Frage zu PPR und Lizenzkontrolle

Forum - Luftrecht
  • Liebe Mitglieder,

    ich habe aus aktuellem Anlass mal eine Frage an die Rechtsexperten dieses Forums *zuFlyingDentistrüberschiel

    Wenn jemand einen Platz anfliegt, der zu dem Zeitpunkt PPR ist und über Funk eine Piste zugewiesen bekommt, dann sollte damit die PPR Anfrage doch erledigt sein, oder? Oder steht irgendwo geschrieben, in welcher Form die PPR Anfrage durchzuführen ist (z.B.: Telefon, Postkarte, Fax...), wie viele Minuten oder Stunden diese vorher zu erfolgen hat, oder was weiß ich?

    Das zweite wäre: Sofern dieser Jemand nach Zuweisung der Piste gelandet ist, wer darf dann seine Papiere kontrollieren?

    Vielen Dank schonmal
    Markus
  • Sofern in der AIP - und ich gehe mal von einem Sonderlandeplatz aus, der auch in der AIP zu finden ist - nichts anderes geregelt ist, kann man selbstverständlich eine PPR-Anfrage auch über Funk stellen. PPR heißt ja bekanntlich "vorherige Genehmigung erforderlich". Zur Einholung dieser Genehmigung ist in der Luftfahrt kein besonderes Verfahren standardmäßig vorgeschrieben und es können somit alle Kommunikationskanäle verwendet werden.
    Wird die Ankündigung der Landeabsicht über Funk nicht negativ beantwortet, im Sinne von, "eine Landung ist nicht möglich" oder "eine Landung ist nicht gestattet", sondern indess die aktive Piste bekannt gegeben, steht einer Landung luftrechtlich eigentlich nichts mehr im Wege.
    Anders sieht es aus, wenn sich bei einem PPR-Platz keiner auf den Einleitungsruf meldet. Wer dann trotzdem landet, sollte die bekannten guten Gründe parat haben.
    Der Sonderlandplatz Wasserkuppe z.B. verlangt ausdrücklich, dass die PPR-Anfrage via Telefon gestellt wird, um ggf. einen Anflug schon im Vorfeld der Planung zu verhindern. Es gibt auch Landeplätze, die eine Landung nur per "Slot" zulassen. So einer ist z.B. Pattonville. Für Oberschleißheim muss man die PPR-Anfrage sogar schriftlich stellen.


    Der Platzhalter und dessen Stellvertreter in Form des Flugleiters sind prinzipiell berechtigt, die Papiere des gelandeten Luftfahrzeuges einzusehen. Das wird aber in aller Regel nur dann stattfinden, wenn dazu auch ein berechtigter Anlass besteht ( Pilot steht unter Alkoholeinfluss, LFZ erscheint nicht lufttüchtig, oder ähnliches ). Eine Routinekontrolle ala "Allgemeiner Verkehrskontrolle der Polizei" würde ich als reine Schikane empfinden und ist auch mehr als unüblich.
    Offizielle (LuPos) sind natürlich jederzeit zur Kontrolle berechtigt - Pech wenn die gerade an einem Platz ihr Unwesen treiben, wo man zufällig gelandet ist.


    Michael


    PS: Um alle anderen nicht unnötig zu langweilen, habe ich auf die üblichen Zitate aus den einschlägigen Verordungen und Gesetzen verzichtet.

  • Danke für Deine Antwort. Ich habe es mir schon gedacht und war mir selbst eigentlich recht sicher, dass die PPR Anfrage keines besonderen Mediums bedarf. Aber nun bin ich mir noch sicherer :)

    ulForum-Power. Juhuuuuuu :)
  • Natürlich ist eine telefonische Anfrage - s. Wasserkuppe -  für weitere geplante Anflüge immer die cleverste Lösung. Wär halt ziemlich blöd, wenn man "5 Minuten" vorher gesagt bekommt, dass man nicht landen darf. Generell vorgeschrieben ist das aber nicht!
    Wenn ich Flüge plane, rufe ich die Sonderlandeplätze immer vorher an, wo ich landen möchte/muss.


    Michael

  • HAllo


    zu PPR habe ich auch eine Frage.


    Wollte vor 2 Wochen an einem Montag nach Friedrichshafen fliegen mit einer C 42.


    Eine Frauenstimme lehne mein PPR Ersuchen  4 Std vorher  per Telefon ab.  ULs nicht. Zur Aero bin ich dort aber schon gelandet , PPR positiv! Diese und auch meine Argumentation ich kann mit 70 kt Anfliegen interessierte Sie nicht. (Da gibts doch eigentlich kein Unterschied zu einer alten Cessna,Transponder-S vorhanden )


    Im Funk bei Langen hörte ich dann wie ein C 42 Flieger sich für einen Flug nach Friedrichshafen anmeldete. Der durfte.


    Herrscht da bei PPR die Willkür ?  Ist man den selbstherrlichen Erfüllungsgehilfen ausgeliefert ? 


    Gehen die Flugplätze lieber Pleite als einen UL er landen zu lassen  ( wie Egelsbach, Millionenverluste aber kein UL ) ?  Über zuviel Traffic an einem Montag kann sich Friedrichshafen bestimmt nicht beklagen.  Muß man die Frauenstimme bei der  PPR Anfrage in Friedrichshafen meiden ?


