Ilbus schrieb:
Ok, es leuchtet ein.
Bei VFR-Flügen oberhalb 5000ft(1500m) MSL, mindestens aber oberhalb einer Flüghöhe von 3500ft GND - wobei der höhere Wert maßgeblich ist-, wird die Nebenskala des Höhemessers auf QNE = 1013,2 hPa (unabhängig vom gerade herschenden Luftdruck) eingestellt. Diese Einstellung ist Grundlage für die Flügflächen, die beim Fliegen nach Halbkreisflughöhen einzuhalten sind.
Im Reiseflug (auch für Motorsegler mit eingeschaltetem Motor) über 5000ft MSL bzw. 2000ft GND sind sog. Halbkreisflughöhen einzuhalten....Aus Lärmschutzgrunden wurde für motorgetriebene Luftfahrzeuge eine Mindest-Reiseflug-Höhe von 600m (2000ft) über Grund oder Wasser festgelegt, die nur dann unterschritten werden darf, wenn die Sichtflugregeln oder andere Flugsicherheitsbestimmungen nicht mehr eingehalten werden können.
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