Luftrecht Definition "Fliegen"

Forum - Luftrecht
  • ja rollen und motor laufen lassen, darf jeder, auch ohne führerschein...ist sache des platzunternehmers oder der flugplatzgesellschaft. das personal wird eventuell eingewiesen
    oder der unternehmer macht spezielle schulungen (zB. Fraport ag).
    es gibt viele mechaniker, die rollen dürfen, aber keine lizenz zum fliegen haben sie bewegen sich
    nicht im luftraum...so jetzt mal die chips und erdnüsse raus...
  • FlyingDentist schrieb:
    Für das Rollen eines LFZ aus eigener Kraft ist prinzipiell keine Lizenz nötig, nicht einmal ein Führerschein.

    Allein zum Rollen ist keine Lizenz nötig. Ich darf jeden Hansel (Rteissen eingeschlossen) mit meiner Maschine rollen lassen, wohin war ja nicht die Frage und wer dabei die Verantwortung trägt auch nicht!!


    § 20 LuftVZO
    Erlaubnispflichtiges Personal
    ...
    (4) Angehörige des technischen Personals bedürfen für das Rollen eines Luftfahrzeugs, das sich mit eigener Kraft fortbewegt, keiner Erlaubnis, wenn sie das Luftfahrzeug insoweit beherrschen und von dem Luftfahrzeughalter oder von dem Unternehmer eines luftfahrttechnischen Betriebes, unter dessen Verantwortung das Luftfahrzeug gerollt wird, schriftlich mit dem Rollen beauftragt sind. Das Gleiche gilt für Luftfahrzeugführer, deren Lizenz die Musterberechtigung für das betreffende Muster nicht umfasst.
    ...


    Michael


    PS:


    Rteissen schrieb:
    Sag mal, wo hast du Deine Lizenz gewonnen?

    Die bekommt man doch gratis zum ICOM dazu!

  • Nachdem der Threat mal wieder abdriftet, noch mal meine Frage:
    Wo endet Taxiing und wo beginnt Fliegen bei einen Wasserflugzeug auf dem Meer in Deutschland?
    Wo steht es?
    Danke
    Thorsten
  • GoKarli schrieb:
    steppenwolf schrieb:
    Rteissen schrieb:
    ...
    So wie es die Zulassung der DFS für ICOM-Handquetschen nicht gibt und und.......
    ---

    Das ist so nicht richtig,  z.B. ist das IC-A6E von der DFS zugelassen.

    Gruss
    Aber nur als Bodenfunkstelle.


    GoKarli
    Ja, das stimmt. Die Erlaubnis als Luftfunkstelle ergibt sich aus FSAV §4 (2).

    Sorry, Toto, für das OT.
  • LuftVG § 4(1)
    Wer ein Luftfahrzeug führt oder bedient (Luftfahrer) bedarf der Erlaubnis.

    Damit ist m.E. auch das Rollen bzw. Schwimmen auf Floats gemeint.

    Was ein Luftfahrzeug ist steht in:
    LuftVG § 1 (2)

    Was den Betrieb außerhalb der 12m Zone betrifft siehe LuftVG § 1b
  • toto schrieb:
    Eine Landefläche auf dem Wasser wurde bisher noch nie genehmigt und ein Flugplatz auf der Insel scheitert an den Gegebenheiten.  
    Heisst das, diesen wunderschönen Flugplatz wird es nie geben? Ist das schon definitiv entschieden? 

    Ich weiß nicht, ob ich das Problem genau erfasse, aber wäre nicht eine Alternative, Touren direkt zu den kleinen Inseln mit dem Boot anzubieten und dann halt als Alternative einfach einen Rundflug ab einer Insel, von der aus Du mit Deinem Flieger starten kannst? 

    Wäre vielleicht eh nicht so der Hit, wenn man mit einem Flugzeug hauptsächlich durch die Wellen schwimmt anstatt das Flugzeug auch für das zu nutzen, für was es primär gedacht ist, oder?... ;) 

    Lieben Gruß
    JiMa
  • @  steppenwolf,
    Danke, da hatte ich auch schon geschaut.
    Ich werde in Kürze, neben anderen Lizenzen auch die thailändische UPL haben. Es geht mir um die Definition im Vergleich D/TH um daraus evtl. was ableiten zu können, da ich hier nichts finde. Sozusagen als Argumentationshilfe bei meiner Anfrage an die DCA (Luftfahrtbehörde). Die Genehmigung zum Fliegen ist dann vorhanden.
    Rollen darf ich hier so ziemlich überall (außer auf der Straße), aber Starts und Landungen dürfen nur auf ausgewiesenen/genehmigten Airfields erfolgen. Deswegen möchte ich wissen bis wohin die Definition Taxiing/Rollen geht und ab wann ich starte.
    Nach 12 nautischen Meilen bin ich außerhalb des Hoheitsgebietes, kann dann "starten" und wieder regulär einfliegen.
    Zum nächsten Flugplatz muss ich die Fähre und das Auto nehmen (ca. 3 Stunden einfach). Außerdem habe ich dann entspr. Stellplatzgebühren.
    Nebenbei wäre das Taxiing auch für diverse kleine Inseln im Umfeld interessant. 
    Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen kann.
    Ob ich dass dann wirklich "durchkriege" wird sich zeigen.
    Danke

    Thorsten
  • @Jima
    So wie es aussieht, ist das Projekt gestoppt und wird wohl nicht durchkommen (aus politischen Gründen,leider).
    Die nächsten mit UL nutzbaren Flugplätze sind Nakhon Si Thammarat und Chumpon, also gut 3 H entfernt. Koh Samui und Suratthani sind nicht zugelassen für UL.
    Wenn die Definition von Start erst ab einer gewissen Höhe gilt, dann könnte ich bis zum "Startpunkt" sozusagen im Tiefstflug taxiien.
  • steppenwolf schrieb:
    Rteissen schrieb:
    ...
    So wie es die Zulassung der DFS für ICOM-Handquetschen nicht gibt und und.......
    ---

    Das ist so nicht richtig,  z.B. ist das IC-A6E von der DFS zugelassen.

    Gruss
    Genau das habe ich in einem anderen Thema geschrieben, dass das ICOM von der DFS zugelassen ist. Der Zahnarzt hat das rundweg abgestritten. Deshalb habe ich diese völlige Falschinformation stellvertretend für viel andere aus seinen Tasten nur wiederholt. Ironisch versucht zu formulieren, leider nicht so angekommen, jetzt hoffentlich nicht mehr mißverständlich geklärt. 
    Ebenso wie die Erkenntnis, dass nur der Zahnarzt jeden Hansel mit dem Anlassen und Rollen eines LFZ auf einem Fluggelände betrauen würde.
  • Vergessen wir aber nicht, dass der Sinn der initielle Frage war, ob das Wasser vor Thorsten′s Häuschen als Fluggelände zu sehen ist, so lange er davon keine Fluege startet, das heisst "im Luftraum hinein aufsteigt"
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