowohl um Verkehrsflughäfen herum als auch oberhalb von FL 100. Das deutschlandspezifische Bürokratiemonster der CVFR-Berechtigung hat zum Glück mit der Einführung des EASA-FCL sein Ende gefunden."
Bedeutet das jetzt, dass ich mich mit dem UL, Transponder und BZF vorausgesetzt, auch oberhalb FL 100 bewegen darf?
VG
Hm, südlich von Kempten beginnt C schon bei FL 660. Da ich eine Tour entlang der Alpen plane, auch deshalb meine Frage als jemand, der hauptsächlich in der norddeutschen Tiefebene fliegt.
Sorry, jetzt habe ich Mist geschrieben, FL 660 mit FL66 verwechselt...
Und bis FL 130 bleibt genug Platz.
sukram schrieb:Ist absolut richtig.
Im Luftraum Charlie gilt CVFR- und BZF I-Pflicht. Da es die CVFR-Ausbildung für Luftsportgeräteführer nicht gibt, ist es theoretisch gesehen nicht möglich in Charlie einzufliegen.
Wenn der Lotse aber der Meinung ist, dass Du Höhe, Geschwindigkeit und Kurs (jeweils von ihm vorgegeben) halten kannst und er es gut mit Dir meint, kann er Dich durchaus in Luftraum Charlie einfliegen lassen...
Korrigiert mich, wenn ich Quatsch rede :)
sukram schrieb:
Im Luftraum Charlie gilt CVFR- und BZF I-Pflicht. Da es die CVFR-Ausbildung für Luftsportgeräteführer nicht gibt, ist es theoretisch gesehen nicht möglich in Charlie einzufliegen.
Wenn der Lotse aber der Meinung ist, dass Du Höhe, Geschwindigkeit und Kurs (jeweils von ihm vorgegeben) halten kannst und er es gut mit Dir meint, kann er Dich durchaus in Luftraum Charlie einfliegen lassen...
Korrigiert mich, wenn ich Quatsch rede :)
Hallo Charlie Flieger, :)
so habe ich es auch in der Praxis erlebt. Wir wollten eine (schmale) Wolkenfront übersteigen die immer höher wurde.
Ich durfte dann auf Anfrage drüber steigen ( bis ca FL110) Dann ging es wieder runter.
Solange das Ausnahmen bleiben haben die auch sicher kein Problem da uns mal rein zu lassen .
Peter
QuaxC42 schrieb:Was ich aber bis heute nicht weiß und was auch sicher noch interssant ist zu wissen, wenn Funk ich für die Freigabe an?sukram schrieb:
Im Luftraum Charlie gilt CVFR- und BZF I-Pflicht. Da es die CVFR-Ausbildung für Luftsportgeräteführer nicht gibt, ist es theoretisch gesehen nicht möglich in Charlie einzufliegen.
Wenn der Lotse aber der Meinung ist, dass Du Höhe, Geschwindigkeit und Kurs (jeweils von ihm vorgegeben) halten kannst und er es gut mit Dir meint, kann er Dich durchaus in Luftraum Charlie einfliegen lassen...
Korrigiert mich, wenn ich Quatsch rede :)Hallo Charlie Flieger, :)
so habe ich es auch in der Praxis erlebt. Wir wollten eine (schmale) Wolkenfront übersteigen die immer höher wurde.
Ich durfte dann auf Anfrage drüber steigen ( bis ca FL110) Dann ging es wieder runter.
Solange das Ausnahmen bleiben haben die auch sicher kein Problem da uns mal rein zu lassen .
Peter
hansman007 schrieb:FIS (je nach FIR: Bremen, Langen oder München)
Was ich aber bis heute nicht weiß und was auch sicher noch interssant ist zu wissen, wenn Funk ich für die Freigabe an?
Langen Information?
Hansi