Stunden als Passagier/Copilot anrechnen lassen?

Forum - Luftrecht
  • Hi,

    habe gestern von jemandem gehört, der letztes Jahr nach Kroatien geflogen ist. 8h hin, 8h zurück. Die Strecke haben sich zwei Leute geteilt. Mal war der eine PIC, mal der Andere. Beide haben sich aber die vollen 16 Stunden aufgeschrieben. Leider hab ich niergendwo gefunden, ob das so gemacht werden kann. Wenn ja, fehlen mir n paar Stunden in meinem Flugbuch.

    Vielleicht findet ja ein er von euch was dazu oder kennt die Antwort schon so.

    Grüße,
    Da Mowa

    PS: Bitte den Rechtschreibfehler in der Überschrift korrigieren. Danke.
  • Soweit ich weiß, geht das generell nicht.

    Die einzige Ausnahme die ich kenne ist die, dass Du z.B. von einer Flugschule als Sicherheitspilot eingesetzt wirst und in anbetracht dieser Tätigkeit den Flug mitmachst. Sitzt Du also als Sicherheitspilot auf der rechten Seite, kannst Du Dir die Stunden aufschreiben.

    Wie man das beantragt weiß ich selber nicht. Da würde ich einfach mal bei der Flugschule Deines Vertrauens, dem DULV, oder noch besser bei den beiden Piloten nachfragen.
  • Achtung: Zwischen diesen beiden Beiträgen liegen mehr als 5 Monate.
  • Interessante Frage, aber manchmal hilft ein Blick in die Gesetzbücher.
    §45 (2) der LuftPersV sagt folgendes:
    "... wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden ... durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer ..."
    Also mal übersetzt auf die Frage, 6 Stunden als PIC - Pilot in Command, und weitere 6 Stunden als irgend was anderes im Flieger, in diesem Fall als Co-Pilot.
    Weiter heisst es im §120 (1) LuftPersV:
    "Privatluftfahrzeugführer, ..., Luftsportgeräteführer ... haben ein Flug- oder Sprungbuch zu führen, in dem alle Flüge, Fahrten oder Sprünge unter Angabe der ausgeübten Tätigkeit ... einzutragen sind."
    Mein Flugbuch weist ja auch zwei Spalten auf, Flugzeugführer und Begleiter. Also auch alles eintragen, dasentscheidende ist aber wer war der PIC.
  • §45 (2) LuftPersV lautet komplett:
    "
    (2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.
    "
    Satz 1 sagt aus, dass man mindestens 12h auf aeUL, TMG oder Einmots geflogen sein muss.
    Satz 2 sagt aus, dass von diesen 12h mindestens 6h auf aeUL und ein einstündiger Übungsflug auf aUL enthalten sein müssen. 
    Die restlichen 6h kann man also wahlfrei auf aUL, TMG oder Einmots fliegen.

    Kasus knackus ist im Satz 1 "...wenn der Inhaber einer Lizenz... mindestens 12 Flugstunden ... durchgeführt hat".
    Flugstunden führt man nur durch, wenn man entweder verantwortlicher LFZ-Führer (Pilot, Lehrer, Solo-Schüler usw.) oder "Pilot flying" (z.B. Flugschüler, der neben sich einen Lehrer als PIC sitzen hat) ist.

    Jeder andere im Cockpit ist nur Passagier, selbst wenn er bei der Navigation hilft und nach Traffic Ausschau hält. Übrigens ist das auch der Grund, warum zwei Piloten ohne Passagierberechtigung nicht miteinander fliegen dürfen.


  • eigentlich kann man es einem eh später nicht nachweisen aber dreist ist es dennoch unglaublich
  • Ich finde es eh schon nicht so schlau, die Flugstunden als Messung des Trainingsstandes für den Lizenzerhalt heranzuziehen.

    Jemand, der 4 mal Flugplätze in 30min Entfernung besucht (4*2*30=4h für Hin- und Rückflug) hat sicher mehr "Trainingsleistung" erbracht als jemand, der einfach mal mit Hilfe des GPS zu einem 2h entfernten Ziel aufbricht (2*120=4h für Hin- und Rückflug) - Strecke fliegen mit GPS ist schließlich nicht wirklich schwer.

    Das ist aber nur meine bescheidene Meinung, die keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erhebt. Ich persönlich finde aber, dass ich besser und sicherer fliege, wenn ich häufiger in der Luft bin und nicht so große Zeitabstände zwischen den Flügen liegen.
  • So wie Bananenbieger kann man es auch auslegen.
    Ich habe aber auch schon in mehreren Anzeigen gelesen, dass jemand einen Mitflieger sucht mit dem er dann die Stunden teilt. Also ist das ja wohl gängige Praxis.
    Aber genau wissen wir es immer noch nicht. Weiss denn jemand wie man das genau rausbekommt oder hat jemand einen guten Draht zur Behörde?
    Jedenfalls schreibe ich weiter jeden Flug, egal ob als PIC oder als CO-(Passagier).

