Weisungen der Flugleitung

Forum - Luftrecht


  • Moin Freunde,



    ich habe mal eine Frage zu den Befugnissen eines
    Flugleiters, vielleicht ist jemand schon mal in einer ähnlichen Situation
    gewesen.



    Wir sind mit unserem Avid auf dem Segelflugplatz Ummern
    bei Gifhorn stationiert. Segelflug findet meist nur an Feiertagen und am Wochenende
    statt. Wenn Parallelbetrieb stattfindet, ist die Anwesenheit eines Flugleiters
    vorgeschrieben.



    Der Platz liegt mitten im Wald in 210 ft. MSL und hat
    eine Pistenlänge von ca. 800 Metern mit Ausrichtung 13/31. Durch den hohen
    Baumbewuchs ist beidseitig die Schwelle zurückverlegt, sodass laut ICAO nur 250
    Meter Piste ausgewiesen sind. Die Schwelle ist in Richtung 13 durch zwei
    Doppelreiter ausgewiesen.



    In der Regel starten die UL-Flieger am Platz von dieser
    Schwelle, oder einen Reiter davor in die 13 und erreichen am Pistenrand eine
    Höhe von ca. 500 ft. Man kann auch weiter nach hinten rollen und vom Waldrand starten,
    macht aber kaum ein UL-Flieger weil der Rasen in diesem Bereich deutlich
    schlechter ist und meist von Maulwurfhügel durchsetzt ist. Am 01.05 war wieder
    ein Flugleiter am Platz. Wir rollten wie immer zum Rollhalt (dem Doppelreiter)
    der 13.





    Dieses Mal forderte mich die Flugleiterin auf zum
    Waldrand zu rollen und von dort aus zu starten. Wie gesagt, der Bereich wird in
    der Regel nur von den Segelfluchzeugen beim Schleppen benutzt.



    Was dann für ein Gezetere folgte, erspare ich euch besser!





    Nun aber zur Frage, muss ich den Forderungen der
    Flugleitung in diesem Fall Folge leisten, oder kann ich den üblichen
    Einrollpunkt, den Doppelreiter, nach eigenem Ermessen nutzen? Segelflug fand zu
    dem Zeitpunkt noch nicht statt, nur eine Emeraude, die aufgrund ihrer 90 PS die
    gesamte Pistenlänge braucht, rollte vor uns zur 13, der Pilot wurde von mir
    über meine Position informiert. In der Luft ist die Aussage eindeutig, der
    Flugleiter hat nur beratende Funktion, aber am Boden scheint es ein wenig
    anders zu laufen. Aus § 22 Abs 1 Nr
    2, 3 LuftVO
    werde ich nicht richtig schlau.





    Hab versucht es kurz zu
    machen…. :-(





    Viele Grüße



    Frank

  • Hallo Aussiedler!

    Also, grundsätzlich sollte man immer vermeiden, mit diesen Fluchleitern zu diskutieren.;-) Wegen der Frequenzbelegung und so. Starten tust ja immer noch du selbst. Du entscheidest, ob die Piste gegen den Wind oder mit Rückenwind benutzt wird. Das kann dir niemand verbieten. Du entscheidest, ob die offizielle Pistenlänge ausreicht zum starten. Folgender Fall: Der Flugleiter schickt dich ins "Gras" zu den Maulwürfen und im Startlauf bricht dir dein Bugrad weg. Rate mal, wer das zahlen wird!? Insofern, lass dich nicht beeinflussen. Du zahlst immer für deine Fehler, also auch für deine Entscheidung, wie du startest. Noch ist alles erlaubt in Deutschland, wenn es nicht ausdrücklich verboten steht.

    Grüße!

    Carlson
  • Du fliegst, Du verantwortest was Du machst. Der Flugleiter gibt Informationen ("Info-Stelle") und keine Anweisungen.

    Sogar an einem kontrollierten Platz entscheidest am Ende Du. Wenn Du da eine Weisung bekommst, kannst Du die auch ablehnen, wenn Du denkst Du kannst das nicht, oder Deine Maschine kann das nicht oder die Situation wäre unsicher.

    Also, freundlich bleiben schadet nicht, aber nicht beeindrucken lassen und für Dich die richtige Entscheidung treffen.

