Lizenz abgelaufen

Forum - Luftrecht
  • Hallo zusammen,


    ich habe, oder besser hatte, eine Lizenz für Motorschirme und für 3 Achser. Die Lizenzen sind jetzt seit mehr als 36 Monaten abgelaufen. Hat jemand eine Idee, was ich zum Erneuern machen muss? Habe mal was gelesen, dass man bei mehr als 36 Monaten auch eine theoretische Prüfung nachmachen muss. Kann mir gegebenenfalls helfen, dass die Motorschirmlizenzen mittlerweile nicht mehr ablaufen?


    Wäre schön, wenn jemand dazu eine Idee hat.


    Danke und Gruß,


    Klaus

  • Hallo,


    ich würde mal beim DULV anrufen. Die sind dort sehr nett, prompt und kompetent !


    Viel Erfolg.

  • Ja, kann ich auch nur Raten, fragt mal in Eurem Verband nach.

    Ansonsten hab ich für dich die Übersicht hier:

    LuftPersV § 45
    Gültigkeit der Lizenz

    (1) Die Lizenz nach § 42 Abs. 6 wird unbefristet
    erteilt. Die Lizenz nach § 42 Abs. 4 und 5 wird mit
    einer Gültigkeitsdauer von 60 Monaten vom Zeitpunkt der Erfüllung aller
    Voraussetzungen erteilt. Eine Lizenz für Ultraleichtflugzeugführer ist nur
    gültig in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis nach § 24d der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung.


    (2) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen
    nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für aerodynamisch gesteuerte
    Ultraleichtflugzeuge mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten
    Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit
    Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12
    Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer
    und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde
    Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten
    Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.


    (3) Die Voraussetzungen nach Absatz 2 können durch eine
    Befähigungsüberprüfung mit einem dazu anerkannten Prüfer auf einem aerodynamisch
    gesteuerten Ultraleichtflugzeug, einem Reisemotorsegler oder einem einmotorigen
    Landflugzeug mit Kolbentriebwerk ersetzt werden. Die Nachweise sind im Flugbuch
    zu führen und durch Unterschrift des Fluglehrers oder Prüfers zu bestätigen.


    (4) Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen
    nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz für schwerkraftgesteuerte
    Ultraleichtflugzeuge, für Hängegleiter und Gleitsegel und andere vergleichbare
    Luftsportgeräte sowie für Sprungfallschirme eine ausreichende fliegerische Übung
    aufweist. Die Einzelheiten werden vom Beauftragten entsprechend § 42 Abs. 2 festgelegt.


    (5) Die Lizenz nach § 42 Abs. 4 kann um die
    Gültigkeitsdauer nach Absatz 1 verlängert oder erneuert werden, wenn der
    Bewerber die Erfüllung der Voraussetzungen nach Absatz 2 nachweist und ein
    gültiges Tauglichkeitszeugnis vorlegt.

    Also, alles kein Drama u. Theorie muß auch nicht sein.

    Grüße vom Carlson

  • Hallo,


    danke für eure Hinweise. Ich habe auch mit dem DULV gesprochen. Ich muss für den 3-Achser 12 Stunden mit Flugauftrag fliegen, dann ist der Schein wieder da. Für den Motorschirm auch, da aber noch 30 Starts / Landungen. Wie lange der Schein abgelaufen war spielt wohl keine Rolle.


    Gruß,


    Klaus


Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Wie häufig haltet Ihr die Halbkreisflugregel ein?

Eher häufig!
35.3 %
Immer!
32 %
Hin und wieder!
16.2 %
Nie!
9.1 %
Eher selten!
7.5 %
Stimmen: 241 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 24 Besucher online, davon 2 Mitglieder und 22 Gäste.


Mitglieder online:
Maik  Chris_EDNC 

Anzeige: EasyVFR