Sicherheitsmindesthöhe nicht eingehalten ! Anwalt oder selber regeln ?

Forum - Luftrecht
  • Hi
    Die einzige Möglichkeit, Dir den Tiefflug nachzuweisen, wären Transponderdaten.
    Es gibt keine Vorschrift oder Regel bis in welche Höhe Kenner zu lesen sind.
    Einen RA zu organisieren ist aber immer ne gute Idee, einfach weil das Juristendeutsch kaum zu verstehen ist und einen schonmal den Nachschlaf rauben kann.
    Ansonsten versuchen, entspannt zu bleiben.
    bb
    hei
  • Jahre her: Die Dienst habenden Polizisten im Garten der privaten Wohnungen eines damals amtierenden Ministerpräsidenten eines Bundeslandes können während meines unbewussten, vermeindlich tiefen Überfluges das Kennzeichen meines LfZ lesen, ahnen böses und finden schnell den angemeldeten Standort des Fliegers heraus. 
    Die örtliche Polizei erscheint kurz nach meiner Landung auf dem Turm und fragt nach dem Piloten. Ich gebe mich zu erkennen. Meine Daten werden an den zuständigen Polizeipräsidenten geleitet. Ich wurde dort wohl überprüft....(vor ZÜP, vor 11/9)
    Ich schreibe an den Ministerpräsidenten, erhalte einen netten, persönlich unterschriebenen Brief zurück. Es sei alles gut, die Polizisten fänden aber meinen Hinweis auf ihre “guten Augen” nicht sehr originell.  Und ein Verfahren wegen Unterschreitung der Mindessicherheitshöhe sei nicht eingeleitet. 
    “Aber die Sache ist damit ja abgeschlossen und erledigt......
    Mit freundlichen Grüßen(ein späterer Bundespräsident)”

    Original-Brief ist als “Reliquie” bei meinen Fliegerpapieren abgeheftet.
  • Müsst Ihr eigentlich auf jeden noch so plumpen Troll und jede noch so blödsinnige Geschichte hereinfallen?

    MfG
    Stefan
  • truxxon schrieb:
    Sollte es zum Verfahren kommen, brauche ich dann mal bitte Zeit und Ort der Verhandlung - das MUSS ich sehen!


    Ich auch!!


    Michael


    PS: Egal ob "trolliger" Beitrag oder nicht, ich bin immer wieder entsetzt, dass gestandene Piloten Ihre Rechte als Staatsbürger nicht zu kennen scheinen. Vom Recht auf Zeugnisverweigerung als Beschuldigter sollte man grundsätzlich und besonders in der Fliegerei immer Gebrauch machen und sich zuerst, ggfs. sogar mit einem (Fach)anwalt beraten.

  • Kauft Euch einfach nen Doppeldecker, da wird bei unterschreiten der vorgeschriebenen Minimahöhen freundlich zurück gewunken;-)
    Ansonsten kann niemand mit Sicherheit feststellen, wie hoch man wo war, es sei denn man hat Transponderdaten/GPS-LOG (Das auch nur Bedingt). Also, zurück lehnen und abwarten was da kommt. Mir wollte auch mal son Pflichteifriger "Nachweisen", das ich 90kg und somit mit meinem UL völlig "Überladen" wäre, mittels IKEA-Waage. Ist mir passiert, ich hab sehr gelacht.

    Kleiner Tip eines mir bekannten Prüfers: Die Größe der Kennzeichen ist vorgeschrieben, nicht aber das Kontrastverhältnis! So, kann jetzt jeder für sich mal drüber nachdenken....

    Cheers!

    Carlson
  • Ich will ja keinen Streit...
    :-)
    http://www.sz-online.de/Nachrichten/Sachsen/Sachsen_verteilt_Knoellchen_an_Tiefflieger/articleid-2284839
  • Troll hin, Nurmi her, der Bericht zeigt doch schon, wohin es geht.

    "Infolge der bisher 15 Einsätze in diesem Jahr wurden insgesamt zwölf
    Bußgeldverfahren eingeleitet, bestätigte die Dresdner Landesdirektion
    jetzt auf Anfrage der SZ. In fünf Fällen mussten überführte Tiefflieger
    bereits eine Strafe zahlen – jeweils zwischen 50 und 500 Euro. Das ist
    vergleichbar wenig, denn theoretisch können bei solchen Verstößen bis zu
    50000 Euro fällig werden. Drei Verfahren sind immer noch nicht
    abgeschlossen, vier Fälle wurden ohne eine Geldbuße eingestellt."

    ... und das ist ein 10.000 Euro Gerät, von einem Beamten bedient und die haben eine Quote von <50% - auf den EINSATZ gerechnet: Zertifiziertes Gerät UND ausgebildeter, belehrter Staatsdiener.

    ... da würde ich für Onkel-Albert mal von einer 0,0001% Quote ausgehen.

    Truxxon

    P.S. Falls DAS (DDD) "Die einzige Möglichkeit, Dir den Tiefflug nachzuweisen, wären Transponderdaten." jemand ernstgenommen hat: Streichen, erklärt sich ja wohl von selbst.
  • Nurmi_A schrieb:
    Ich will ja keinen Streit...
    :-)
    http://www.sz-online.de/Nachrichten/Sachsen/Sachsen_verteilt_Knoellchen_an_Tiefflieger/articleid-2284839
    ..mmmh genau, deshalb dein Post hier.
    Die Münsteraner haben auch son Dingens. Dagegen gewinnste jeden Prozess, problemlos.
    Ich will hier dennoch nicht zur "Tieffliegerei" aufrufen. Ist halt in D verboten, also läßt man es einfach. Italien ist nicht fern, also gibt es ja Möglichkeiten seine "Tiefflugsüchte" zu fröhnen...
  • Jeder versierte Fachanwalt für Verkehrsrecht findet immer wieder Fehler in den Messprotokollen bei Geschindigkeitsmessungen auf der Straße, die dann zur Einstellung des Verfahrenes führen.

    Schaut man sich die techn. Daten des “Tiefflugmessers” auf der Seite von Leica an, dann steht dort z.B. nichts von 5km Messungen, wie in dem Artikel geschrieben, sondern etwas von 1,5 km. Ich bin sicher, jeder versierte Anwalt wird diese “Leica-Beweise” wegen der vielen Unsicherheitsparameter "im Tiefflug zerpflücken"
  • truxxon schrieb:

    ... und das ist ein 10.000 Euro Gerät,

    Entfernungsmessungsgeräte gibt es zwar schon günstiger - aber alle basieren auf Lasertechnologie ( und die ist für den Flugbetrieb auch nicht unproblematisch wie man weiß).

    Wenn der Sicherheitsgedanke im Vordergrund steht, ist gegen genug Höhe weder seitens des Piloten noch seitens des Fußgängers etwas einzuwenden.

    Unangenehm sind dagegen die notorischen Erbsenzähler, die sich durch Alles und Jeden in ihren Persönlichkeitsrechten gestört fühlen.

    Die scheinbar niemals endende Geschichte um den Flugplatz Hangelar ist hier als ein abschreckendes Beispiel zu nennen. Auch hier hat der Betreiber nun ein Lasermessgerät angeschafft (sogar für sage und schreibe 20.000 Euro !), weniger um die Höhe, sondern vielmehr um die Einhaltung der Platzrunde zu überwachen. 
    Auch wenn es ein anderes Topic ist: Meines Erachtens liegt in Bonn Hangelar der Gipfel der Unsinnigkeit.

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