Ist der Thread immernoch nicht fertig?! Wenn es scheinbar nur noch ums Recht haben geht.
Mein Learning: Koblenz vorerst meiden! Das Restaurant Delphi wird sich bedanken. Schikaniert werd ich beim Bauamt schon genug, da muss ich nicht noch extra hinfliegen.
Kann seit gestern Leverkusen sehr empfehlen. Toller Platz. PPR unkompliziert und wirklich tolle Gastro mit Traumhafter Sonnenterrasse.
Gerne wieder.
Maik schrieb:Hast du da mal die entsprechende rechtliche Quelle dazu? Ich komme nur von der Echofliegerei, daher wundert mich, dass man beim UL die Schwerpunktsberechnung weg lassen darf.
Das heißt, beim UL kann man sich bei der Flugvorbereitung die Schwerpunktsberechnung sparen.
kaeptnplanet schrieb:Danke für die Info. Ich kenne Leverkusen noch von früher aus meiner Kilo-Fliegerei. Da fand ich die immer eher unfreundlich. Gut zu höre dass sich das geändert hat.
Kann seit gestern Leverkusen sehr empfehlen.
Maik schrieb:das ist leider ein Trugschluss, da ein Stück davon durchaus abweichen darf.
Das heißt, beim UL kann man sich bei der Flugvorbereitung die Schwerpunktsberechnung sparen.
Die Bauvorschrift verlangt lediglich, dass es möglich ist. Im Betrieb darf ich davon aber abweichen.
Recht hast Du aber insoweit, dass ein UL wie jedes Segelflugzeug und ELA mit vereinfachter W+B arbeiten darf. Bepper im Cockpit mit Zuladungsgrenzen reichen beispielsweise aus.
Was den Rest betrifft, würde ich ja gerne mal unter eine solche Kontrolle fallen.
Fürs Wetter reicht ein CAVOK bis an den Horizont für nahezu jedes Flugvorhaben. Papierkarten sind nicht im mindesten vorgeschrieben.
Wie ich Wetter, NfL und NoTAM geprüft habe, ist überhaupt nicht nachweisbar, solange kein Legimilentor vor mir steht…
Daher sollte ein „hab ich und hier ist meine digitale Karte“ eigentlich alle Fragen erledigen…
Michael_B schrieb:Klar, die LTF-UL.Maik schrieb:Hast du da mal die entsprechende rechtliche Quelle dazu?
Das heißt, beim UL kann man sich bei der Flugvorbereitung die Schwerpunktsberechnung sparen.

Ich weiß aber nicht, ob ein UL im Einzelfall von der Zulassungsvorschrift abweichen darf. Würde mich aber bei diesem Punkt stark überraschen, da es ja durch Beladungspläne wie beim Breezer leicht sichergestellt werden kann.
Ich bin bisher zwei Mal kontrolliert worden, nach W&B wurde dort nicht gefragt. Auch nicht nach Wettervorbereitung. "Nur" Dokumente und Flugvorbereitung bezüglich AIP, Notams und Streckenplanung (App vorgezeigt). Aktuelle Karte wurde auch gefragt, wobei die elektronische sofort akzeptiert wurde.
Grüße
Maik
Steffen_E schrieb:Bei meiner letzten Kontrolle wurde ich gefragt, wie ich an die AIP und an NOTAMS herankomme. Ich musste also nicht die Nutzung nachweisen, sondern nachweisen, dass ich dazu in der Lage bin.
Wie ich Wetter, NfL und NoTAM geprüft habe, ist überhaupt nicht nachweisbar, solange kein Legimilentor vor mir steht…
Maik schrieb:Danke. Das hieße dann im Gepäckfach der Breezer müsste dann ein Aufkleber sein: "Max 0 kg". Weil, mehr wäre bei der von der LTF-UL geforderten 200 kg auf beiden Sitzen zusammen nicht erlaubt.
Klar, die LTF-UL.
Maik schrieb:nochmal:
Ich weiß aber nicht, ob ein UL im Einzelfall von der Zulassungsvorschrift abweichen darf.
der Schwerpunktbereich muss so gross sein, dass das technisch geht.
Das Stück muss jedoch nicht diesen Schwerpunktbereich erfüllen. Wenn Du sagen wir mal in eine Savage ein Trimmgewicht einbaust, dass Du maximal 70kg in den hinteren Sitz setzen kannst, ist das völlig zulässig.
Das Muster hat nachgewiesen, dass es mit den Kombinationen 100kg hinten+70kg vorne, 100v+100h, 100v+70h, 100v+0h, 70v+0h den Schwerpunktbereich einhält und ist damit zugelassen.
Aber warum soll ich mir das antun, mit einer Savage mit 100kgv+0h rumzufliegen, was ein mächtig kopflastiges Flugzeug ergibt, wenn ich nie mit 100kg hinten fliegen will...
(ask me how I know...)
Maik schrieb:Dann lautet ja die Antwort: ich gehe da hinten in die Bude mit dem C...
Ich musste also nicht die Nutzung nachweisen, sondern nachweisen, dass ich dazu in der Lage bin.
Das ist einfach ;-)
Michael_B schrieb:Nein. Auch das regelt die LTF-UL. Die Kennzeichnung zeigt die Beladungshöchstmasse. Und bei leichten Piloten darfst Du mehr Gepäck zuladen.
Danke. Das hieße dann im Gepäckfach der Breezer müsste dann ein Aufkleber sein: "Max 0 kg". Weil, mehr wäre bei der von der LTF-UL geforderten 200 kg auf beiden Sitzen zusammen nicht erlaubt.
Grüße
Maik
Steffen_E schrieb:Ah, interessant. Macht auf jeden Fall Sinn; ich hatte mich schon gefragt, ob das bei Tandemsitzer nicht zu unnötigen Einschränkungen bei der maximalen Gepäckmasse führt.
nochmal:der Schwerpunktbereich muss so gross sein, dass das technisch geht.
Das Stück muss jedoch nicht diesen Schwerpunktbereich erfüllen.
Wie ist das formal umgesetzt? Das Trimmgewicht ist bei der Wägung nicht eingebaut? Und formal ist es keine Zuladung, sondern ein? Aber irgendwie muss es doch auch zur Zuladung zählen? Oder darf ein Stück auch von der LTF-UL abweichen? Bin ehrlich an Details der Umsetzung interessiert. Darf ein Stück dann auch an anderen Stellen von der LTF-UL abweichen und z.B. einen 850kg Segler schleppen, auch wenn die Startstrecke dann formal zu hoch wäre (die anderen Nachweise aber erbracht wurden)? In irgendeinem Kennblatts hatte ich gelesen, dass auf Asphalt das geschleppte Segelflugzeug schwerer sein darf. Kann dann ja eigentlich nur an der geforderten Startstrecke liegen. D.h. auch ein Muster und nicht nur ein Stück kann von der LTF-UL abweichen. Dann müsste man doch auch von weiteren Abschnitten der LTF-UL abweichen dürfen, z.B. Höchstmasse (nach deiner Argumentation: wenn technisch auch die 650kg möglich sind, also die geforderten Zuladungen auch bei 650kg möglich sind, aber etwas mehr Zuladung als die in der LTF-UL geforderte wäre bei einigen Mustern wünschenswert)...
Grüße
Maik