Hallo liebe Fliegerkollegen,
ich habe mir heute mein frisch erworbenes BZF I einmal angeschaut. Dort steht geschrieben, dass ich als Inhaber des BZF I mit einer deutschen Maschine im Ausland Englisch funken darf. Wie verhält es sich aber, wenn ich z.B., um ein spanisches Flugzeug chartern zu dürfen, meine Lizenz um die spanische erweitern lasse (was ja sehr einfach möglich ist) und dann im Ausland ein nicht-deutsches Flugzeug fliege? Dann hätte ich ja keinerlei gültiges Funksprechzeugnis, oder liege ich da falsch?
Bin mal gespannt auf eure Antworten!
Grüße, Toby
Gibt es den im EU Ausland etwas ähnliches wie das BZF(1) und wird auch dort zudem eine LP verlangt?
Rteissen schrieb:stimmt leider nicht ganz - zumindest E-Klasse Piloten müssen zum Deutschtest:
Du als deutscher Staatsbürger benötigst kein "language proficency" für die deutsche Sprache, weil man davon ausgeht, dass du deine Muttersprache mindestens Level four beherrschst. Mit dem "language proficiency" für die englische Sprache darfst du auch in allen Ländern der Welt, die ICAO reguliert sind, in englischer Sprache funken.
Eric schrieb:
Hallo Tobias,
dann muss sich aber im letzten halben Jahr sehr viel geändert haben! In meinem BZF I steht, dass ich damit berechtigt bin, "den Sprechfunkdienst in deutscher und englischer Sprache bei einer Luftfunkstelle an Bord eines deutschen Luftfahrzeuges, das ..., auszuüben".
Wie sollte eine deutsche Behörde genehmigen können, dass du außerhalb deren Gesetzesraum etwas darfst? Die Genehmigung kann sich doch nur auf deutsches Hoheitsgebiet beziehen!
Gruß
Eric
Der Satz, der in Deinem BZF steht, bezieht sich auf den deutschen Luftraum: Deutsch oder Englisch
Wenn Du als Ausländer in Deutschland wohnhaft bist, kommt der Level IV ins Spiel, für die deutsche Sprache. Wie viele Flugleiter auf Info-Plätzen haben nur das BZF II ?...oder ist das BZF I für Flugleiterdienst auf Info-Plätzen Pflicht? Wenn Du einen Info-Platz in Deutschland auf Englisch anfunkst, kann es Dir passieren, dass Du nur eine deutsche Antwort bekommst. In Frankreich ist es nicht viel anders...nur auf Französisch halt.... Bei Einflug in Kontrollzonen wirst Du auf jeden Fall mit Englisch hinkommen...bei ICAO regulierten natürlich, wie Rteissen schon erklärt hat.
Ob es in Frankreich oder anderen Ländern genau so geregelt ist, wie mit unseren Info-Plätzen weiß ich nicht. Wenn man sich vorstellt, das z.B. ein Franzose oder ein Spanier mit einer dem BZF I ähnlichen Funkberechtigung aus seinem Land einen deutschen Info-Platz anfliegt, seine Meldungen in Englisch abgibt und dann dort landet, hat er doch alles richtig gemacht. Hier liegt es ja in der Verantwortung des Flugzeugführers, sich so zu bewegen, dass nichts passieren kann, ob der Flugleiter ihn versteht oder nicht.
Sollte mir hier ein Denkfehler unterlaufen sein, lasse ich mich gerne belehren... ;-)
Gruß,
Volker
smt schrieb:Da bin ich aber ganz fest anderer Meinung:
stimmt leider nicht ganz - zumindest E-Klasse Piloten müssen zum Deutschtest:
- Sascha -