    Happy landings,

    Tilbo
  • genau so ist es. Du bist der PILOT IN COMMAND - also entscheidest Du, was Du tust. Wenn die Bahn nicht lang genug war, bist nämlich auch Du es, der die Folgen zu verantworten hat - und nicht der Flugleiter.

    Auch bei kontrollierten Plätzen kannst Du Dinge ablehnen, die Dir nicht sicher erscheinen. Ich hab auch schon mal in Hannover gesagt, daß ich lieber die Recht oder Links Bahn haben möchte, als die Center (die hat "nur" rund 750 Meter - in einer Cirrus SR 20 an einem heissen Tag kann das ganz schön knapp werden).

    Also nicht von einem FL verrückt machen lassen. Einfach sagen: "Negativ, starte von Rollhalt xyz Piste abc".

    Sascha
  • Carlson schrieb:
    Rate mal, wer das zahlen wird!?

    Natürlich der Platzhalter, wenn das Bugrad wegen Hindernisberührung - Maulwurfshaufen, Hasenkuhle etc. - wegbricht.


    Was die sogenannten Weisungen eines Flugleiters angeht, muss man strikt zwischen fliegendem und rollendem Verkehr unterscheiden. Dem rollenden Verkehr ist der Flugleiter als Stellvertreter des Platzhalters allein wegen der Ausübung des Hausrechts aber auch aus Gründen der Verkehrssicherungspflichten weisungsberechtigt.


    Michael


    PS:


    smt schrieb:
    rund 750 Meter - in einer Cirrus SR 20 an einem heissen Tag kann das ganz schön knapp werden

    30°C, ebene befestigte Piste, Druckhöhe quasi SL,  0 Wind  =>  490 m Startrollstrecke bzw. 695 m 50 ft Hindernis. Knapp ist anders!

  • FlyingDentist schrieb:
    Carlson schrieb:
    Rate mal, wer das zahlen wird!?

    Natürlich der Platzhalter, wenn das Bugrad wegen Hindernisberührung - Maulwurfshaufen, Hasenkuhle etc. - wegbricht.


    ... na das wäre schön, is aber nich!
    Es kann kein Pilot verpflichtet werden, seinen Startlauf außerhalb der Startbahn zu beginnen. Tut er es doch (weil er sich aus Unkenntnis verpflichtet fühlt, auf den Startleiter zu hören) ist es auch sein Pech, wenn das Rad dabei abbricht, da der Untergrund dafür ungeeignet ist. Niemand ist verpflichtet sein LFZ ins offensichtliche Gemüse zu rollen, blos weil es jemand sagt. Ergo, es zahlt der Pilot. Ich kann dir zig Beispiele aus der Praxis nennen, das selbst beim Rollen durch ein Kanickelloch die Versicherungen der Platzhalter sich erfolgreich gegen eine Schadensbegleichung durchgesetzt haben. Das ist die Realität.
    Mein Tip, schaut raus, schaltet euren Kopf ein und bleibt lieber stehen, bevor ihr irgend wo hin rollt oder sonst etwas macht, was offensichtlich gegen eure Überzeugung steht.
  • Carlson schrieb:
    Hallo Aussiedler!

    Also, grundsätzlich sollte man immer vermeiden, mit diesen Fluchleitern zu diskutieren.;-) Wegen der Frequenzbelegung und so. Starten tust ja immer noch du selbst. Du entscheidest, ob die Piste gegen den Wind oder mit Rückenwind benutzt wird. Das kann dir niemand verbieten. Du entscheidest, ob die offizielle Pistenlänge ausreicht zum starten. Folgender Fall: Der Flugleiter schickt dich ins "Gras" zu den Maulwürfen und im Startlauf bricht dir dein Bugrad weg. Rate mal, wer das zahlen wird!? Insofern, lass dich nicht beeinflussen. Du zahlst immer für deine Fehler, also auch für deine Entscheidung, wie du startest. Noch ist alles erlaubt in Deutschland, wenn es nicht ausdrücklich verboten steht.

    Grüße!

    Carlson

    Tue ich ungern, aber da muss ich Dir widersprechen, Carlson.

