Führungszeugnis

Forum - Luftrecht
  • Bananenbieger schrieb:
    Es gibt Fristen nach denen Einträge im Bundeszentralregister gelöscht werden. Einige Straftaten tauchen auch erst gar nicht im Führungszeugnis auf (ich meine alles unter 90 Tagessätzen)

    Wie immer gilt: Das ist meine bescheidene Meinung und keine Rechtsberatung.

    Nachtrag: Google meint "unter 90 Tagessätzen bzw. unter 3 Monaten Haft."
    Wieder mal ein Fall fuer ein eindeutiges "jein"..
    Die 90-Tage-Grenze gilt nur für "Ersttäter", also wenn vor der Verurteilung nach §69 und §69a StGB keine weitere Strafe im Register eingetragen war (§32 Abs.2 Nr.5 BZRG). Bei "Wiederholungstätern" wird auch im Verkehrsrecht gerne mal eine Bewährungsstrafe (z.b. 3 Monate Haft, auf 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt) verhängt - auch eine solche Strafe findet (wg. der o.g. 90-Tage-Regel) Eingang ins Führungszeugnis.
    Die gesamten Überlegungen zum BZR, Führungszeugnis, Tilgungsfristen etc. werden in dem Moment hinfällig, in dem z.b. die Flugschule oder der DAeC bzw. DULV die Vorlage eines Auszugs aus dem Verkehrszentralregister verlangt - da steht′s nämlich garantiert drin.
  • Wird denn so ein VZR-Auszug verlangt? Ich musste nur das "normale" Führungszeugnis einreichen.
  • Bananenbieger schrieb:
    Wird denn so ein VZR-Auszug verlangt? Ich musste nur das "normale" Führungszeugnis einreichen.
    Ich kenne mindestens drei Flugschulen, die vor Ausbildungsbeginn grundsätzlich auch "Post aus Flensburg" sehen wollen, und habe von einer anderen gehört, dass sie zumindest mal "freundlich nachfragen", wenn jemand keinen Führerschein hat.. die liegt aber auch eher so weit aufm Land, dass die Frage durchaus berechtigt ist - wer in der Gegend da wohnt, braucht einfach ein Auto oder nen Traktor, um irgendwie bis ins nächste Dorf zu kommen.

    Bei den drei Flugschulen, die nach nem VZR-Auszug fragen, könnte ich mir das aber auch noch damit erklären, dass die auch PPL ausbilden, und deswegen einfach PPL- und SPL-Schülern die gleiche Liste in die Hand drücken

    Von mir wollte vor und während der Ausbildung jedenfalls niemand meinen Punktestand bei der Bundesrennleitung wissen..
  • Danke.

    Bei mir wollte man auch keine Highscore-Liste sehen. :-) Wobei ich in Flensburg zum Glück eh kein Bonuskonto habe.
  • AlphaYankee schrieb:
    Bananenbieger schrieb:
    Wird denn so ein VZR-Auszug verlangt? Ich musste nur das "normale" Führungszeugnis einreichen.
    Ich kenne mindestens drei Flugschulen, die vor Ausbildungsbeginn grundsätzlich auch "Post aus Flensburg" sehen wollen, und habe von einer anderen gehört, dass sie zumindest mal "freundlich nachfragen", wenn jemand keinen Führerschein hat.
    Das ist, mit Verlaub, Blödsinn. Die Voraussetzungen:

    "Für Lizenzerteilung sind einzureichen:
    • Antrag zur Lizenzaustellung
    • Ausbildungsmeldung
    • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
    • Bestätigung
      über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am
      Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965
      ausgestellt wurde)
    • Erklärung über schwebende Strafverfahren
    • Führungszeugnis gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz
    • Kopie des Personalausweises oder Passes
    • Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigte Kopien der Seiten 3 bis 9 daraus)
    • Bestätigung über die bestandene praktische Prüfung (Praxis-Prüfprotokoll)
    • Ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis"
    Also alles Sachen, die ICH einreiche bzw. irgendjemand gebe. Es müßte auch dem größten Naivling einleuchten, dass nicht "mal eben" jemand in Flensburg meine Punkte erfragen kann, weil er darauf Lust hat oder weil ihm danach ist. Leute, auswachen, Ding-Dong - Stasi gibt es nicht mehr und "Wer nichts zu verbergen hat ..." ist ja ganz niedlich, aber dann doch noch nicht Realität.

