Sicherheitsmindesthöhe nicht eingehalten ! Anwalt oder selber regeln ?

Forum - Luftrecht
  • kleiner Tipp, (nicht nur @Nurmi):


    Über dem Texteingabefeld ist ganz rechts so ein Symbolchen eines Kettengliedes und eines grünen "+". Und wenn man da mit der Maus darüber geht kommt der Text "Link erstellen". Klick doch einfach mal da drauf und lass Dich überraschen...

  • rlippok schrieb:

    kleiner Tipp, (nicht nur @Nurmi):


    Über dem Texteingabefeld ist ganz rechts so ein Symbolchen eines Kettengliedes und eines grünen "+". Und wenn man da mit der Maus darüber geht kommt der Text "Link erstellen". Klick doch einfach mal da drauf und lass Dich überraschen...

    rlippok erklärt uns jetzt das Internet. Da muss ich ja richtig aufpassen.  Und  das so kurz vor Feierabend. :-)
  • Nurmi_A schrieb:
    rlippok erklärt uns jetzt das Internet. Da muss ich ja richtig aufpassen.  Und  das so kurz vor Feierabend. :-)

    nein, nicht das Internet, Nurmi. Nur so eine triviale Sache wie "verlinken". Alle hier können das. Nur DU nicht.
  • GX schrieb: ... In Bonn beschweren sich (zugezogene) Anwohner, dass Piloten die Platzrunde nicht metergenau einhalten. Dass das gar nicht geht, weiß natürlich jeder mit ein bisschen Sachverstand - aber Bonn Hangelar Info liefert trotzdem brav seine (mittels eigenfinanziertem Laserscreening ) als "Abweichler" identifizierten Kunden - wider besseren Wissens - an die Bezirksregierung aus. Genausogut könnte ein Förster in der Jagdsaison all die Jäger melden, die das erlegte Wild nicht mitten ins Herz getroffen haben. Natürlich nicht ohne vorher noch die Jagdgebühr abzukassieren.

    Meine Meinung - sorry off topic

    Ich glaube, du bist auf dem falschen Dampfer. Mit den Anwohnern und Politikern hat ja nun wirklich nichts funktioniert. Selbst das Gutachten und das Urteil aus den 90ern, die WOLLEN das einfach nicht begreifen. Was machst du also:

    Verfahren absprechen - auch wenn es Blödsinn ist.
    Verfahren durchziehen.

    Denn was genau passiert nun? Es wird irgendeine Abweichung dokumentiert und Anhörungen verschickt. Irgendwann wird auch mal jemand einen Bescheid bekommen und wird 500 Euro zahlen müssen. Genau der Fall geht dann vor Gericht ... und wird dort einfach scheitern. Das ist zwar lästig für den betroffenen Piloten, aber der gebriefte Anwalt steht ja schon in den Startlöchern. Aber es passiert einfach nichts, weil natürlich alle wissen, wie wasserdicht das juristisch sein muss.

    Für die Anwohner ist die Message: Die müssen was tun.
    Für Düsseldorf ist die Message: Wir haben was getan.
    Irgendwann, in 5 Jahren kommt dann der Richter-Spruch: Alles Blödsinn, weil es so nicht geht.

    Und genau so muss das jetzt laufen, weil alles andere bereits gescheitert ist. Selbst die moderaten Gegner haben sich ja in Bonn schon von den Fundamentalisten getrennt. Hangelar selbst ist nur Werkzeug. Kämpfen müssen die Piloten (Verursacher) gegen Düsseldorf, damit Düsseldorf am Ende sagen kann: Seht ihr, wir haben was gemacht, aber die blöden Richter ...? Tja, ...

    Und so sind wieder 5-10 Jahre Zeit gewonnen. Traurig aber wahr.

    Truxxon
  • Vielen Dank für eure Hilfe erstmal !

