ULs auf Segelfluggeländen

Forum - Luftrecht
  • Moin allerseits,

    wie sieht es rechtlich aus mit UL-Flugbewegungen auf Segelfluggeländen?

    Darf ich generell als ULer auf Segelfluggeländen starten und landen, oder nur auf Segelfluggeländen mit einer entsprechenden Zulassung des Geländes, oder dürfen das nur UL-Schleppmaschinen?

    Auf der Homepage der Messe Aero (2013) steht, dass für anreisende UL-Piloten ein Segelfluggelände zur Verfügung steht; dies warf die Frage für mich auf.

    Zudem kann ich mich dunkel an meine Segelfliegertage erinnern, als hin und wieder mal ULs bei uns am Platz landeten... und ein, zwei Vereinskollegen dann missgünstig murmelten, dass dies rechtlich nicht zulässig sei, nur für den Schlepp ausgerüstete ULs und Flugzeuge dürften dies tun.
  • Antwort ist recht einfach: Hat der Platz eine Zulassung für Luftsportgeräte, darfst Du landen, wenn nicht, dann nicht. Infos darüber weißt du ja wo du die findest. Markdorf hat eine Zulassung für Luftsportgeräte, daher der Hinweis der AERO.

    Grüße!

    Carlson
  • Carlson schrieb:
    Antwort ist recht einfach: Hat der Platz eine Zulassung für Luftsportgeräte, darfst Du landen, wenn nicht, dann nicht.
    Mhhh, glaube das ist so nicht ganz korrekt. Kann mich an einen Platz erinnern (Eudenbach?) der keine Zulassung dafür hatte. Dennoch durften UL's dort landen und zwar solche, die vorher bei der Behörde gemeldet waren. Hatten wohl eine permanente Aussenstart.- u. Landeerlaubnis.
  • Dr. Speed schrieb:
    Carlson schrieb:
    Antwort ist recht einfach: Hat der Platz eine Zulassung für Luftsportgeräte, darfst Du landen, wenn nicht, dann nicht.
    Mhhh, glaube das ist so nicht ganz korrekt. Kann mich an einen Platz erinnern (Eudenbach?) der keine Zulassung dafür hatte. Dennoch durften UL's dort landen und zwar solche, die vorher bei der Behörde gemeldet waren. Hatten wohl eine permanente Aussenstart.- u. Landeerlaubnis.

    Erstmal danke für die Auskunft.

    Mir ging es aber schon um allgemeine Regeln; solche Sachen wie gesonderte Genehmigungen lasse ich mal bewusst außen vor, denn die sind für fliegerische Vorhaben von ortsfremden Piloten ja nicht relevant.

    Auf jeden Fall ist es schön zu wissen, dass ich da mit dem UL eine etwas größere fliegerische Freiheit genieße und diverse Segelfluggelände anfliegen kann. Das erweitert die Verfügbarkeit interessanter und zudem günstiger Plätze schon deutlich, finde ich.
  • Nils_Holgersson schrieb:

    Zudem kann ich mich dunkel an meine Segelfliegertage erinnern, als hin und wieder mal ULs bei uns am Platz landeten... und ein, zwei Vereinskollegen dann missgünstig murmelten, dass dies rechtlich nicht zulässig sei, nur für den Schlepp ausgerüstete ULs und Flugzeuge dürften dies tun.


    Tja, vielleicht waren Deine Vereinskollegen auch deshalb
    missgünstig, weil das landende UL den Startablauf etwas gestört hat. Geh mal im
    Frühjahr/Sommer gegen 11 Uhr auf ein kleines Segelfluggelände, wo gerade 10 oder
    mehr Segler warten von der Winde in die Thermik gezogen zu werden. Die sind so
    heiß drauf endlich hoch zu kommen, da tut wohl so eine kleine Verzögerung wegen
    einem landenden UL schon weh.

  • Also, entweder er hat eine Zulassung, oder nicht. Die Zulassungen können limitiert sein, entweder vom Platzhalter, oder weil er sonst die Zulassung nicht bekommen hätte, Quasi als Auflage dass die Vereins-UL wenigstens dort fliegen dürfen.Ohne Zulassung für ULs fliegt überhaupt keiner irgendwo legal. Wir machen selber Gutachten für Platzzulassungen, ich kenne mich daher etwas damit aus.
    Greets!
  • Ich stimme Carlson zu.

    Es gibt Segelfluggelände, die allgemein für UL's zugelassen sind, es gibt Gelände, wo dies nur für UL's, die zum F-Schlepp eingesetzt werden, zugelassen sind und es gibt die Möglichkeit, falls die allgemeine Genehmigung fehlt, über das Luftamt eine Aussenstart- und Lnadegenehmigung zu bekommen.

    Eines ist allerdings immer zu beachten: Da Segelfluggeleände keine "Öffnungspflicht" wie Verkehrslandeplätze haben, sind sie grundsätzlich PPR!

    Selbst wenn an dem Platz gerade Segelflugbetrieb ist, bedeutet das der Platz zu diesem Zeitpunkt auch für UL's anfliegbar ist.

    Da die Segelflieger aber ein freundliches Volk sind, tut ein Anruf vorher auch nicht weh.

    Grüsse
    Thomas

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