Kinder auf Schoß des Beifliegers?

Forum - Luftrecht
  • Du willst das Kind auf dem Schoß Deiner Frau sitzen lassen und beide im gleichen Gurtzeug?

    Hängt bei mir die Festplatte oder bist Du wirklich so.

    Ich meine, für Deine Frau mag das ja im Falle des Falles ein prima Airbag sein und man kann sich ja ein neues Kind machen, aber das das ernst gemeint ist kann ich nicht ganz glauben.

    Dann kannste doch auch gleich ohne Gurt rumfliegen. Schlimmer kann es da auch nicht werden.

    Nene, also Fragen gibt es.

  • Hallo DD,lesen hilft!

    >....noch keinen eigenen Sitz, sondern wurde mit einem Sondergurt an uns gegurtet!

    >Gibt es sowas in der UL-Fliegerei auch?

    BlueSky9

  • Danke BlueSky9!!! Vielleicht hat bei DD wirklich nur die Festplatte etwas gehangen! *g*


    Also ich bin schon ein fürsorglicher Vater und würde meinen Sohn nie vorsätzlich einer Gefahr aussetzen; deshalb kommt ja meine Frage! Wie man sieht streiten sich ja hier die Geister...die einen raten komplett ab und die anderen machen, wie wenn es das Normalste auf der Welt wäre! Macht mich bei meinem Vorhaben nicht sicherer!


    Wenn ich an meinen Tandemsprung von vor 2 Jahren denke, wurde ich auch in einem "Geschirr" an meinen Sprungpartner gekoppelt! Ich war sicher an dem verankert, ähnlich wie das angeschnallt sein im Flugzeug. So etwas wäre perfekt! Mein Sohn wäre sicher, meine Frau könnte im Notfall eingreifen/ablenken und ich könnte mich aufs Fliegen konzentrieren!


    Ist jemandem so eine Möglichkeit bekannt und ist man überhaupt rechtlich auf der sicheren Seite, wenn man zu Dritt in einem Zweisitzer fliegt?

  • dragon79 schrieb:

    ... ist man überhaupt rechtlich auf der sicheren Seite, wenn man zu Dritt in einem Zweisitzer fliegt?



    Genau die Frage stelle ich mir seit Beginn des Threads. Hat darauf jemand eine (bestenfalls gesetzunterlegte) Antwort?


    Eric

  • Für alle, die beim Luftrecht geschlafen haben:


    LuftBO § 19

    Ergänzungsausrüstung, die durch den Verwendungszweck erforderlich ist
    (1) Luftfahrzeuge, die für die Beförderung von Personen oder Sachen verwendet werden, müssen ausgerüstet sein mit:
    1. Einem Sitz für jede Person und einem Anschnallgurt für jeden Sitz; zwei Kinder mit einem Höchstalter bis zu zwei Jahren oder ein Kind mit einem Höchstalter bis zu zwei Jahren und ein Erwachsener können auf einem Sitz untergebracht werden; in Flugzeugen, die nicht in der Lufttüchtigkeitsgruppe Verkehrsflugzeuge zugelassen sind, und sonstigen Luftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Fluggewicht bis zu 5700 kg können zwei Kinder mit einem Höchstalter bis zu 10 Jahren auf einem Sitz untergebracht werden, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet wird; Freiballone sind von den Vorschriften dieser Nummer ausgenommen;
    2. Einrichtungen, Sicherheits- und Rettungsgeräten zum Schutz der Insassen in Notlagen und bei Unfällen;
    3. Einrichtungen und Geräten mit Ausnahme der Luftsportgeräte, die es ermöglichen, den Insassen Verhaltensmaßregeln zu erteilen;
    4. Einrichtungen, die zur Sicherung der beförderten Sachen erforderlich sind.
     


    (2) Luftfahrzeuge, die für Luftarbeit verwendet werden, müssen mit Geräten und Einrichtungen, die eine sichere Durchführung der Arbeitsflüge ermöglichen, ausgerüstet sein. Bei Flügen zum Absetzen von Fallschirmspringern kann der Kabinenboden des Luftfahrzeugs als Sitzfläche benutzt werden, soweit dies nach den Festlegungen im Flughandbuch zulässig ist. Auch in diesem Fall muß ein Anschnallgurt für jeden Fallschirmspringer an seinem Sitzplatz vorhanden sein.


    Michael


    PS: Sinn und Zweck der Anschnallgurte ist eigentlich nur die Sicherung bei Turbulenzen und Thermik. Beim nem richtigen Aufschlag ist eh alles zu spät. Insofern ist die Idee von dragon79 schon ok, nur sein Filius ist ein halbes Jahr zu alt.

  • Hallo FlyingDentist!


    Das nenne ich mal eine perfekte Antwort, die auf den Punkt kommt! Vielen Dank dafür! Dann hat sich die Sache geklärt und ich werde Wohl oder Übel noch etwas warten müssen!


     

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