Betriebserlaubnis / Versicherungsschutz

Forum - Luftrecht
  • Gesetzt des Falles man hat an seinem UL kleinere Reparaturen durchzuführen,
    will das aber auf die Schnelle mal eben machen um Zeit und Material zu sparen. Z.B.
    man füllt in ein plattes Bugrad, was nur langsam die Luft verliert, also einen schleichenden Plattfuß
    eine Dose Reifenpilot, oder dergleichen ein (voraussetzung natürlich man rollt hinterher ausreichend schnell und lange, damit sich das Zeug gleichmässig im Rad verteilt.)
    Ist es dann nicht so, dass die Betriebserlaubnis dadurch erlischt und ebenso der Versicherungsschutz?

    Wer kennt sich hier wirklich sehr gut damit aus und kann definitiv sagen, wie sich das verhält?
  • Hallo Maja,

    hierzu gibt es zwei Antworten:
    1: Natürlich geht das. Man wird doch wohl ein Rad reparieren dürfen.
    2: Definitiv wirst du nur von deiner Versicherung die Antwort bekommen, die auch Rechtsgültigkeit besitzt.

    Aber, mach dir da nicht allzu viele Gedanken, du tapest ja nicht grade nen Holm...;)

    LG vom Carlson
  • Hallo Maja,

    > Ist es dann nicht so, dass die Betriebserlaubnis dadurch erlisch...

    ?

    Durch den Reifenpilot im Reifen?

    Wie kommst Du denn darauf???


    BlueSky9
  • Weil der Reifenpilot nicht für den Einsatz auf Dauer gedacht ist und irgendwann wohl mal nachlassen könnte.
    Weil man damit nur (ich glaube) 80 km/h schnell "fahren" darf.
    Was ist mit dem rollen beim Start, da wird ja schneller gerollt. Welche Auswirkungen hat das?
  • Schau mal lieber nach ob der Schubkarrenreifen den Du evtl. am Flieger hast überhaupt bis 80 km/h zugelassen ist.....Danach würde ich mir evtl. Gedanken über eine Behelfsreparatur machen.Sicher ist Reifenpilot nicht für dauerhaften Einsatz gedacht. Um aber wieder nach Hause zu kommen ist das vollkommen Ok.

  • Ein Autopilot im UL istausdrücklich nicht erlaubt. Die Frage ist, ob dann ein Autoreifenpilot erlaubt ist.
    Das ist aber alles kein Problem, solange der Reifenpilot eine gültige Lizenz und ein Medical hat. ;-)

    Im Ernst - im Notfall würde ich mir da keine große Gedanken machen. Ein UL muss auch mit plattem Reifen landen können.
     
  • ako schrieb:

    Im Ernst - im Notfall würde ich mir da keine große Gedanken machen. Ein UL muss auch mit plattem Reifen landen können.
     
    Genau! Wenn alle Räder platt sind und das Fahrwerk eingefedert ist müssen noch X cm zwischen Propellerdrehkreis und Piste sein!
    X bitte in der gültigen Bauvorschrift nachlesen...
  • Nurmi_A schrieb:

    Genau! Wenn alle Räder platt sind und das Fahrwerk eingefedert ist müssen noch X cm zwischen Propellerdrehkreis und Piste sein!
    X bitte in der gültigen Bauvorschrift nachlesen...
    Genau, vor allem wichtig wenn man grad den "Abflug" von der Piste macht, wegen dem Platten.... also manchmal...!?
    Ich wunder mich.
  • Carlson schrieb:
    Nurmi_A schrieb:

    Genau! Wenn alle Räder platt sind und das Fahrwerk eingefedert ist müssen noch X cm zwischen Propellerdrehkreis und Piste sein!
    X bitte in der gültigen Bauvorschrift nachlesen...
    Genau, vor allem wichtig wenn man grad den "Abflug" von der Piste macht, wegen dem Platten.... also manchmal...!?
    Ich wunder mich.


    Ich habe aufgehört, mich über Vorschriften in diesem Lande zu wundern... :-(
    Und ich habe mir das auch nicht ausgedacht.
  • Nurmi: "X bitte in der gültigen Bauvorschrift nachlesen..."

    Sag mal, wer - von Herstellern, Prüfern und Zulassern bis hinauf ins BMVBS - hat sich jemals darum gekümmert ????

    Nurmi: "Ich habe aufgehört, mich über Vorschriften in diesem Lande zu wundern... :-(
    Und ich habe mir das auch nicht ausgedacht.!

    Eine weit verbreitete Erkenntnis !

    @ Maja, ich denke Du fragst nicht ohne Hintergrund.

    Wenn eine Versicherung zahlen soll und zickt, ist es am Besten, einen sattelfesten Sachverständigen hinzuzuziehen.
    Mail mich ggf. an, ich kann Dir zwei nennen, die Erfahrung im UL-Bereich haben und sehr fair vorgehen.
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