Sierra.Zulu schrieb:§ 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5 des Luftverkehrsgesetzes und entsprechende Flugschüler (§ 7 Abs. 1 Ziffer 4 LuftSiG)...........In § 1 Abs. 2 ist dann wiederum folgendes als "Luftfahrzeug" definiert:(2) Luftfahrzeuge sind1.Flugzeuge2.Drehflügler3.Luftschiffe4.Segelflugzeuge5.Motorsegler6.Frei- und Fesselballone7.(weggefallen)8.Rettungsfallschirme9.Flugmodelle10.Luftsportgeräte11.sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
Edit: Vorposter übersehen, wollte das gleiche sagen...
Sierra.Zulu schrieb:Nee, Punkt 11Quax der Bruchpilot schrieb:Die standen vermutlich bisher noch unter Punkt 7 😂
Demnach wäre dann wohl auch ein Kinderdrachen ZÜP-pflichtig....
Wie schon Sierra.Zulu richtig abgeleitet hat.
Luftsportgeräteführer sind NICHT ZÜP-pflichtig.
Die Anforderungen der ZüP bezieht sich auf die sicherheitsrechtliche Gefährdungsrelevanz der Tätigkeit.
Ob diese Gefährdungsrelevanz auch für PPLer gilt, wird ja immer wieder diskutiert. DIe letzten Regierungen sehen das aber so.
Der Gesetzgeber differenziert hier bewusst:
Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
1) Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs (§ 1) hat die Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit folgender Personen zu überprüfen:
1-3 für uns nicht relevant.
4.
Luftfahrer im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und 5 des Luftverkehrsgesetzes und entsprechende Flugschüler .
Wir sind aber § 1 Abs. 10 des Luftverkehrsgesetzes
Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
(1) Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz, durch die zu seiner Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften, durch im Inland anwendbares internationales Recht, durch Rechtsakte der Europäischen Union und die zu deren Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften beschränkt wird.
(2) Luftfahrzeuge sind
1. Flugzeuge
2. Drehflügler
3. Luftschiffe
4. Segelflugzeuge
5. Motorsegler
6. Frei- und Fesselballone
7. (weggefallen)
8. Rettungsfallschirme
9. Flugmodelle
10. Luftsportgeräte
11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.
Kann man dem Blockwart in Koblenz unter die Nase reiben.
Ich wurde in Koblenz gestern mit meiner c 42b mit 472,5 KG auch kontrolliert. Es wird eine längere Liste abgearbeitet was natürlich auch dauert. Das Meiste ist halt Standard und im Boardbuch oder Portemonnaie vorhanden.
Ich wurde nach Autopilot gefragt, den ich sowieso nicht habe. Board- und Flugbuch wurde gecheckt, Wetter briefing mit DWD war akzeptiert. Tauglichkeitszeugnis, Nachprüfschein, Lärmzeugnis, Urkunde Luftfunkstelle, Wägebericht, ICAO Karte,Handbuch,Brille wenn eingetragen. Für Flugvorbereitung hat mein Sky demon und der Nachweis das ich die AIPs gelesen und bearbeitet habe, gereicht.
Für den Flug muss ein individueller w&B vorhanden sein. Den durfte ich vor dem Abflug erstellen und nachreichen. Da ich immer alleine mit meiner C 42b unterwegs bin, ist der bis auf Zuladung halt immer gleich. Daten sind im Handbuch der C 42b.
Alle Unterlagen müssen im Original mitgeführt werden. Z B auch der Versicherungsschein. Keine Kopien.
Das Ganze verlief freundlich und fair. Von ZÜP war keine Rede.
Ich bekomme gleich einen Lachanfall, W+B Bericht aktuell, beim nächsten mal fragt er dich auch noch nach deiner Frau, dann gibst du Ihm diese auch noch im Original, hahaha
QuaxC42 schrieb:Wer hat Dich kontrolliert?
Ich wurde in Koblenz gestern mit meiner c 42b mit 472,5 KG auch kontrolliert.
QuaxC42 schrieb:Ganz lieben Dank für deine Beschreibung. Da ich noch nie in so eine Kontrolle geraten bin hätte ich noch ein paar Fragen:Wetter briefing mit DWD war akzeptiert. ... ICAO Karte,Handbuch,Brille wenn eingetragen. Für Flugvorbereitung hat mein Sky demon und der Nachweis das ich die AIPs gelesen und bearbeitet habe, gereicht.
Für den Flug muss ein individueller w&B vorhanden sein. ...
Alle Unterlagen müssen im Original mitgeführt werden. Z B auch der Versicherungsschein. Keine Kopien.
Kranich schrieb:Na ja. So lachen würde ich da nicht. Es gibt Muster wo das unkritisch ist. Es gibt aber auch Muster wie z.B. die Breezer da würde ich auf keinen Fall einsteigen ohne eine genaue B+W Berechung für Anfang UND Ende des Fluges gemacht zu haben.
Ich bekomme gleich einen Lachanfall, W+B Bericht aktuell,
Hallo,
Laut Zulassungsvorschrift darf der erlaubte Schwerpunktsbereich nicht verlassen werden, solange man sich an die erlaubten Min und Max Massen (Sprit, Insassen, Gepäck) hält. Das heißt, beim UL kann man sich bei der Flugvorbereitung die Schwerpunktsberechnung sparen. Es reicht, sich bezüglich der Einhaltung der erlaubten Massen zu vergewissern. Kritisch kann es werden, wenn man die erlaubten Massen über- oder unterschreitet.
Grüße
Maik
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