Teilweise Flugkostenerstattung bei Gastflügen

Forum - Luftrecht
  • Hi, dachte es hätte schon ein entsprechendes Thema gegeben, hab nix gefunden.

    Im aktuellen Fliegermagazin stand, das teilweise Kostenerstattung bei Gastflügen versicherungsrechtlich problematisch sein können bei der aktuellen Gesetzeslage, hier mehr dazu:
    http://www.fliegermagazin.de/gastfluege/

    Und man solle sich eine entsprechende Zusatzvereinbarung vom Versicherer absegnen lassen.

    Gilt das nur für die PPLer? Oder auch für uns?
    Wenn zweiteres, wie verhält sich das, wenn ich mir nen Flieger chartere von einem Gewerbetreibenden?
    Soll ich auch von diese einfordern, diese Zusatzvereinbarung mit der Versicherung zu schließen, wenn ich von meinen Gästen etwas Geld dazubekommen würde?

    Das Problem stellt sich halt dann wenn was passiert und der Gast sagt der Versicherung dass er was dazugegeben hätte und diese lehnt dann den Versicherungsschutz ab. Ist sicher nicht so lustig.
  • Gastflüge mit GPL/SPL und im UL
    In Bezug auf Gastflüge durch Inhaber eines SPL ist die VO
    1178/2011 eindeutig. Im Absatz FCL 205.S b)(2) sind die Bedingungen
    festgehalten.

    Nach erneuter Nachfrage beim BMVBS gilt für Piloten mit dem „Luftfahrerschein für Segelflugzeugführer“ nach LuftPersV
    weiterhin das bestehende deutsche Recht bis zur Umwandlung in die SPL.
    Die Landesluftfahrtbehörden tragen bei der Umwandlung das Recht, Flüge
    gegen Vergütung durchzuführen, in das neue Lizenzpapier ein.


    Ultraleichtpiloten unterliegen ausschließlich der deutschen Gesetzgebung nach LuftPersV . Hier werden Flüge unter Kostenbeteiligung nicht ausgeschlossen. Die Ultraleichtfliegerei wird in der EASA Verordnung 216/2008 ausdrücklich im Anhang 2 von der Anwendung der Verordnung ausgenommen.

    Grüße vom Carlson!

  • Inhaber einer SPL dürfen mit den Luftsportgeräten, für die sie eine gültige Berechtigung zum Führen haben nicht nur anteilige Kosten für einen Rundflug kassieren, sie dürfen sogar gewerblich tätig werden. Das wird immer wieder von den Landesluftfahrtbehörden bestätigt. Deshalb trifft das 1000°Celsius-Thema "Versicherung-Gastflüge" nur die "anderen".

    Für die "Andern":
    Der Chefflieger des FliegenMagazins T.B. hat in einem anderen Forum mit Datum vom 2.7.13 geschrieben, dass die Aachen-Münchner bisher die einzigen(?) seien, die schriftlich bestätigt haben, dass das allseits bekannte Schreiben des BMVBS ausreichend sei, um das Risiko bei Gastflügen gegen Kostenbeteiligung wie bisher ohne Aufschläge oder sonstige Zusatzverträge zu tragen.  Hhhm...... Schon seit 28. Mai 2013 habe ich das schriftlich von der Allianz. Man muss einfach nur mal den Underwriter seiner Versicherung anrufen und nicht allen Veröffentlichungen aus dem Jahr Top Special Verlag glauben. "Pilots responsibility" beeinhaltet auch den Gebrauch sicherer Quellen und nicht nur bunter Magazine.....
  • Ok, danke. Mehr wollte ich garnicht wissen.
  • Ich bin nicht ganz sicher, was "Spitzen" dieses Typs bringen, aber wer′s braucht...

    Was ich da schrieb war, dass dies die einzigen sind, von denen ich weiß, dass sie es nicht gegenüber einem Einzelnen, sondern öffentlich und allgemeingültig gegenüber einem Verband
    (AOPA) schriftlich bestätigt haben. Eine Bestätigung für Herrn Müller
    nützt nämlich Herrn Meier vor Gericht im Zweifel gar nichts. Aber: Ist doch toll, wenn die Allianz das auch bestätigt. Verbände und Zeitschriften würden sich dafür sicher brennend interessieren. Einfach mal "verraten". Was im
    übrigen an der Veröffentlichung im bunten (Oh Gott! Eine deutsche
    Freizeitbeschäftigung macht Spaß! Ein furchtbarer Gedanke! ;-) ) Magazin falsch sein
    soll, erschließt sich mir nicht. Man kann′s also tatsächlich glauben
    (muss es aber auch genau lesen).

