ZÜP für Ultraleicht - Sicht der Luftfahrtbehörde RP / Koblenz

Forum - Luftrecht
  • Ist der Thread immernoch nicht fertig?! Wenn es scheinbar nur noch ums Recht haben geht.

    Mein Learning: Koblenz vorerst meiden! Das Restaurant Delphi wird sich bedanken. Schikaniert werd ich beim Bauamt schon genug, da muss ich nicht noch extra hinfliegen.

    Kann seit gestern Leverkusen sehr empfehlen. Toller Platz. PPR unkompliziert und wirklich tolle Gastro mit Traumhafter Sonnenterrasse.

    Gerne wieder.

  • Maik schrieb:
    Das heißt, beim UL kann man sich bei der Flugvorbereitung die Schwerpunktsberechnung sparen.
    Hast du da mal die entsprechende rechtliche Quelle dazu? Ich komme nur von der Echofliegerei, daher wundert mich, dass man beim UL die Schwerpunktsberechnung weg lassen darf. 
  • kaeptnplanet schrieb:
    Kann seit gestern Leverkusen sehr empfehlen.
    Danke für die Info. Ich kenne Leverkusen noch von früher aus meiner Kilo-Fliegerei. Da fand ich die immer eher unfreundlich. Gut zu höre dass sich das geändert hat.
  • Maik schrieb:
    Das heißt, beim UL kann man sich bei der Flugvorbereitung die Schwerpunktsberechnung sparen.
    das ist leider ein Trugschluss, da ein Stück davon durchaus abweichen darf.

    Die Bauvorschrift verlangt lediglich, dass es möglich ist. Im Betrieb darf ich davon aber abweichen.

    Recht hast Du aber insoweit, dass ein UL wie jedes Segelflugzeug und ELA mit vereinfachter W+B arbeiten darf. Bepper im Cockpit mit Zuladungsgrenzen reichen beispielsweise aus.

    Was den Rest betrifft, würde ich ja gerne mal unter eine solche Kontrolle fallen.

    Fürs Wetter reicht ein CAVOK bis an den Horizont für nahezu jedes Flugvorhaben. Papierkarten sind nicht im mindesten vorgeschrieben.

    Wie ich Wetter, NfL und NoTAM geprüft habe, ist überhaupt nicht nachweisbar, solange kein Legimilentor vor mir steht…

    Daher sollte ein „hab ich und hier ist meine digitale Karte“ eigentlich alle Fragen erledigen…

  • Michael_B schrieb:
    Maik schrieb:
    Das heißt, beim UL kann man sich bei der Flugvorbereitung die Schwerpunktsberechnung sparen.
    Hast du da mal die entsprechende rechtliche Quelle dazu?
    Klar, die LTF-UL.


    Ich weiß aber nicht, ob ein UL im Einzelfall von der Zulassungsvorschrift abweichen darf. Würde mich aber bei diesem Punkt stark überraschen, da es ja durch Beladungspläne wie beim Breezer leicht sichergestellt werden kann.

    Ich bin bisher zwei Mal kontrolliert worden, nach W&B wurde dort nicht gefragt. Auch nicht nach Wettervorbereitung. "Nur" Dokumente und Flugvorbereitung bezüglich AIP, Notams und Streckenplanung (App vorgezeigt). Aktuelle Karte wurde auch gefragt, wobei die elektronische sofort akzeptiert wurde.

    Grüße
    Maik

  • Steffen_E schrieb:
    Wie ich Wetter, NfL und NoTAM geprüft habe, ist überhaupt nicht nachweisbar, solange kein Legimilentor vor mir steht…
    Bei meiner letzten Kontrolle wurde ich gefragt, wie ich an die AIP und an NOTAMS herankomme. Ich musste also nicht die Nutzung nachweisen, sondern nachweisen, dass ich dazu in der Lage bin.

    Gruß 
    Maik
  • Maik schrieb:
    Klar, die LTF-UL.
    Danke. Das hieße dann im Gepäckfach der Breezer müsste dann ein Aufkleber sein: "Max 0 kg". Weil, mehr wäre bei der von der LTF-UL geforderten 200 kg auf beiden Sitzen zusammen nicht erlaubt. 
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