Luftrecht & Luftraum Diskussion

Flug über ein paar kleine Wölkchen (keine geschlossene Wolkendecke)

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64Beiträge in diesem Thema Jetzt antworten
  • Rteissen schrieb:
    Stimmt, du hast zum 165 mal geschrieben...
    170 :-)
    Achim
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  • Hallo!

    > ...wie sieht das aus, wenn nur ein paar kleine Cumulus-Wölkchen
    > am Himmel unterwegs sind (sagen wir so 1/8 Bewölkung) und diese
    > sich bei ca. 3000ft herumtummeln? Kann ich über diese Wolken fliegen..?

    Ja!   Ohne Transponder, ohne VOR, ohne DME, ohne TCAS, ohne IFR-GPS!!


    BlueSky9
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  • BlueSky9 schrieb:
    Ja!   Ohne Transponder, ohne VOR, ohne DME, ohne TCAS, ohne IFR-GPS!!


    und vor allem ohne Rteissen!

    Michael

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  • Rteissen schrieb:
    Gib doch bitte einen Hinweis, wo irgendwo in den Luftfahrtrechtlichen Vorschriften der Begriff "Geschlossene Wolkendecke" vorkommt. Gibt es nicht! 

    Gibt es nicht? Gibt es doch:

    § 20 LuftBO
    Ergänzungsausrüstung, die durch die Betriebsart erforderlich ist
    (1) Für Flüge nach Instrumentenflugregeln, für kontrollierte Flüge nach Sichtflugregeln und für Flüge nach Sichtflugregeln über geschlossenen Wolkendecken müssen die Luftfahrzeuge mit den für eine sichere Durchführung der Flüge unter den zu erwartenden Betriebsbedingungen und vorgeschriebenen Landeverfahren erforderlichen Flugüberwachungs- und Navigationsgeräten und Flugregelsystemen ausgerüstet sein. Das gleiche gilt für Wolkenflüge mit Segelflugzeugen.

    (2) Für Kunstflüge müssen die Luftfahrzeuge mit einem vierteiligen Anschnallgurt für jeden Insassen ausgerüstet sein.

    Michael

    PS: Für Wolkenflüge im Segelflugzeug reichte bisher ein Wendezeiger mit Libelle.

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  • Die letzten Beiträge waren jetzt tatsächlich die besten. :) Danke!
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  • Bitte gerne!

    Wenn nämlich nur ein paar kleine Cumulus-Wölkchen
    am stahlblauen Himmel unterwegs sind und diese
    sich bei ca. 3000ft herumtummeln, macht das (UL)fliegen am meisten Spaß!

    Zitat aus "One Six Right": "They call them clouds..."

    <--  Oder wie im Bild links ...

    Michael

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  • FlyingDentist schrieb:

    § 20 LuftBO
    Ergänzungsausrüstung, die durch die Betriebsart erforderlich ist
    (1) ... erforderlichen Flugüberwachungs- und Navigationsgeräten und Flugregelsystemen ausgerüstet sein.

    super! Kann mir jetzt noch jemand sagen. welche das sind?
     
    Thx
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  • s. NFL II 39/09 oder neuer.

    Michael

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  • Rteissen schrieb: ..... Weiter oben hat DickM genau die richtige Richtung aufgezeigt. Je nach Bedeckung, also auch vor den 8/8 sind die technischen Erfordernisse aus der AIP/GEN .....
    Bitte, bitte, bitte ....

    .... Egal, ob ich was Richtiges oder was Falsches schreibe. Aber bringt mich bitte, bitte nie mehr mit Euren GENs in Verbindung. Sonst behauptet noch jemand, ich hätte aus dem untenstehenden Text* abgeleitet, dass man mit "motorgetriebenen aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen und Tragschraubern" nun auch noch Nachtflug machen dürfe wenn sie entsprechend ausgerüstet sind  ;-)

    GEN 1-14:

    (6) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und motorgetriebene aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber müssen außerdem ausgerüstet sein mit einem VORNavigationsempfänger, der die nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-lmmunity)aufweist, oder einem Flächennavigationsgerät für:

    1. Flüge in Lufträumen der Klasse C,

    2. Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum außerhalb der Sichtweite eines für den Nachtflugbetrieb genehmigten und befeuerten Flugplatzes,

    3. Flüge über Wolkendecken.

    Für Flüge bei Nacht im unkontrollierten Luftraum außerhalb der Sichtweite eines für den Nachtflugbetrieb genehmigten und befeuerten Flugplatzes ist alternativ ein automatisches Funkpeilgerät (ADF) ausreichend.


    ...... weil, wenn Nachtflug mit ULs nicht erlaubt wäre, dann bräuchte es ja auch keine Vorschriften dazu. Oder im Umkehrschluss: wenn′s Vorschriften für Nachtflug für ULs gibt, dann muss der mit denen doch auch erlaubt sein :-)))

    Gruss Dick M.

    * Hervorhebung durch mich erfolgt.
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  • Stephan2 schrieb:
    @Dick und Peter: Ihr fliegt definitiv zuviel in Frankreich Ihr Revoluzzer, ihr... :-)))
    Gruss Stephan
    Also was mich anbelangt: Wenn ich in Deutschland UL fliegen würde, wäre ich wahrscheinlich schon längst im Knast. Denn mit Texten, wie z.B. dem obigen, wäre ich mit Sicherheit hoffnungslos überfordert. ;-)

    Gruss Dick
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