    Im Übrigen sei auf eine
    Verwechslungsgefahr hingewiesen: Wenn die EASA von SPL redet, meint sie
    eine Sailplane License, keine "Sport Pilot License". Letztere gibt es
    bei der EASA nicht. Die Berechtigung für UL ist ein Luftfahrerschein für
    Luftsportgeräte - und wie schon von anderen gesagt hat die nichts mit
    der EASA zu tun und beruht auf nationalem Recht.
  • das dürfte das neueste zum thema sein:

    http://www.lvbay.de/download_usr/bmvbs-blfal_rund-und-gaestefluege.pdf
  • Danke Dir für die stichhaltigen und sachlichen Infos!
  • leggalandwurscht schrieb:
    Danke Dir für die stichhaltigen und sachlichen Infos!
    Naja....
    Wenn es so verabschiedet werden sollte, 2014 in Kraft tritt und (nur?) bis zum Oktober 2014 gilt.
    Zu Gastflügen, organisiert durch Vereine lese ich nix.
    "Flugkosten" dürfen geteilt werden bei privaten Flügen. Was das ist, das wird durch den Hinweis, dass "Organisationen" auch anuale Kosten einrechnen dürfen erst recht interpretationsbedürftig.
    Auch noch ein paar andere Punkte lassen dieses Schreiben für mich erscheinen wie ein Langzeit-TAF: Schumama was wird, sicher is nix
  • Thomas Borchert schrieb:
    ........
    Was ich da schrieb war, dass dies die einzigen sind, von denen ich weiß, dass sie es nicht gegenüber einem Einzelnen, sondern öffentlich und allgemeingültig gegenüber einem Verband
    (AOPA) schriftlich bestätigt haben. Eine Bestätigung für Herrn Müller
    nützt nämlich Herrn Meier vor Gericht im Zweifel gar nichts. Aber: Ist doch toll, wenn die Allianz das auch bestätigt. Verbände und Zeitschriften würden sich dafür sicher brennend interessieren. Einfach mal "verraten". Was im
    übrigen an der Veröffentlichung im bunten (Oh Gott! Eine deutsche
    Freizeitbeschäftigung macht Spaß! Ein furchtbarer Gedanke! ;-) ) Magazin falsch sein
    soll, erschließt sich mir nicht. Man kann′s also tatsächlich glauben
    (muss es aber auch genau lesen). ......
    Schön, dass Sie sich in meinem post wiedergefunden haben.
    Ein öffentliches und allgemeingültiges(?????) Schreiben an einen Verein namens AOPA, der außer der Legitimation durch seiner Mitglieder nix hat, weder amtlich oder sonstwie beauftragt ist, noch sonst wie eine allgemeine Vertretungsberechtigung hat, in dem ich aus vielen Gründen nicht Mitglied bin, ist nur ein lauwarmer Säuselwind im Netz.

    Eine Haftpflichtversicherung ist immer noch ein bilateraler Vertrag zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer. Gibt es dort Änderungen oder Klarstellung hinsichtlich der vertraglichen Bedingungen, dann bedarf es der schriftlichen Festlegung zwischen den beiden o.g. Parteien und nicht einem Brief an die AOPA.
    Wie geschildert hat die Allianz diese Vereinbarung mit mir und so ich weiß mit vielen anderen auch geschlossen und tut dies auch bei jedem anderen, der bei ihr versichert ist und diesen Wunsch hat. Ohne darüber der AOPA zu berichten.

    Warum ich das FliegenMagazin auf dem selben Niveau wie die "Bunte" sehe, das könnte ich jetzt in einem langen Text im Detail belegen. Das Magazin rechtfertigt aber diesen Aufwand nicht.
    Obwohl Ihre Verlegerin laut Ihrer Vermarktungsoffenbarung für das FliegenMagazin betont, dass das Magazin auch für die "Business Aviation" zuständig sei, wollen Sie offensichtlich laut eigener Aussage nur über eine  "Spaß machende Deutsche Freizeitbeschäftigung" schreiben. Vielleicht sollten Sie mal wieder ein Gespräch mit Ihrer Verlegerin führen.....
  • "Don′t feed the troll" ist ja die neue Devise - das mach ich dann mal so. Wo wir grad beim Thema sind: Ein Realnamen-Zwang würde auch helfen. Da kann man nämlich Gepöbel&Gelaber nicht einfach so hinter Anonymität verstecken und muss zu dem stehen, was man sagt.

    Zur Sache: Gastflüge bei Vereinen finden sich in der neuen Regelung als "Einweisungsflüge von Organisationen zur Förderung des Luftsports". Das entspricht ja auch ganz gut der Realität, finde ich.

    Die etwas missverständliche Einschränkung auf Oktober 2014 bezieht sich nach Aussage des BMVBS auf die dann vermutlich in Kraft tretenden EU-Regeln zum Flugbetrieb (EASA-OPS), die den Sachverhalt ebenfalls nochmal aufgreifen. Aber eigentlich sollte sich dann nichts Grundlegendes mehr an dem neuen Stand ändern. Die Versicherungsproblematik bleibt allerdings bis Januar bestehen, weil diese neuen Regeln erst dann wirklich Gesetz sind. Also muss jeder direkt mit seiner Versicherung einen Zusatz zum Vertrag abmachen, wobei ihm die allgemeinen Aussagen von Versicherungen gegenüber Verbänden oder bunten Zeitschriften womöglich helfen können. ;-)
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