FlyingDentist schrieb:Nun, solange die die Lizenzen für 120kg austeilen, müssen die mir auch sagen, was für Flieger ich damit fliegen darf.Carlson schrieb:
Ich werde es aber mal mit dem LSGB klären....Das LSGB ist bei den 120ern völlig außen vor! Gott sei Dank!!
Michael
Carlson schrieb:
Wieso sollten die "außen vor" sein? Verstehe dich da nicht ganz??
Scheint so. :-))
Das LSGB ist nunmal keine vom LBA anerkannte Prüfstelle* nach § 10a LuftGerPV und eine Musterzulassung, die sie verwalten könnten, gibt's nicht. Nicht einmal ein Kennzeichen brauchen diese Hüpfer (das hab'ich jetzt nicht nachgeschaut, bin mir aber ziemlich sicher).
Was also sollte das LSGB mit den 120ern dann noch anstellen??
Michael
*) wie kann man "erweitern", was man nicht ist oder hat??
Carlson schrieb:
Aber möglicherweise reden wir auch aneinander vorbei.
Ja vielleicht.
Die Jungs vom LSGB "organisieren und verwalten" den Musterprüfprozess, mehr aber auch nicht.
Bei einer Gerichtsverhandlung nach dem Zustandekommen einer speziellen Musterzulassung befragt, antwortete Herr E. sinngemäß, dass er nur zu solchen Vorgängen des Verfahrens Angaben machen könne, die den damit verbundenen Verwaltungsakt betreffen. Zur luftfahrttechnischen Prüfung, also zum inhaltlich relevanten Teil der Musterprüfung bzw. Musterzulassung, könne er keinerlei Angaben machen, da dieser jetzt und früher allein durch die Firma Steinbeis in Stuttgart durchgeführt würde.
Was auch nicht wirklich verwundert, denn Herr E. ist schließlich Verwaltungswirt und kein qualifizierter Luftfahrtingenieur. Seine Tätigkeit als Hobbypilot ist in diesem Zusammenhang wohl mehr als unbedeutend.
Aber auch der einzige Ingenieur des LSGB hat keine einschlägige Ausbildung und wäre für die Aufgaben der Musterprüfung nicht wirklich kompetent.
Man fragt sich doch in diesem Zusammenhang, wie solche Leute mit offensichtlich unzureichender Qualifikation überhaupt die Beauftragung korrekt und sachgerecht wahrnehmen können, zumal sich die Rechts- und Fachaufsicht durch das LBA auf ein einmal jährlich stattfindendes Audit bei Kaffee und Kuchen beschränkt.
Für einen potentiellen Hersteller eines 120 kg-Luftsportgeräts bedeutet das, dass er sich nach § 10a LuftGerPV auch direkt an eine vom LBA anerkannte Prüfstelle, also an die Firma Steinbeis wenden kann. Insofern ist dann das LSGB außen vor.
Michael
Das LSG-B ist Musterprüfstelle für Ultraleichtflugzeuge, UL-Tragschrauber und UL-Segelflugzeuge.
Für eine Musterprüfung vereinbaren Sie bitte am
Besten vorab ein Beratungsgespräch mit uns. Dabei können wir Ihnen ein
Konzept zwecks Gutachten, Zeitraum und der zu erwartenden Kosten
vorstellen.
Nee, da mußt Du vorher noch statt ZDF-History aus demselben Grund dieses gucken:
http://www.pilots24.com/pilots24/forum/
Schon vergessen? Das Drama um 5 Tote mit dem Muster Smaragd? Wo sich das LSG-B damit rettete, den kathegorischen Imperativ der deutschen orgnisierten, aber gleichwohl gebührenpflichtigen Verantwortungslosigkeit zu manifestieren? - aber da zugleich noch berechtigt gewesen!!! zu sein, LTAs zu fomulieren? Ja, die Ergebnisse waren auch dementsprechend, nämlich extrem negativ, so wie das widerspruchslos akzetierte deutsche Astronauten-Medical für die plötzlich wie begossene Pudel dastehende obrigkeitsgläubigen Flieger. Und das ging so - sinngemäße Widergabe von Einlassungen der besonderen deutschen Art: Wir sind nur Verwaltungsbeamte, also nicht zum Erkennen von (auch nicht) abstrakten Gefahren geeignet und ausgebildet, auch nicht zur Erkennung englischsprachiger Texte als Ausrede für dieses Frankenstein-Medical.
Woher sollen denn nun plötzlich und ausgerechnet bei der noch diffiziler zu beurteilenden 120-kg-Klasse die fehlende Gefahrensensibilität, die erforderliche Weisheit und das fehlende fliegerische Ingenieurskönnen herkommen? Nee, das dürfte dem der Politik gegenüber verantwortlichen LBA als Dienstaufsicht doch "ein Tacken" Risiko zu groß sein - wie der Bergmann untertage feststellen würde, um zu vehindern, daß das Gedinge runterkommt und alle erschlägt, auch wenn die DAeC-Hauspostille wieder mal so was wie linientreuen rheinischen Frohsinn verbreitet und Pfründe herbeiredend präjudizieren will - gemäß folgender gutherrnartriger Grundsätze und Verfahren?
1. Verwaltungsgrundsatz: Hamwa immer so gemacht (und kassiert).
2. Verwaltungsgrundsatz: Hamwa noch nie so gemacht.
3. Verwaltungsgrundsatz: Da könnte ja jeder kommen.
Gruß hob
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