ZÜP für Ultraleicht - Sicht der Luftfahrtbehörde RP / Koblenz

Forum - Luftrecht
  • Maik schrieb:
    Wie ist das formal umgesetzt?
    zB Ein Wägebericht mit fest eingebautem Trimmgewicht und Änderung der zulässigen Zuladungen in den Sitzen. 

    Machen Segelflieger seit Jahr und Tag so...

    Maik schrieb:
    Darf ein Stück dann auch an anderen Stellen von der LTF-UL abweichen
    Das ist keine Abweichung von der LTF-UL. Dort steht "Schwerpunktbereich darf nicht kleiner sein". Der Bereich ist ja gleich gros, man hat sich nur für den eigenen Wunsch für einen Shift entschieden.
    Maik schrieb:
    Darf ein Stück dann auch an anderen Stellen von der LTF-UL abweichen und z.B. einen 850kg Segler schleppen, auch wenn die Startstrecke dann formal zu hoch wäre
    Nein, nicht wirklich. Da ist ja noch ein wenig mehr als die Startstrecke über 15m im Spiel...
    Maik schrieb:
    In irgendeinem Kennblatts hatte ich gelesen, dass auf Asphalt das geschleppte Segelflugzeug schwerer sein darf.
    Das würde mich interessieren wer das hätte. Wäre eine interessante Abweichung im Stile eine Special Condition, die es bei ULs eigentlich nicht gibt.

    Kann ich mir schwer vorstellen, dass jemand das eingetragen bekommen hat und daher hätte ich jetzt den Verdacht, dass Du das mit der CS22/23 verwechselst.

    Maik schrieb:
    nach deiner Argumentation
    Halt Stopp! Bitte interpretiere meine Worte nicht, und schon gar nicht so.

    Du vermischst da eine zulässige Betriebsverschiebung mit einer unzulässigen Überschreitung.

  • Vielleicht würde es Sinn machen, das Thema W&B aus diesem Thread zu extrahieren (ist ja durchaus interessant), damit wir hier wieder zurück zum Thema kommen können?

  • Maik schrieb:
    Und bei leichten Piloten darfst Du mehr Gepäck zuladen.
    Was dann aber bedeutet du musst doch ein seriöses W+B machen.
  • Michael_B schrieb:
    Was dann aber bedeutet du musst doch ein seriöses W+B machen.
    genau, ich würde es nur immer anders formulieren: mit einem W&B kann ich von der Standardzuladung abweichen.

  • Steffen_E schrieb:
    mit einem W&B kann ich von der Standardzuladung abweichen
    Das hieße dann immer wenn man beim Breezer Gepäck > 0 hat. Was eigentlich immer der Fall ist weil ich zumindest meine Fliegertasche mit den Unterlagen und dem Ersatzheadset nach hinten lege. 
  • Steffen_E schrieb:
    Maik schrieb:
    In irgendeinem Kennblatts hatte ich gelesen, dass auf Asphalt das geschleppte Segelflugzeug schwerer sein darf.
    Das würde mich interessieren wer das hätte. Wäre eine interessante Abweichung im Stile eine Special Condition, die es bei ULs eigentlich nicht gibt.

    Kann ich mir schwer vorstellen, dass jemand das eingetragen bekommen hat und daher hätte ich jetzt den Verdacht, dass Du das mit der CS22/23 verwechselst.

        

    Bristell Kennblatt 66253.pdf



    Steffen_E schrieb:
    Du vermischst da eine zulässige Betriebsverschiebung mit einer unzulässigen Überschreitung.
    Ich hatte die LTF-UL so interpretiert, dass auch jedes Stück bei der Wägung den Schwerpunktbereich (unbeladen) aus der Zulassung einhalten muss, und nicht, dass es reicht, dass er erreichbar ist. Aber ich bin auch kein Jurist und finde diese Auslegung viel sinnvoller.  In LTF-UL 29 (Leermasse und zugehörige Schwerpunktlage) findet sich auch ein fest eingebauter Ballast, auf den in den anderen Abschnitten (insbesondere im von mir zuvor zitierten LTF-UL 23) nicht Bezug genommen wird, so dass meine obige Aussage nur für "ohne fest eingebauten Ballast" gilt. 
    Michael_B schrieb:
    Was dann aber bedeutet du musst doch ein seriöses W+B machen.
    ja, wenn ein Nachschauen im Beladungsplan ein "seriöses W&B" ist bzw. wenn es den nicht gibt, sich vergewissern dass man die allgemeinen Gewichtsgrenzen einhält. Eine Berechnung ist nach meiner Interpretation nicht gefordert. Der Beladungsplan muss dann natürlich an den "fest eingebauten Ballast" angepasst sein, wenn man denn ein Trimmgewicht eingebaut hat.

    Grüße
    Maik
  • Maik schrieb:
    Ich hatte die LTF-UL so interpretiert, dass auch jedes Stück bei der Wägung den Schwerpunktbereich (unbeladen) aus der Zulassung einhalten muss
    Bei der Stückprüfung ja. Danach nicht mehr. Der Betrieb ist Dir immer freigestellt, Du kannst ja auch Ausrüstung in den zweiten Sitz packen und hast danach keine Masse mehr frei um doppelsitzig zu fliegen.

    Das Bristell Kennblatt ist interessant. Mit der Argumentation könnte ich vielleicht noch die vollen 1,45 tonnen auf Hartbelag schaffen. Das wären 850kg Anhängelast bei 600kg Flugzeugmasse...

    1390kg habe ich schon ;-)

  • Steffen_E schrieb:
    Mit der Argumentation könnte ich vielleicht noch die vollen 1,45 tonnen auf Hartbelag schaffen.
    Ich drücke Dir den Daumen. Aber wenn der Pistenzustand schon verhandelbar ist (Hartbelag vs. Gras), dann könnte die Hindernishöhe oder Pistenlänge auch verhandelbar sein. Oder der Wind...

    Gruß 
    Maik

  • Die Erfahrung zeigt, dass man von so weiten Variationen die Finger lässt.

Jetzt anmelden

Passwort vergessen

Umfrage Archiv

Plant ihr, einen Autopiloten in eurem UL zu installieren?

Nein
58 %
Ja
42 %
Stimmen: 374 | Diskussion
Anzeige: Roland Aircraft
Statistik Alle Mitglieder

Aktuell sind 11 Besucher online.

Anzeige: EasyVFR