Sicherheits(aussen)landung auf einem Flugplatz-/hafen ohne UL-Zulassunf

Forum - Luftrecht
  • Wie ist denn das zu bewerten, wenn die Passagieren äußerst dringend auf die Toilette muss? (Hatte ich schon 20 Minuten nach dem Start !) Ist das eine "Sicherheitsaußenlandung? Viele Grüße Claus
  • Hallo!

    > Es kann natürlich auf der Piste, bzw. anderen zur Landung zugelassenen
    > Betriebsflächen eines Flughafens keine Sicherheitsaußenlandung geben.

    aber sicher doch.


    > Schließlich ist der Flughafen in Betrieb und der Lotse hat ja den Einflug in die CTR freigegeben.

    Die "Freigabe zum Einflug in eine CTR" ändert nichts an der Tatsache, dass
    der Flughafen keine UL-Zulassung hat und eine Landung mit einem
    Luftsportgerät dort somit nichts Anderes ist als eine Aussenlandung.


    > Wie ist denn das zu bewerten, wenn die Passagieren äußerst dringend auf
    die Toilette muss?
    > (Hatte ich schon 20 Minuten nach dem Start !) Ist das
    eine "Sicherheitsaußenlandung?

    Plötzlicher, dringender Harndrang
    m.E. ganz klar ja!


    BlueSky9
  • Ich würde mal so sagen:

    1. Vorraussetzung für eine Sicherheitslandung ist, einen bevorstehenden Notfall zu vermeiden, und das Risiko einer Verschlimmerung der Situation bis zur Landung auf einem zugelassenen Flugplatz vergrößert wird. Z.B. der stotternde Motor oder die berühmte Biene im Cockpit.
    2. Wenn der PAX pipi muss sehe ich zwar die Notsituation für den PAX, aber kein Leben in Gefahr. Angesichts der Tatsache, dass eine Aussenlandung mit zusätzlichen Risiken verbunden ist, würde ich das eher vermeiden. Wenn es gut geht wird dir der PAX um den Hals fallen, aber wenn es nicht gut geht könnte deine Versicherung etwas zicken. Aber dann gibt′s ja noch die Sache mit der Biene...
  • BlueSky9 schrieb:
    aber sicher doch.

    Ich muss Dich leider weiter korrigieren. Eine Außenlandung ist lediglich über die Betriebszeiten und die Betriebsflächen definiert. Die Genehmigungslage des Landeplatzes spielt dabei keine Rolle.


    Landung außerhalb zur Landung genehmigter Betriebsflächen (selbst während der Betriebszeit) = Außenlandung
    Landung außerhalb der Betriebszeit (selbst auf den o.b. Betriebsfächen) = Außenlandung

    Im Beispiel sollte ja eine Landung während der Betriebszeit auf den genehmigten Betriebsflächen stattfinden. Das wäre definitiv keine Außenlandung!


    Michael

  • Hallo!

    > Wenn der PAX pipi muss sehe ich zwar die Notsituation für den PAX, aber kein Leben in Gefahr.

    Es muss zum Glück nicht erst "ein Leben in Gefahr" sein.

    Eine "Gefahr für Leib" reicht hier aus!


    > LuftVG §25
    > ...die Landung aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer
    > Gefahr für Leib oder Leben einer Person erforderlich ist.

    Und ein unterdrückter sehr starker Harndrang kann durchaus
    zu einer "Gefahr für Leib" werden.


    BlueSky9

    P.S.:

    > ...auf den genehmigten Betriebsflächen...

    Genehmigt für _was_  ?!   ;))
  • FlyingDentist schrieb:

    Im Beispiel sollte ja eine Landung während der Betriebszeit auf den genehmigten Betriebsflächen stattfinden. Das wäre definitiv keine Außenlandung!

    Michael

    Sehr interessant! Aber für UL gibt es ja nun mal in EDDK keine "genehmigten Betriebsflächen", oder? Andererseits bestand Funkkontakt zum Turm, und der Türmer würde dann ja zwangsläufig die Genehmigung erteilen => keine Aussenlandung. hmmmm.

