Moin Freunde,
ich habe mal eine Frage zu den Befugnissen eines
Flugleiters, vielleicht ist jemand schon mal in einer ähnlichen Situation
gewesen.
Wir sind mit unserem Avid auf dem Segelflugplatz Ummern
bei Gifhorn stationiert. Segelflug findet meist nur an Feiertagen und am Wochenende
statt. Wenn Parallelbetrieb stattfindet, ist die Anwesenheit eines Flugleiters
vorgeschrieben.
Der Platz liegt mitten im Wald in 210 ft. MSL und hat
eine Pistenlänge von ca. 800 Metern mit Ausrichtung 13/31. Durch den hohen
Baumbewuchs ist beidseitig die Schwelle zurückverlegt, sodass laut ICAO nur 250
Meter Piste ausgewiesen sind. Die Schwelle ist in Richtung 13 durch zwei
Doppelreiter ausgewiesen.
In der Regel starten die UL-Flieger am Platz von dieser
Schwelle, oder einen Reiter davor in die 13 und erreichen am Pistenrand eine
Höhe von ca. 500 ft. Man kann auch weiter nach hinten rollen und vom Waldrand starten,
macht aber kaum ein UL-Flieger weil der Rasen in diesem Bereich deutlich
schlechter ist und meist von Maulwurfhügel durchsetzt ist. Am 01.05 war wieder
ein Flugleiter am Platz. Wir rollten wie immer zum Rollhalt (dem Doppelreiter)
der 13.
Dieses Mal forderte mich die Flugleiterin auf zum
Waldrand zu rollen und von dort aus zu starten. Wie gesagt, der Bereich wird in
der Regel nur von den Segelfluchzeugen beim Schleppen benutzt.
Was dann für ein Gezetere folgte, erspare ich euch besser!
Nun aber zur Frage, muss ich den Forderungen der
Flugleitung in diesem Fall Folge leisten, oder kann ich den üblichen
Einrollpunkt, den Doppelreiter, nach eigenem Ermessen nutzen? Segelflug fand zu
dem Zeitpunkt noch nicht statt, nur eine Emeraude, die aufgrund ihrer 90 PS die
gesamte Pistenlänge braucht, rollte vor uns zur 13, der Pilot wurde von mir
über meine Position informiert. In der Luft ist die Aussage eindeutig, der
Flugleiter hat nur beratende Funktion, aber am Boden scheint es ein wenig
anders zu laufen. Aus § 22 Abs 1 Nr
2, 3 LuftVO werde ich nicht richtig schlau.
Hab versucht es kurz zu
machen…. :-(
Viele Grüße
Frank
Carlson schrieb:
Rate mal, wer das zahlen wird!?
Natürlich der Platzhalter, wenn das Bugrad wegen Hindernisberührung - Maulwurfshaufen, Hasenkuhle etc. - wegbricht.
Was die sogenannten Weisungen eines Flugleiters angeht, muss man strikt zwischen fliegendem und rollendem Verkehr unterscheiden. Dem rollenden Verkehr ist der Flugleiter als Stellvertreter des Platzhalters allein wegen der Ausübung des Hausrechts aber auch aus Gründen der Verkehrssicherungspflichten weisungsberechtigt.
Michael
PS:
smt schrieb:
rund 750 Meter - in einer Cirrus SR 20 an einem heissen Tag kann das ganz schön knapp werden
30°C, ebene befestigte Piste, Druckhöhe quasi SL, 0 Wind => 490 m Startrollstrecke bzw. 695 m 50 ft Hindernis. Knapp ist anders!
FlyingDentist schrieb:... na das wäre schön, is aber nich!Carlson schrieb:
Rate mal, wer das zahlen wird!?Natürlich der Platzhalter, wenn das Bugrad wegen Hindernisberührung - Maulwurfshaufen, Hasenkuhle etc. - wegbricht.
Carlson schrieb:
Hallo Aussiedler!
Also, grundsätzlich sollte man immer vermeiden, mit diesen Fluchleitern zu diskutieren.;-) Wegen der Frequenzbelegung und so. Starten tust ja immer noch du selbst. Du entscheidest, ob die Piste gegen den Wind oder mit Rückenwind benutzt wird. Das kann dir niemand verbieten. Du entscheidest, ob die offizielle Pistenlänge ausreicht zum starten. Folgender Fall: Der Flugleiter schickt dich ins "Gras" zu den Maulwürfen und im Startlauf bricht dir dein Bugrad weg. Rate mal, wer das zahlen wird!? Insofern, lass dich nicht beeinflussen. Du zahlst immer für deine Fehler, also auch für deine Entscheidung, wie du startest. Noch ist alles erlaubt in Deutschland, wenn es nicht ausdrücklich verboten steht.
