Hallo,
ich weiß nicht mehr, wo ich das gelesen habe, aber mit einem UL darf man demnach kein Gewerbe betreiben, also auch keine Flüge mit Gewinnerzielung durchführen. Sogenannte Selbstkostenflüge sind aber möglich. Gewinnerzielung einer gewerblichen Flugschule fällt wohl nicht darunter. Bei einer gewerblichen Flugschule gelten diese gewerblichen Rundflüge wohl als Flüge zur Anwerbung von Flugschülern.
Wie Gorden schon sagte, es gibt keine Berufspilotenlizenz für UL. Allein daraus kann man schon ersehen, dass es wohl nicht möglich ist.
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