    Also wenn jemand nach Flensburg fragt, zart an den Schädel tippen. Wenn er danach Sanktionen androht ist er reif für den 1. Prozess wegen Diskreminierung. Aber das wird nicht passieren, weil niemand bei der SPL nach Flensburg fragt.

    Truxxon
  • truxxon schrieb:
    AlphaYankee schrieb:
    Bananenbieger schrieb:
    Wird denn so ein VZR-Auszug verlangt? Ich musste nur das "normale" Führungszeugnis einreichen.
    Ich kenne mindestens drei Flugschulen, die vor Ausbildungsbeginn grundsätzlich auch "Post aus Flensburg" sehen wollen, und habe von einer anderen gehört, dass sie zumindest mal "freundlich nachfragen", wenn jemand keinen Führerschein hat.
    Das ist, mit Verlaub, Blödsinn.
    Hach, wie habe ich deine blumige Ausdrucksweise vermisst :)

    Mag Blödsinn sein, ist aber so. Beweise? Hier:

    Beweis 1

    Beweis 2


    Beweis 3

    ... oder selber mal bei Google nach "flugschule kraftfahrtbundesamt ultraleicht" suchen.
    Übrigens: alle drei sind zufällig ausgewählte Treffer bei Google und waren nicht die von mir erwähnten
    drei Flugschulen.



    Hmm.. leider erlaubt der "neue" Editor nicht, Zitate und Antworten darauf zu mischen.. oder ich bin zu doof dafür. Im folgenden Text sind fett-kursiv gesetzte Teile Direktzitate von Truxxon:


    Die Voraussetzungen:

    "Für Lizenzerteilung sind einzureichen:

    Für die Lizenzerteilung. Genau. Was die Flugschule vor der Ausbildung vom Flugschüler für Papiere sehen will, ist doch der Flugschule überlassen.. so absurd das dann auch sein mag. Wenn der Flugschulinhaber z.B. nur Flugschüler mit Abitur haben will, dann musst du halt ne Kopie von deinem Abi vorlegen, oder dir ne andere Flugschule suchen. Und die Forderung nach einem Auszug aus dem VZR beim KBA ist ja noch einfach nachzuvollziehen - hätte ich eine Flugschule, würde ich mir auch überlegen, ob ich Leute in meinem Flieger solo fliegen lasse, die z.B. mehrfach wg. Missachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Trunkenheit am Steuer irgendwelchen Stress mit der Polizei hatten.

    • Antrag zur Lizenzaustellung
    • Ausbildungsmeldung
    Muss die Ausbildungsmeldung nicht schon _vor_ Beginn der Ausbildung erfolgen? Oder irre ich mich da, und einer der hier mitlesenden Fluglehrer kann mich korrigieren..?

    • Gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2

    • Bestätigung
      über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über Sofortmaßnahmen am
      Unfallort (oder Führerscheinkopie, wenn der Führerschein nach 1965
      ausgestellt wurde)
    Und an genau dieser Stelle kriegt die Flugschule mit, ob der Flugschüler einen Führerschein hat. Nachfragen ist sogar in Deutschland noch nicht verboten.

    Also alles Sachen, die ICH einreiche bzw.
    irgendjemand gebe. Es müßte auch dem größten Naivling einleuchten, dass
    nicht "mal eben" jemand in Flensburg meine Punkte erfragen kann, weil er
    darauf Lust hat oder weil ihm danach ist.

    Das ist sicher jedem klar. Das Führungszeugnis musst ja auch du selber beantragen. Und wenn′s bei der Flugschule auf der gleichen Liste wie das Führungszeugnis steht, werden die meisten Leute das wohl einfach tun.

