UL-Schein für Österreich

Forum - Luftrecht
  • Hi bin mal auf die MTOW gespannt , kann mir nicht vorstellen das die 472,5 KG übernommen werden .So dumm sind die


     Östereicher  mit Sicherheit  nicht , und was dann kommt kann man sich ausmalen. Ich glaube die Faszi-preise  werden


    ganz schön steigen.


    Aeronautische Grüße  

  • Herr-K schrieb:
    http://www.daec.de/aktuell/2011/12/UL_Schein.php
    http://www.daec.de/aktuell/downfile....oclub_01_2012_Vers_04.pdf

    ...es bewegt sich was in österreich - prima.....

    aber das foto ist vom anflug auf die 30 in vilshofen (edmv) :-)

  • Richtig, dort schult  auch  Tragschrauber AT.
  • gironimo schrieb:

    Hi bin mal auf die MTOW gespannt , kann mir nicht vorstellen das die 472,5 KG übernommen werden .So dumm sind die


     Östereicher  mit Sicherheit  nicht , und was dann kommt kann man sich ausmalen. Ich glaube die Faszi-preise  werden


    ganz schön steigen.


    Aeronautische Grüße  

    Wieso sollte sich denn bei den 472,5kg etwas ändern?
  • Hallo

    Die 472,5kg sind ja eigentlich schon gegen EU-Recht, bei dem die nationale Zuständigkeit bei 450kg aufhört. Wie ich den Herrn vom DAEC verstanden habe, wollten die damals Gewichtszuschläge für Sicherheit, Avionik etc. haben. Die Behörden haben dann nur 5% für das Rettungssystem genehmigt. So sind die 22,5kg entstanden die wir heute mehr haben. Was sollte also eine nationale Behörde daran hindern, hier einen eigenen Weg zu gehen. Der Streß beginnt hinterher, wenn in bilateralen Verträgen geregelt werden muß, daß diese Flieger auch ins Ausland fliegen dürfen.
    bb
    hei
  • triple-delta schrieb:
    Hallo

    Die 472,5kg sind ja eigentlich schon gegen EU-Recht, bei dem die nationale Zuständigkeit bei 450kg aufhört.
    hei
    In Annex II der Regulation EC N0 216/2008 steht eindeutig, dass die nationale Verantwortung bis 472,5 kg MTOW geht: "472,5kg for a land plane, two-seater equipped with an airframe mounted total recovery parachute system".
    Im Rahmen erteilter Gastflugrechte erlauben die Staaten Einflüge mit UL max 472,5 kg, wenn diese in andereren Staaten zugelassen sind, auch wenn sie selber nur UL 450kg in ihrem Verantwortungsbereich registrieren lassen sollten. Es bedarf keiner weiteren bilateralen Vereinbarungen.  

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