Grüße!
Carlson
Tue ich ungern, aber da muss ich Dir widersprechen, Carlson.
An unserem Platz vertritt der Flugleiter die Interessen des Vorstands des Vereins. Und solange Du am Boden bist, kann der Vorstand, und damit der Flugleiter, das Hausrecht ausüben. Wem das nicht passt, darf auf fremden Plätzen nicht landen.
FlyingDentist schrieb:
Natürlich der Platzhalter, wenn das Bugrad wegen Hindernisberührung - Maulwurfshaufen, Hasenkuhle etc. - wegbricht...
Im Fall des ausgelegten Bodensignals
(Huhu, Markus ;-)
wäre ich mir da nicht sicher.
Gruß
Eric
der_aussiedler schrieb:Dieses Mal forderte mich die Flugleiterin auf zum
Waldrand zu rollen und von dort aus zu starten.Viele Grüße
Frank
Mal eine etwas kreative Idee, um diesem speziellen Streit aus dem Weg zu gehen: Du kannst ja vom Waldrand (auf der Wiese) starten, aber es kann dir niemand vorschreiben mit welcher Propellerdrehzahl und mit welcher Geschwindigkeit ;-)
Ich meine, dann rollst du halt den Weg gemütlich wieder zurück und giebst Vollgas, wenn du an der Stelle bist, an der du es für richtig hälst. Ich glaube so hätte ich das gemacht. :-)) Oder ist die Wiese nicht mal zum rollen geeignet?
Gruß - Rüdiger
Carlson schrieb:
Es kann kein Pilot verpflichtet werden, seinen Startlauf außerhalb der Startbahn zu beginnen. Tut er es doch (weil er sich aus Unkenntnis verpflichtet fühlt, auf den Startleiter zu hören) ist es auch sein Pech, wenn das Rad dabei abbricht, da der Untergrund dafür ungeeignet ist.
War ja nicht der Fall. Es ist durchaus üblich und meistens sogar angezeigt, den Startlauf vor der versetzten Schwelle zu beginnen. Aber das weißt Du eh!
Für die Betriebssicherheit der Flächen, die auf Anweisung des Flugleiters (=Platzhalter) berollt werden, haftet natürlich allein der Platzhalter und niemand sonst! Anders sieht es aus, wenn der Pilot die ausgewiesenen Betriebsflächen, Rollwege und Start- und Landebahnen eigenmächtig verlässt. Gerade bei Segelfluggeländen gibt es in der Regel keine Flugplatzkarte, so dass Fremdlinge hier besonders auf die Hilfe und die Weisungen eines Flugleiters angewiesen sind.
Es wäre ja geradezu grotesk, wenn man wegen des Befolgens von solchen Roll- oder Startanweisungen ( wie gesagt, diese werden im Rahmen der Betriebssicherungspflicht des Platzhalters erteilt und dienen nicht der eigentlichen Verkehrslenkung ) einen Schaden davon trüge und dann auch noch auf den Kosten sitzen bliebe.
Michael
rlippok schrieb:Rüdiger Du warst schneller als ich, denn genau so würde ich es auch machen, denn mich zwingt keiner, mit welcher Geschwindigkeit ich zu starten habe, auch nicht der Flugleiter.der_aussiedler schrieb:Dieses Mal forderte mich die Flugleiterin auf zum
Waldrand zu rollen und von dort aus zu starten.Viele Grüße
Frank
Mal eine etwas kreative Idee, um diesem speziellen Streit aus dem Weg zu gehen: Du kannst ja vom Waldrand (auf der Wiese) starten, aber es kann dir niemand vorschreiben mit welcher Propellerdrehzahl und mit welcher Geschwindigkeit ;-)
Ich meine, dann rollst du halt den Weg gemütlich wieder zurück und giebst Vollgas, wenn du an der Stelle bist, an der du es für richtig hälst. Ich glaube so hätte ich das gemacht. :-)) Oder ist die Wiese nicht mal zum rollen geeignet?
Gruß - Rüdiger
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