"Das haben wir schon immer so gemacht" oder welche gesetzlich korrekte Betriebszeit bis TBO

Forum - Luftrecht
  • Der SPL-er schaut neidisch auf den PPL-er, dieser wieder auf den ATPL-er.


    Folge: Ruf nach Zertifizierung für ULs, weil es unglaublich viele höher qualifizierte Piloten gibt, die so eingebildet sind, daß offensichtlich schon allein deshalb die vergleichsweise einfache Technik von ULs nicht mehr überblickt werden kann. Also braucht dieser Personenkreis nicht nur allein eine erleichternde Einweisung, um UL fliegen zu dürfen, sondern eine zusätzliche technische Überrüfung, die sich gewaschen hat. Das schafft hofffentlich Respekt und Demut a la "Insel-Stephan" statt Dünkel - auch pekuniär. Das aufgekommene UL-Zertifizierungs-Geblöke wird dann verstummen und unseren Verbänden ihre Lufthansa-Nachahmer-Affigkeit ausgetrieben, die weder mehr behauptete Sicherheit, sondern eher Einnahmen generieren soll.


    Flying Dentist hat - wie so oft - Recht, gerade auch und gerade wegen der deutschen Bürokratie und ihrer üblen Rechtsfolgen ohne Augenmaß - siehe Versicherungs-Lobby. Es gilt: Gehe nie zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst. Dieser nimmt dann bekanntlich statt des kleinen Fingers gleich die ganze Hand - oder versucht wie ROTAX - gleich eine Systemverteuerung und wie Windows auch noch eine luftfahrtverbände-protegierte passend-parallele Systemsteuerung - sorry Rulle, löbliche Ausnahmen wie Du bestätigen nur diese Regel.


    Sehr gefallen hat mir dieses:


    Peter Wille schrieb:
    Das ist ja kaum noch zum aushalten. Jetzt will ich es mal versuchen und wer mich danach zum Ko-Idioten stempeln will, sollten wirklich aufmerksam lesen.
    ...
    2.b. Dann liefere ich meinen Anspruchsgegnern Munition. Jede Menge! Mit jeder Zeile liefere ich ein Argument, mit dem sich der Anspruch weiter entfernt. Warum sollte ich das tun, wenn ich es nicht zwingend muss? Genau das hat FD beschrieben und das ist nun mal unwiederstehlich richtig. Man kann sich zwar nicht so richtig als echter Pilot fühlen, wenn man nicht wenigstens 30 Minuten nach der Landung Zettel schreibt, aber im Falle eines Falles ist das viel Gesünder, nur der Kinder-SPLer zu sein, der das nicht braucht.
    ...


    Man darf ja gerne seine eigenen Auszeichnungen führen, muss aber der hinterbliebenden Partei ZUM EIGENSCHUTZ mitteilen, solche Unterlagen im Fall eines Falles zu vernichten. So gut kann niemand Unterlagen führen. Das und nichts anderes hat FD versucht zu vermitteln und damit liegt er in der kausalen Kette völlig richtig. Das ganze CAMO, L-Akte, Bordbuch-Gerede ist tatsächlich rührend, aber weder zweckdienlich noch zielführend.



    Ich wollte übrigens schon immer mal fragen, warum eigentlich seit einigen Jahren im Bereich UL immer mehr nach Echo geschielt wird. Neulich habe ich schon mal was von einem "freiwilligen Typerating" gelesen. Geht′s noch? Das alles gibt es doch schon und wer′s braucht, kann es sofort als Echo haben. Der Preisvorteil der UL Lizenz ist ohnehin fast weg, es spielt also keine Rolle, aber dort warten dann Rating und weiße Hemden mit Streifen auf die "Piloten", die endlich echt sind.

    Pete


     


    - zeigt es doch, wie weit wir schon abgeglitten sind - vom Rechtsgut der Freiheit.


    Gruß hob

  • ...ich freue mich, dass ich es nun endgültig begriffen habe, ich habe da in einer etwas anderen Welt gelebt...so wie man es eben beigebracht bekommt. Als Anfänger ist man gegenüber Fluglehrer, Prüfer und alten Hasen recht leichtgläubig, und macht sich nicht die Mühe, mal etwas genauer nachzuschauen. Vielen Dank Michael, Peter Wille und Hob für diese aufschlußreichen Beiträge. Meine Einstellung zur Wartung hat sich dabei nicht geändert, aber was Aufzeichnungen und Papiere betrifft, werde ich daraus meine Konsequenzen ziehen.