  • Durch die Lesbarkeit der Schrift kann auf die maximale Entfernung geschlossen werden. Durch einen einfachen Test am Computerbildschirm kann ich Buchstaben und Ziffern im Verhältnis Größe / Entfernung von 9/7500 lesen. In 300 Metern Entfernung entspricht das einer Schriftgröße von 36 cm. Da die Schrift in Wirklichkeit größer ist, ist auch die maximale Enfernung größer, wenn ich das Kennzeichen lesen kann. Ich denke aber nicht, dass wegen so einer Ordnungswidrigkeit? es zu einem Gutachterstreit kommen wird. Einstellung des Verfahrens wegen Mangel an Beweisen. Ich würde allen falschen Behauptungen widersprechen und (vorausgesetzt du hast die Höhe nicht unterschritten) einen Gegenangriff starten. Schließlich habe man auch noch einen guten Ruf beim Vercharterer zu verlieren, man halte sich stets an die Verordnungen in der Luftfahrt. Die falschen Behauptungen über Höhenunterschreitungen sind insofern nicht nur rufschädigend. Ist das nicht ein Grund für eine Unterlassungsklage oder Verleumdungsklage? Um beweiskräftige Fakten zu liefern, muss die Polizei schließlich auch im Verkehr am Boden zertifiziertes, kalibriertes technisches Gerät vorhalten, sonst können sie ihre Schätzungen sonstwo hinstecken.
  • ...wenn du fast die bäume gestreift hast...dann warst ja über unbebautem gebiet oder? mindesthöhe nur noch 500 ft :-)

    und ein kennzeichen kann man mit nem fernglas easy lesen..oder per digicam und ranzoomen...

    wie schon gesagt wurde - beweislast beim kläger.....

    aber bitte um terminbekanntgabe - sitze dann mit truxxi und dem doc in der ersten reihe :-)

  • Cirrus schrieb:
    Durch die Lesbarkeit der Schrift kann auf die maximale Entfernung geschlossen werden. Durch einen einfachen Test am Computerbildschirm kann ich Buchstaben und Ziffern im Verhältnis Größe / Entfernung von 9/7500 lesen. In 300 Metern Entfernung entspricht das einer Schriftgröße von 36 cm. Da die Schrift in Wirklichkeit größer ist, ist auch die maximale Enfernung größer, wenn ich das Kennzeichen lesen kann. Ich denke aber nicht, dass wegen so einer Ordnungswidrigkeit? es zu einem Gutachterstreit kommen wird. Einstellung des Verfahrens wegen Mangel an Beweisen. Ich würde allen falschen Behauptungen widersprechen und (vorausgesetzt du hast die Höhe nicht unterschritten) einen Gegenangriff starten. Schließlich habe man auch noch einen guten Ruf beim Vercharterer zu verlieren, man halte sich stets an die Verordnungen in der Luftfahrt. Die falschen Behauptungen über Höhenunterschreitungen sind insofern nicht nur rufschädigend. Ist das nicht ein Grund für eine Unterlassungsklage oder Verleumdungsklage? Um beweiskräftige Fakten zu liefern, muss die Polizei schließlich auch im Verkehr am Boden zertifiziertes, kalibriertes technisches Gerät vorhalten, sonst können sie ihre Schätzungen sonstwo hinstecken.

    Das Klagen ist des Deutschen liebste Freizeitbeschäftigung, alles und Jeder wird verklagt, dann gibt es noch die Deppen, die wegen jedem Schiss ne Anzeige machen und irgendwann weder von der Polizei noch vom Staatsanwalt für Voll genommen werden.
    Die Anwälte freuen sich jedenfalls, das gibt Geld, egal wie es ausgeht.
  • Aber mal wieder einen Blick auf das Wesentliche: Die Ursprungsfrage war vom 04.10.2011. Einen Monat her. Was ist passiert?

    Truxxon
  • Crash schrieb:
    Das Klagen ist des Deutschen liebste Freizeitbeschäftigung, alles und Jeder wird verklagt, dann gibt es noch die Deppen, die wegen jedem Schiss ne Anzeige machen und irgendwann weder von der Polizei noch vom Staatsanwalt für Voll genommen werden.
    Die Anwälte freuen sich jedenfalls, das gibt Geld, egal wie es ausgeht.
    Und die Versicherer freuen sich. Übertriebenes Sicherheitsdenken, Obrigkeitstreue, Erbsenzählerei sind ja so die typischen Eigenschaften. Ich habe jedenfalls noch nie mit Anwälten zu tun gehabt und lebe auch ohne Rechtschutz ganz gut.
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