    Ich habe unter Fliegern und auch mit   Flugplatz- und Flughafen Personal super Freundlichkeit und Flexibilität erfahren die dieses Hobby zu etwas besonderem machen. Leider gibts vereinzelte Ausnahmen in der falschen Branche.     


    Grüße


    Peter 

  • "UL im Rahmen der Erfordernisse am Flughafen ansässiger Betriebe sowie in Friedrichshafen stationierte aerodynamisch gesteuerte UL jeweils PPR" lautet der Eintrag in der AIP.


    Ich kann daher keine "Willkür" der Frauenstimme erkennen, es sei denn, Du fliegst ein in Friedrichshafen stationiertes UL oder kommst auf besondere Einladung eines ortsansässigen Betriebes.


    Im Übrigen kann der Platzhalter eine PPR-Anfrage immer und jederzeit ablehen.*


    Michael


    *) Komm' mal wieder nach Jossa, ich schick' Dich dann einfach wieder weg :-D

  • FlyingDentist schrieb: *) Komm' mal wieder nach Jossa, ich schick' Dich dann einfach wieder weg :-D
    Nur so wegen der unklaren Sachlage: Hast Du dann auch eine Frauenstimme?

    Ich möchte GANZ VORSICHTIG einen Einwurf vorbringen, da wir das Thema erst kürzlich auf einem Platz hatten. Alles unter dem Vorbehalt der Täuschung, Nicht Wissen oder Falsch-Interpretiereirei, aber der FLUGLEITER ist als solches zunächst nur Vertreter des privatwirtschaftlichen Platzes und als solches hat er keine öffentlich-rechtlichen Befugnisse. DIE hätte er, wenn die regionale Luft...Behörde in der Funktion des Flugleiters auch den Beauftragten für Luftaufsicht installiert. Wikipedia?

    Ich hätte so meine Probleme damit, so manchem Deppen meine Lizenz auszuhändigen. Ich wüsste auch nicht, was er damit machen soll?

    Truxxon
  • Konkret zu Friedrichshafen. Beim Telefonat mit der Frauenstimmen hatte mir selbige voer etwa einem Jahr unaufgefordert gesagt: Landung mit UL nur, wenn man zu einem der am Platz ansässigen Betriebe möchte.
    Und hatte mir sogar Vorschläge gemacht, wo ich hinwollen könnte. Ich hatte insofern Glück, daß ich tatsächlich zu einem der Betriebe am Platz (nämlich zum Dornier-Museum) wollte...

    Tobias
  • truxxon schrieb:
    ... aber der FLUGLEITER ist als solches zunächst nur Vertreter des privatwirtschaftlichen Platzes und als solches hat er keine öffentlich-rechtlichen Befugnisse.

    Es geht also doch nicht ohne Zitat:

    "3.14 Der Flugleiter hat im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht einen Start zu verhindern oder eine Landung zu verbieten, wenn die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit gefährdet wird oder die Gefährdung nicht auf andere Weise beseitigt werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
    a) die Wetterbedingungen am Flugplatz für den beabsichtigten Start offensichtlich nicht erfüllt sind (in zweifelhaften Fällen ist der Luftfahrzeugführer darauf hinzuweisen, daß ein Start auf eigene Verantwortung erfolgt; der Hinweis ist im Dienstbuch zu vermerken)
    b) auf Grund der Betriebsverhältnisse auf dem Flugplatz ein sicherer Start nicht gewährleistet ist,
    c) der dringende Verdacht besteht, daß der Flug mit einer strafbaren Handlung in unmittelbarem Zusammenhang steht,
    d) unter Berücksichtigung der besonderen Vorschriften über  den Einflug der dringende Verdacht besteht, daß das Luftfahrzeug ohne Erlaubnis in das Bundesgebiet eingeflogen ist (§§ 94 ff. LuftVZO),
    e) das Luftfahrzeug offensichtlich überladen ist,
    f) die Landefläche nicht frei ist oder
    g) der Flugplatz für die Art oder das Gewicht des Luftfahrzeuges nicht zugelassen ist.
     
    Hierzu ist der Flugleiter berechtigt, die notwendigen Ausweise, Luftfahrerlaubnisse, Luftfahrzeugpapiere und die Flugvorbereitung zu überprüfen." (aus "Anweisung für die Wahrnehmung der Tätigkeit als Flugleiter auf Flugplätzen im Land Hessen")


    Es ist natürlich möglich, dass diese Dienstanweisung in den anderen Bundesländern etwas anders ausfällt. Sie sollte aber dennoch sinngemäß sein.


    truxxon schrieb:
    Nur so wegen der unklaren Sachlage: Hast Du dann auch eine Frauenstimme?



    Na klar, ich werde vorher Kreide fressen! :-))


    Michael

  • FlyingDentist schrieb:
    ... Hierzu ist der Flugleiter berechtigt, die notwendigen Ausweise, Luftfahrerlaubnisse, Luftfahrzeugpapiere und die Flugvorbereitung zu überprüfen.

    Michael

    HIERZU. Im Zweifel muss der "Flugleiter" also obige Gefahren konstruieren, um die notwendigen ...

    eigentlich aber auch egal, ist wahrscheinlich eher eine Frage des persönlichen Auftretens.

    Truxxon
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