    Volker

  • Volker-P schrieb:
    ... aber was Aufzeichnungen und Papiere betrifft, werde ich daraus meine Konsequenzen ziehen.


    Aber warum denn nur, freiwillig produzierte Unterlagen sind doch garantiert frei von Fehlern!?!


    Michael


    PS: Die Titelfrage dürfte jetzt wohl geklärt sein: Da es keine Aufzeichnungspflicht der Betriebszeiten beim UL gibt, kann man auch die TBO nie erreichen. Lediglich die herstellerseits zugebilligte Standzeit in Jahren seit Inbetriebnahme könnte hierbei ein Kriterium sein. Darüber braucht man aber keine eigenen Aufzeichnungen zu führen, denn das ist hoffentlich fehlerfrei im Lufttüchtigkeitszeugnis bzw. Nachprüfschein dokumentiert.

  • ...klar wird es bei mir noch freiwillig geführte "fehlerfreie" Unterlagen geben...aber darauf wird sicher keine Seriennummer, ein Kennzeichen oder mein Name erscheinen. Wenn wir im UL-Bereich solche Freiheiten haben, dann will ich die auch ausleben, und versuchen meines dazu beizutragen, diese "Freiheit" zu erhalten, indem ich eine gewissenhafte Wartung durchführe, und alles dafür tue, nicht als "Negativschlagzeile" vom Himmel zu fallen.


    Volker

  • Peter Wille schrieb:
    2.b. Dann liefere ich meinen Anspruchsgegnern Munition. Jede Menge! Mit jeder Zeile liefere ich ein Argument, mit dem sich der Anspruch weiter entfernt.

    Jede Abkürzung, jedes "Weiß doch jeder, was gemeint war" ist im Schadensfall ein Reichsparteitag für den Anwalt, der mir eine Mitschuld oder Fahrlässigkeit verpassen will.
    Hehe, super Posting! Genau so schauts aus.


    Chris
  • Deutsch ist wirklich eine schwierige Sprache, es gibt Saetze die ich nicht verstehen kann. So z.B.:
    Da es keine Aufzeichnungspflicht der Betriebszeiten beim UL gibt, kann man auch die TBO nie erreichen.
    Wenn der TBO eines gegebenen Motors 1500 Std. betraegt, under der Motor hat 1500 Std. gedreht, hat er dann TBO erreicht oder nicht?
  • csaba schrieb:
    Wenn der TBO eines gegebenen Motors 1500 Std. betraegt, under der Motor hat 1500 Std. gedreht, hat er dann TBO erreicht oder nicht?


    Schon, aber wenn man die Stunden nicht dokumentiert (irgendwo aufschreibt), weiß man selbst und natürlich auch ein Dritter nicht, wann die 1.500 Stunden erreicht sind. Theoretisch könnten diese nämlich schon nach einem Vierteljahr erreicht sein oder nach 15 Jahren eben noch nicht!


    Michael

  • ...oder man haette ein Betriebsstundenzahlwerk...am besten gesteuert vom Oeldruck ...
  • csaba schrieb:
    ...oder man haette ein Betriebsstundenzahlwerk...am besten gesteuert vom Oeldruck ...

    Nein, denn die Überwachung der TBO erfolgt ausschließlich nach den aufaddierten Betriebszeiten im Bordbuch.


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:

    Nein, denn die Überwachung der TBO erfolgt ausschließlich nach den aufaddierten Betriebszeiten im Bordbuch.


    Michael


    Hallo Michael

    Jetzt dachte ich laut Thread, es ist klar, dass die "Time Between Overhaul" die Zeit ist, die läuft, sobald der Motor gestartet wurde. Deine Aussage wiederspricht dem jetzt etwas oder liege ich falsch.

    Die Zeiten im Bordbuch sind ja nur die tatsächlich geflogenen Zeiten....
    Jetzt stehe ich wieder irgendwie ganz am Anfang :)

    Gruss, Steve

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