    >Eine "Gefahr für Leib" reicht hier aus!

    Auch diese sehe ich nicht, wenn der PAX pipi muss. Beim Piloten sieht das möglicherweise anders aus :-)

  • BlueSky9 schrieb:
    Und ein unterdrückter sehr starker Harndrang kann durchaus
    zu einer "Gefahr für Leib" werden.

    Das ist sicher nicht Dein Ernst, oder?
    Unbändiger Harndrang wäre wohl eher eine Gefahr für Sitzpolster, Klamotten und Bodenbelag. :-))


    Jeder Richter der Welt wird es für zumutbar erachten, dass man sich eher selbst einnässt, als Mensch und Material einer unnötigen Gefahr auszusetzen!


    BlueSky9 schrieb:
    Genehmigt für _was_  ?!   ;))

    Für Start und Landung natürlich. Schau doch bei Gelegenheit mal in Eure Betriebsgenehmigung.


    rlippok schrieb:
    Sehr interessant! Aber für UL gibt es ja nun mal in EDDK keine "genehmigten Betriebsflächen", oder?

    Es gibt aber für Start und Landung genehmigte Betriebsflächen und ein Landung dort ist während der Betriebszeit niemals eine Außenlandung.


    Michael

  • Interessant wie unterschiedlich die Meinungen doch dazu sind. Ich glaube nämlich fast das in einem solchen Fall (nur Sicherheitslandung, und nehmen wir den kollabierten PAX, da gibt es keine Zweifel an der Definition) auch die rechtliche Grundlage nicht "zweifelsfrei Eindeutig" ist. Ich denke mal in diesem Fall braucht's erst einmal einen Parkplatz bis zur Klärung. Was natürlich die mentale Entscheidung eines jeden Piloten (Luftsportgeräteführers) beeinflussen könnte und doch lieber auf der Wiese hinter dem Airport-Zaun landet. Vielleicht ist aber auch nur mein Szenario hier zu abstrakt und schlussendlich sollte ja schliesslich jeder PIC in entsprechenden Situationen mit dem größtmöglichen Verantwortungsbewusstsein handeln. In dem Fall bin ich lieber vorerst gegroundeter "Held des Tages" als für die evtl. Folgen meines PAX verantwortlich zu sein. 
    m.E. ist das mit den Zulassungen und Zeiten für Flugplätze-/häfen eh der letzte Dünnschiss... Aber das ist ja Ansichtssache und auch wieder ein anderes Thema... 


  • railrunner79 schrieb:
    Was natürlich die mentale Entscheidung eines jeden Piloten (Luftsportgeräteführers) beeinflussen könnte und doch lieber auf der Wiese hinter dem Airport-Zaun landet. ... 




    Wenn da eine schöne Wiese ist, auf der mit mehr als überschaubarem Risiko gelandet werden kann, dann spricht da ja auch nichts dagegen. Du wirst auf deine Frage auch keine allgemein gültige Antwort bekommen können, denn jede Notsituation ist anders und muss individuell bewertet werden. Und dann zählt möglicherweise für wenige Sekunden bis Minuten der bloße Drang zu Überleben. Und in der Zeit machst du dir über juristische Folgen überhaupt keine Gedanken und dann ist dir wahrscheinlich auch jeder Taxiway recht, der dir vor die Nase kommt. Aber eine gewollt ausgeführte Sicherheitslandung erfordert vor allem ein bischen klaren Menschenverstand. Auf einem Großflughafen den gesamten Betrieb lahmzulegen, nur weil mein PAX dringend mal muss, käm für mich nicht in Frage.
  •  Auf einem Großflughafen den gesamten Betrieb lahmzulegen, nur weil mein PAX dringend mal muss, käm für mich nicht in Frage.
    Mit PAXen welche nicht mal Ihre Konfirmandenbläschen im Griff haben, fliege ich grundsätzlich nicht ;)
     
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