Maik schrieb:zB Ein Wägebericht mit fest eingebautem Trimmgewicht und Änderung der zulässigen Zuladungen in den Sitzen.
Wie ist das formal umgesetzt?
Machen Segelflieger seit Jahr und Tag so...
Maik schrieb:Das ist keine Abweichung von der LTF-UL. Dort steht "Schwerpunktbereich darf nicht kleiner sein". Der Bereich ist ja gleich gros, man hat sich nur für den eigenen Wunsch für einen Shift entschieden.
Darf ein Stück dann auch an anderen Stellen von der LTF-UL abweichen
Maik schrieb:Nein, nicht wirklich. Da ist ja noch ein wenig mehr als die Startstrecke über 15m im Spiel...
Darf ein Stück dann auch an anderen Stellen von der LTF-UL abweichen und z.B. einen 850kg Segler schleppen, auch wenn die Startstrecke dann formal zu hoch wäre
Maik schrieb:Das würde mich interessieren wer das hätte. Wäre eine interessante Abweichung im Stile eine Special Condition, die es bei ULs eigentlich nicht gibt.
In irgendeinem Kennblatts hatte ich gelesen, dass auf Asphalt das geschleppte Segelflugzeug schwerer sein darf.
Kann ich mir schwer vorstellen, dass jemand das eingetragen bekommen hat und daher hätte ich jetzt den Verdacht, dass Du das mit der CS22/23 verwechselst.
Maik schrieb:Halt Stopp! Bitte interpretiere meine Worte nicht, und schon gar nicht so.
nach deiner Argumentation
Du vermischst da eine zulässige Betriebsverschiebung mit einer unzulässigen Überschreitung.
Vielleicht würde es Sinn machen, das Thema W&B aus diesem Thread zu extrahieren (ist ja durchaus interessant), damit wir hier wieder zurück zum Thema kommen können?
Maik schrieb:Was dann aber bedeutet du musst doch ein seriöses W+B machen.
Und bei leichten Piloten darfst Du mehr Gepäck zuladen.
Michael_B schrieb:genau, ich würde es nur immer anders formulieren: mit einem W&B kann ich von der Standardzuladung abweichen.
Was dann aber bedeutet du musst doch ein seriöses W+B machen.
Steffen_E schrieb:Das hieße dann immer wenn man beim Breezer Gepäck > 0 hat. Was eigentlich immer der Fall ist weil ich zumindest meine Fliegertasche mit den Unterlagen und dem Ersatzheadset nach hinten lege.
mit einem W&B kann ich von der Standardzuladung abweichen
Steffen_E schrieb:Maik schrieb:Das würde mich interessieren wer das hätte. Wäre eine interessante Abweichung im Stile eine Special Condition, die es bei ULs eigentlich nicht gibt.
In irgendeinem Kennblatts hatte ich gelesen, dass auf Asphalt das geschleppte Segelflugzeug schwerer sein darf.Kann ich mir schwer vorstellen, dass jemand das eingetragen bekommen hat und daher hätte ich jetzt den Verdacht, dass Du das mit der CS22/23 verwechselst.

Steffen_E schrieb:Ich hatte die LTF-UL so interpretiert, dass auch jedes Stück bei der Wägung den Schwerpunktbereich (unbeladen) aus der Zulassung einhalten muss, und nicht, dass es reicht, dass er erreichbar ist. Aber ich bin auch kein Jurist und finde diese Auslegung viel sinnvoller. In LTF-UL 29 (Leermasse und zugehörige Schwerpunktlage) findet sich auch ein fest eingebauter Ballast, auf den in den anderen Abschnitten (insbesondere im von mir zuvor zitierten LTF-UL 23) nicht Bezug genommen wird, so dass meine obige Aussage nur für "ohne fest eingebauten Ballast" gilt.
Du vermischst da eine zulässige Betriebsverschiebung mit einer unzulässigen Überschreitung.
Michael_B schrieb:ja, wenn ein Nachschauen im Beladungsplan ein "seriöses W&B" ist bzw. wenn es den nicht gibt, sich vergewissern dass man die allgemeinen Gewichtsgrenzen einhält. Eine Berechnung ist nach meiner Interpretation nicht gefordert. Der Beladungsplan muss dann natürlich an den "fest eingebauten Ballast" angepasst sein, wenn man denn ein Trimmgewicht eingebaut hat.
Was dann aber bedeutet du musst doch ein seriöses W+B machen.
Maik schrieb:Bei der Stückprüfung ja. Danach nicht mehr. Der Betrieb ist Dir immer freigestellt, Du kannst ja auch Ausrüstung in den zweiten Sitz packen und hast danach keine Masse mehr frei um doppelsitzig zu fliegen.
Ich hatte die LTF-UL so interpretiert, dass auch jedes Stück bei der Wägung den Schwerpunktbereich (unbeladen) aus der Zulassung einhalten muss
Das Bristell Kennblatt ist interessant. Mit der Argumentation könnte ich vielleicht noch die vollen 1,45 tonnen auf Hartbelag schaffen. Das wären 850kg Anhängelast bei 600kg Flugzeugmasse...
1390kg habe ich schon ;-)
Steffen_E schrieb:Ich drücke Dir den Daumen. Aber wenn der Pistenzustand schon verhandelbar ist (Hartbelag vs. Gras), dann könnte die Hindernishöhe oder Pistenlänge auch verhandelbar sein. Oder der Wind...
Mit der Argumentation könnte ich vielleicht noch die vollen 1,45 tonnen auf Hartbelag schaffen.
Gruß
Maik
Die Erfahrung zeigt, dass man von so weiten Variationen die Finger lässt.