    An unserem Platz vertritt der Flugleiter die Interessen des Vorstands des Vereins. Und solange Du am Boden bist, kann der Vorstand, und damit der Flugleiter, das Hausrecht ausüben. Wem das nicht passt, darf auf fremden Plätzen nicht landen.

    FlyingDentist schrieb:
    Natürlich der Platzhalter, wenn das Bugrad wegen Hindernisberührung - Maulwurfshaufen, Hasenkuhle etc. - wegbricht...

    Im Fall des ausgelegten Bodensignals


     (Huhu, Markus  ;-)

    wäre ich mir da nicht sicher.

    Gruß

    Eric

  • der_aussiedler schrieb:




    Dieses Mal forderte mich die Flugleiterin auf zum
    Waldrand zu rollen und von dort aus zu starten.





    Viele Grüße



    Frank



    Mal eine etwas kreative Idee, um diesem speziellen Streit aus dem Weg zu gehen: Du kannst ja vom Waldrand (auf der Wiese) starten, aber es kann dir niemand vorschreiben mit welcher Propellerdrehzahl und mit welcher Geschwindigkeit ;-)

    Ich meine, dann rollst du halt den Weg gemütlich wieder zurück und giebst Vollgas, wenn du an der Stelle bist, an der du es für richtig hälst. Ich glaube so hätte ich das gemacht. :-)) Oder ist die Wiese nicht mal zum rollen geeignet?

    Gruß - Rüdiger

  • Carlson schrieb:
    Es kann kein Pilot verpflichtet werden, seinen Startlauf außerhalb der Startbahn zu beginnen. Tut er es doch (weil er sich aus Unkenntnis verpflichtet fühlt, auf den Startleiter zu hören) ist es auch sein Pech, wenn das Rad dabei abbricht, da der Untergrund dafür ungeeignet ist. 

    War ja nicht der Fall. Es ist durchaus üblich und meistens sogar angezeigt, den Startlauf vor der versetzten Schwelle zu beginnen. Aber das weißt Du eh!
    Für die Betriebssicherheit der Flächen, die auf Anweisung des Flugleiters (=Platzhalter) berollt werden, haftet natürlich allein der Platzhalter und niemand sonst! Anders sieht es aus, wenn der Pilot die ausgewiesenen Betriebsflächen, Rollwege und Start- und Landebahnen eigenmächtig verlässt. Gerade bei Segelfluggeländen gibt es in der Regel keine Flugplatzkarte, so dass Fremdlinge hier besonders auf die Hilfe und die Weisungen eines Flugleiters angewiesen sind.
    Es wäre ja geradezu grotesk, wenn man wegen des Befolgens von solchen Roll- oder Startanweisungen ( wie gesagt, diese werden im Rahmen der Betriebssicherungspflicht des Platzhalters erteilt und dienen nicht der eigentlichen Verkehrslenkung ) einen Schaden davon trüge und dann auch noch auf den Kosten sitzen bliebe.


    Michael

  • rlippok schrieb:
    der_aussiedler schrieb:




    Dieses Mal forderte mich die Flugleiterin auf zum
    Waldrand zu rollen und von dort aus zu starten.





    Viele Grüße



    Frank



    Mal eine etwas kreative Idee, um diesem speziellen Streit aus dem Weg zu gehen: Du kannst ja vom Waldrand (auf der Wiese) starten, aber es kann dir niemand vorschreiben mit welcher Propellerdrehzahl und mit welcher Geschwindigkeit ;-)

    Ich meine, dann rollst du halt den Weg gemütlich wieder zurück und giebst Vollgas, wenn du an der Stelle bist, an der du es für richtig hälst. Ich glaube so hätte ich das gemacht. :-)) Oder ist die Wiese nicht mal zum rollen geeignet?

    Gruß - Rüdiger

    Rüdiger Du warst schneller als ich, denn genau so würde ich es auch machen, denn mich zwingt keiner, mit welcher Geschwindigkeit ich zu starten habe, auch nicht der Flugleiter.

    GoKarli
Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
55.8 %
Ja
44.2 %
Stimmen: 233 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 20 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 18 Gäste.


Mitglieder online:
Q6666  u.koelle@gmx.net 

Anzeige: EasyVFR