    Nochmals nachgehakt:
    Das Thema interessiert mich nun richtig. In meiner Segelflugzeit bis 1992 habe ich auch jeden Flug geschrieben, egal ob als Schüler oder später dann als Vornesitzer (PIC) oder als Hintensitzer (Co-Pilot bzw. Passagier). Wenn man läger unterwegs ist, dann wechselt man sich ja beim Bedienen des Fliegers auch mal ab.

    Weiterhin noch mal Gesetze:
    LuftVO §2 Verantwortlicher Luftfahrzeugführer
    (1) Die Vorschriften dieser Verordnung über die Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführers gelten für den verantwortlichen Luftfahrzeugführer unabhängig davon, ob er das Luftfahrzeug selbst bedient oder nicht.
    ...
    (3) Sind mehrere zur Führung des Luftfahrzeugs berechtigte Luftfahrer an Bord, ist verantwortlicher Luftfahrzeugführer, wer als solcher bestimmt ist. ...

    Ich sehe das wieterhin so, das als Flugzeit auch die Zeit zählt, bei der man als CO mit unterwegs war.
  • Es kann aber nicht Sinn der Sache sein, dass man sich eine Stunde ins Logbuch schreibst, obwohl man davon gerade mal eine Minute den Steuerknüppel während des Gradeausflugs in der Hand hatte.
    Das ist bestimmt nicht das, was der Gesetzgeber im Sinn hatte.

    Und um noch mal Deine Zitate zu kommentierten:
    § 2 Verantwortlicher Luftfahrzeugführer
    (1) Die Vorschriften dieser Verordnung über die Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführers gelten für den verantwortlichen Luftfahrzeugführer unabhängig davon, ob er das Luftfahrzeug selbst bedient oder nicht.

    Das gilt für ATPLer/MPLer auf Flugzeugen mit mehr als einem Pilot sowie Fluglehrer, Prüfer und Einweisungsberechtigte, die PIC sind, obwohl sie das Flugzeug nicht steuern.

    § 2 Verantwortlicher Luftfahrzeugführer

    (3) Sind mehrere zur Führung des Luftfahrzeugs berechtigte Luftfahrer an Bord, ist verantwortlicher Luftfahrzeugführer, wer als solcher bestimmt ist. Die Bestimmung ist vom Halter oder von seinem gesetzlichen Vertreter, bei einer juristischen Person von dem vertretungsberechtigten Organ zu treffen. Den nach Satz 2 Verpflichteten steht gleich, wer mit der Leitung oder Beaufsichtigung des Unternehmens eines anderen beauftragt oder von diesem ausdrücklich damit betraut ist, die Bestimmung nach Satz 1 in eigener Verantwortlichkeit zu treffen.
    (4) Ist eine Bestimmung entgegen der Vorschrift des Absatzes 3 nicht getroffen, so ist derjenige verantwortlich, der das Luftfahrzeug von dem Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers aus führt. Ist in dem Flughandbuch oder in der Betriebsanweisung des Luftfahrzeugs der Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers nicht besonders bezeichnet, gilt1.
    bei Flugzeugen, Motorseglern und Segelflugzeugen mit nebeneinander angeordneten Sitzen der linke Sitz,
    2.
    bei Flugzeugen, Motorseglern und Segelflugzeugen mit hintereinander angeordneten Sitzen der beim Alleinflug einzunehmende Sitz,
    3.
    bei Drehflüglern der rechte Sitz
    als der Sitz des verantwortlichen Luftfahrzeugführers.

    Hier wird nur festgestellt, wer PIC an Bord ist, aber nicht, ob non-PICs auch loggen können.


  • Deshalb ja auch mindestens 6h und 12 Starts und Landungen als PIC.

    Da steht aber auch nicht drin, dass CO`s nicht loggen können. Und die Einschränkung auf irgend welche Lizenzen, Berechtigungen und Art von Flügen kann ich nicht erkennen.

    Außerdem passieren die meisten Fehler meines Erachtens nicht durch falsche Steuertechnik, sondern durch das Drumherrum wie z.B.:
    -Fehlerhafter Vorflugcheck,
    -Navigationsfehler und damit Sprit alle,
    -Wetter falsch eingeschätzt usw.
    Zumindest bei Navigation und Wetter kann man als CO ja auch dabei sein.

    Über ausreichend Praxis ja oder nein kann man sich streiten, im übrigen sehe ich das auch so, dass das nicht reicht um vom sicheren Fliegen zu sprechen.
  • Nein, 6h und 12 Starts und Landungen als PIC auf aerodynamisch gesteuerten UL!

    In dem Teil der Regelung geht es darum, dass in den Mindestflugstunden auch 6h Flugstunden auf aerodyn. UL enthalten sein müssen. Der Rest darf auch auf anderen Fluggeräten (TMG, Echo, aerodyn. UL) verflogen werden.

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Wie häufig haltet Ihr die Halbkreisflugregel ein?

Eher häufig!
34.5 %
Immer!
32.4 %
Hin und wieder!
16.4 %
Nie!
9.2 %
Eher selten!
7.6 %
Stimmen: 238 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 28 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 26 Gäste.


Mitglieder online:
Peuqui  b3nn0 

Anzeige: EasyVFR