Peter...zeig mir mal denjenigen, der vom Boden aus erkennen kann, ob du 2000ft oder 1600ft AGL fliegst...mal abgesehen von entsprechenden anerkannten Meßmitteln (wie schon einige Postings zuvor angesprochen). Ich möchte wetten, dass es da keinen Fall gibt, dem ein entsprechendes Urteil/Bußgeld/Strafe folgte.
Zumal es beim Luftwandern doch recht stressig ist, in einer Höhe von 2000ft rumzugondeln, und krampfhaft zu versuchen, diese auch einzuhalten. Du bist ja ständig damit beschäftigt, die Höhe mit Deiner Karte abzugleichen...da such ich mir doch für einen Streckenabschnitt die höchste Erhebung, und setz meine 2000ft obendrauf. So komme ich auch nicht in die Verlegenheit, mal aus Versehen die Mindesthöhe zu unterschreiten, und der Flug ist auch entspannter...Luftwandern oder Spazierenfliegen halt ;-)
Wenn dich jemand anzeigt, und behauptet, du wärest unter der Sicherheitshöhe geflogen, wer ist da denn in der Beweispflicht?
Gruß,
Volker
Peter Wille schrieb:
Aber da ging es nicht um 1600 statt 2000 Fuss, sondern eher um 100-150 Fuss, oder?
Zumindest hat der Anzeigeführer damals "glaubhaft" behauptet, dass das Flugzeug "sehr tief" geflogen ist.
Peter Wille schrieb:
Nein, hat schon mal jemand Briefe schreiben müssen, weil er weniger als 2000 geflogen ist?
Die wahre Höhe bei Unterschreitung ist unerheblich. Es geht darum, dass sich jemand belästigt, gestört oder gefährdet fühlt und die Behörden bemüht. Und die Chance, dass jemand das tut, ist sicher umgekehrt proportional zur Flughöhe und steigt mit der Häufigkeit des Tuns.
Die Anzeige allein ist Ärger genug und kommt erst nach Wochen und meist völlig unvorbereitet. Wenn man da ein "Memo" hat, ist sicher nicht verkehrt.
Michael
PS:
Peter Wille schrieb:
Die Umkreisung von Neuschwanstein müßte doch für Bußen sorgen, mit denen man die Stadt komplett sanieren kann?
Schau mal bei der Wartburg.
PPS: Achja, was meine hiesigen Äußerungen zur Unterschreitung der Reiseflughöhe angeht, bin ich sicher nicht so dämlich
BlueSky9 schrieb:
wie unser pathologischer Selbstdarsteller Pete R.
Volker-P schrieb:
Wenn dich jemand anzeigt, und behauptet, du wärest unter der Sicherheitshöhe geflogen, wer ist da denn in der Beweispflicht?
Wird die Anzeige glaubhaft vorgebracht, wird entsprechend ermittelt. Im o.g. Fall hat das Gericht dem Anzeigenden geglaubt und die Lizenz entzogen!
Michael
...schon klar, bei 100-150 ft kann jemand mit einem Zeugen dabei schon was erreichen. Bei 1600ft mußt du dich schon anstrengen, mit dem bloßem Auge das Kennzeichen zu erkennen...
Volker
Aktuell sind 19 Besucher online.