    Also wenn
    jemand nach Flensburg fragt, zart an den Schädel tippen.

    Oder drauf hinweisen, dass ein VZR-Auszug nur für PPL-Kandidaten notwendig ist. Oder direkt ne andere Flugschule suchen, wenn man "was zu verbergen" hat.

    Wenn er danach
    Sanktionen androht ist er reif für den 1. Prozess wegen Diskreminierung.

    ... den man dann verliert. Und mit was für Sanktionen soll denn da gedroht werden? Dass man keinen Ausbildungsvertrag bekommt? Das ist, wie gesagt, immer noch Sache der Flugschule. Und wenn du dem Fluglehrer/Flugschulinhaber zu pampig kommst, und er ganz drollig drauf ist, dann ruft er halt mal beim DAeC und DULV an, und weist dort auf die Weigerung, einen VZR-Auszug vorzulegen, hin..

    Aber das wird nicht passieren, weil niemand bei der SPL nach Flensburg
    fragt.

    Eben doch. Siehe oben.


    AlphaYankee
  • Ein schlichtes "oops, da hab ich was falsch verstanden" braucht keine Zitate. Alles andere ist nur noch mehr Blödsinn und wird auch durch Zitate nicht besser.

    Truxxon

    EDIT: Immer wenn man glaubt, es kann nicht schlimmer werden, kommt garantiert einer, der einem das Gegenteil beweist. Also: DU darfst natürlich weiterhin jedem Zugriff auf dein Flensburg-Punktestand geben. Alle anderen tippen solchem Verlangen selbstverständlich weiter an den Kopf. Der Gesetzgeber sagt "Brauchst Du nicht", DAEC und DULV, die immerhin die Scheine ausstellen, sagen "Brauchst Du nicht", aber wenn eine Flugschule das auf deren Website schreibt, fällst du auf die Knie und betest sie an.

    Das wird auch mit Fett, kursiv und Zitat nicht besser.

    Immerhin hast du die Freiheit, genau das zu tun. Und alle anderen haben die Freiheit, genau darüber zu lachen.

    Truxxon
  • Was die lizenzaustellende Stelle (DAEC DULV) verlangen ist eine Sache, was eine Flugschule für einen Ausbildungsvertrag sehen möchte ist eine ganz andere.Wenn der Inhaber (1. Vertragspartner) meint, er will nur jemanden (2. Vertragspartner) mit seinem Flieger loslassen der eine weiße Weste hat, so ist das seine Sache. Und wenn er dieses mit einem Auszug aus Flensburg nachgewiesen haben will, so kann er das auch tun. Das hat nichts mit Diskriminierung zu tun. Es zwingt einen ja niemand einen Schein zu machen (Vertragsfreiheit) und zum zu schnell Fahren schon gar nicht.Ansonsten ist das, wie gesagt, ein Vertrag, und diesen kann man verhandeln.
  • Man, was haben wir für Spezialisten hier ... Klar. Fragen darf man alles. Ich darf auch bei der Einstellung eines weiblichen Mitarbeiters nach Schwangerschaft fragen. Ich darf die wiegen. Ich darf den Start verbieten. Ich darf in der Nase bohren ...

    Selbstverständlich darf jeder auch seine Rechte aufgeben! Ja, es gibt Vertragsfreiheit, Dann zieht man eben eine Flugschule weiter?

    Das da ein übereifriger, pickliger Webdesigner einfach nur Copy/Paste spielt, ist noch niemand richtig zu Kopf gesteiegen, oder?


    Aber ich vergaß, es "hat ja niemand etwas zu verbergen", wen kümmerts. Bürgerrechte sind schwer erkämpft, aber ganz schnell wieder aufgegeben.

    Truxxon
  • Klingelingeling, hab heute Post bekommen.
    Keine Einträge, dann hatte ich das mit den BZR Fristen doch richtig verstanden.


    Bleibt nur das leidige Flensburger Thema (die Behörde, nicht das Bier).
    Werde das Verfahren "truxxon" anwenden, hoffentlich klappt′s...


    LG


    vom Simulant


     


     

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