Funken mit BZF I im Ausland

Forum - Luftrecht
  • Mal eine andere vielleicht durchaus unernste Frage:

    Wenn ich im Sportgerät (ist ja kein Flugzeug) unterwegs bin, keine
    BZF 1 oder BZF 2 habe... also nur die UL Sprechflugerlaubnis...
    und jetzt funkt mich doch ein Controller an der trotz des angeschalteten
    Transponders Mode S und meiner erkennbaren Kennung mit mir
    in englischer Sprache komunizieren möchte.... darf ich da antworten?

    Gibt es überhaupt ein Problem wenn ich mich im Ausland OHNE BZF
    im Gastland in englischer Sprache melde...

    Aus der Praxis kann ich nur sagen, wer sich verständlich ausdrückt
    erhält die Auskunft die er möchte. Ich wurde weder in Frankreich noch
    in Italien, Slowenien oder Holland sowie Österreich nach einem BZF
    gefragt. Österreich besitzt übrigens im Europarat einen eigenen Dolmetscher
    (soweit mir bekannt ist).

    Setzt Euch lieber in die Kisten und dreht ein paar Runden solange das
    Wetter hält. Und meldet Euch am Funk, damit der Vordermann oder Hintermann
    oder der in technik gequälte Echopilot auch weiß das hier ein UL unterwegs
    ist und vielleicht sogar direkt vor ihm in den Endanflug dreht, so dass er
    durchstarten muss weil seine Kiste zu flott ist.

    Wir kauen hier ständig Probleme durch, die sich in meinen 21 Jahren Fliegerei
    bisher noch nie als praktisches Problem erwiesen haben.

    Ich geh heute fliegen. Ohne BZF.

    Keep on flying,
    Flugtaxi
  • Taxiflieger, wo kein Kläger da kein Richter, wie immer...Theorie und Praxis sind ja bekanntlich ein himmelweiter Unterschied.


    Also, wenn dich unterwegs einer auf Englisch anquatscht, auf keinen Fall antworten hahahaha...ausserdem, woher will der wissen, auf welcher Frequenz du grade rumturnst...ist auch sehr unwahrscheinlich, dass Dich ein Controller anfunkt, solange Du nicht in seiner Kontrollzone rumeierst...


    Ich muß noch ne halbe Stunde im Büro absitzen, dann gehts auch zum Flugplatz... ;-)

  • Flugtaxi schrieb:
    gefragt. Österreich besitzt übrigens im Europarat einen eigenen Dolmetscher
    (soweit mir bekannt ist) 
    .....und dreht ein paar Runden solange das....... 
    Wir kauen hier ständig Probleme durch, die sich in meinen 21 Jahren Fliegerei
    bisher noch nie als praktisches Problem erwiesen haben.

    Ich geh heute fliegen. Ohne BZF.
    1. kein Land hat im Europarat einen "eigenen Dolmetscher". Dolmetscher werden von dem Sprachendienst bereitgestellt für die Amtssprachen der EU, zu denen auch Irisch, Baskisch,Katalanisch und Galicisch gehören, aber "Österreichisch" nicht.
    2. Wenn Du in 21 Jahren Fliegerei ohne BZF ausgekommen bist, dann bist du vermutlich auch nicht viel weiter gekommen, als bis zu den von dir zitierten "paar Runden" und kannst deshalb auch nicht von "praktischen Problemen" berichten (würde ich übrigens auch nicht können, weil ein "Problem" noch nie "praktisch" war ;O).
    Die Notwendigkeit für das BZF und ähnliche Bescheinigungen gab es auch schon weit vor Deinen Runden. Nur die LP ist neueren Datums. 
  • Rteissen schrieb:
    @eric
    Dann hat man dir nur erlaubt aus fliegenden Kisten englisch & deutsch zu funken. Noch nicht einmal vom Boden darfst du auf den selben Frequenzen dich äußern? Hmm.... Hätte ich für das Geld besser ne kleine Party geschmissen.
    ...

    Rteissen, dann schau dir meinen Beitrag noch mal an. Siehst du die 3 Punkte und kennst du deren Bedeutung? Warum habe ich den Eindruck, du willst nur stänkern, du kleiner Schlingel?



    Rteissen schrieb:


    ...
    Die "deutsche Behörde darf dir etwas außerhalb ihrer Grenzen erlauben", wenn Staatsverträge oder ähnliche Vereinbarungen, wie ICAO, dies gestatten.
    ...


    Da könntest du Recht haben. Du wirst mir bestimmt auch sagen können, wo das steht bzw. wodurch das hervorgeht.


    Eric

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