Carlson schrieb:Mhhh, glaube das ist so nicht ganz korrekt. Kann mich an einen Platz erinnern (Eudenbach?) der keine Zulassung dafür hatte. Dennoch durften UL's dort landen und zwar solche, die vorher bei der Behörde gemeldet waren. Hatten wohl eine permanente Aussenstart.- u. Landeerlaubnis.
Antwort ist recht einfach: Hat der Platz eine Zulassung für Luftsportgeräte, darfst Du landen, wenn nicht, dann nicht.
Dr. Speed schrieb:Carlson schrieb:Mhhh, glaube das ist so nicht ganz korrekt. Kann mich an einen Platz erinnern (Eudenbach?) der keine Zulassung dafür hatte. Dennoch durften UL's dort landen und zwar solche, die vorher bei der Behörde gemeldet waren. Hatten wohl eine permanente Aussenstart.- u. Landeerlaubnis.
Antwort ist recht einfach: Hat der Platz eine Zulassung für Luftsportgeräte, darfst Du landen, wenn nicht, dann nicht.
Nils_Holgersson schrieb:
Zudem kann ich mich dunkel an meine Segelfliegertage erinnern, als hin und wieder mal ULs bei uns am Platz landeten... und ein, zwei Vereinskollegen dann missgünstig murmelten, dass dies rechtlich nicht zulässig sei, nur für den Schlepp ausgerüstete ULs und Flugzeuge dürften dies tun.
Tja, vielleicht waren Deine Vereinskollegen auch deshalb
missgünstig, weil das landende UL den Startablauf etwas gestört hat. Geh mal im
Frühjahr/Sommer gegen 11 Uhr auf ein kleines Segelfluggelände, wo gerade 10 oder
mehr Segler warten von der Winde in die Thermik gezogen zu werden. Die sind so
heiß drauf endlich hoch zu kommen, da tut wohl so eine kleine Verzögerung wegen
einem landenden UL schon weh.