truxxon schrieb:Hallo Truxxon,
Moin,
jupp, da war was. 2006/7 wurden Änderungen diskutiert. Heute steht in der LTF-UL, dass sichergestellt sein muss, dass die Tragseile nicht vom Propeller gekappt werden. Die einen machen das mit einem Kill-Schalter (wie beim MotoCross, Zündung wird geerdet), der mit einem kleinen Draht an der Rakete befestigt ist. Rakete los, Draht betätigt Killschalter, Motor aus.
(Wenn aber RG Hersteller und Zellenabauer zu anderen Ergebnissen kommen, braucht es den Killschalter nicht.) - BLÖDSINN - Siehe EDIT. Bei dir dürfte die Rakete nach schräg-oben-hinten schießen und die Tragseile dann eine 30° Neigung produzieren (BRS) - damit dürfte die Wahrscheinlichkeit sehr gering sein.
Truxxon
EDIT: LTF RG, 2.4, Seite 4 - Unterbrechnung MUSS sein.
maxmobil schrieb:
Als total anarchistischer Infragesteller habe ich mir hingegen die Frage gestellt ob der betreffende Satz in den Bauvorschriften
"mit dem Auslösemechanismus des Rettungsgeräts muß eine Zündabschaltung gekoppelt sein"
sich womöglich gar nicht auf die Zündungsanlage des Triebwerks bezieht sondern eventuell auf die elektrische Zündung des Rettungsgeräts selbst (zB Zündbox) sodaß nach der Zündung kein weiterer Stromfluß erfolgen kann.
Interessanter Ansatz. Vielleicht aber nicht konsequent genug weitergedacht.
Ich sehe hier nämlich die Gegensätze nicht exakt erfasst. Das Gegenteil von elektrischer Auslösung würde ich in der mechanischen Auslösung sehen und das Gegenteil der manuellen in einer automatischen. Insofern dürfte sich ein "Auslösemechanismus" des RGs, der eben rein mechanisch (roter Griff) funktioniert, nicht elektrisch blockieren lassen können. Was meint Ihr?
Michael
FlyingDentist schrieb:Ich sehe es so daß die Zündung/Zündbox der Auslösung nachgeschaltet ist, d.h. die mechanische oder elektrische Auslösung oder Aktivierung dann die eigentliche Zündung der Rakete bewirkt; und dann könnte man schon von einer Funktion sprechen die auch nach mechanischer AUslösung sicherstellen muß daß nicht weiterhin Strom irgendwo im Rettungsgerät fließen kann.maxmobil schrieb:
Als total anarchistischer Infragesteller habe ich mir hingegen die Frage gestellt ob der betreffende Satz in den Bauvorschriften
"mit dem Auslösemechanismus des Rettungsgeräts muß eine Zündabschaltung gekoppelt sein"
sich womöglich gar nicht auf die Zündungsanlage des Triebwerks bezieht sondern eventuell auf die elektrische Zündung des Rettungsgeräts selbst (zB Zündbox) sodaß nach der Zündung kein weiterer Stromfluß erfolgen kann.Interessanter Ansatz. Vielleicht aber nicht konsequent genug weitergedacht.
Ich sehe hier nämlich die Gegensätze nicht exakt erfasst. Das Gegenteil von elektrischer Auslösung würde ich in der mechanischen Auslösung sehen und das Gegenteil der manuellen in einer automatischen. Insofern dürfte sich ein "Auslösemechanismus" des RGs, der eben rein mechanisch (roter Griff) funktioniert, nicht elektrisch blockieren lassen können. Was meint Ihr?
Michael
maxmobil schrieb:
... Automatische Auslösung: Ich würde nicht gern in einem UL sitzen in dem ein Minicomputer befindet daß jetzt die Rakete raus muß;
... mein Einwand war auch eher semantischer Natur und sollte dem besseren Verständnis der LTF RG dienen.
Was die Auslösung der Rakete angeht, wird der bei weitem größte Teil wohl rein mechanisch mit Schlagbolzen und Zündhütchen abgefeuert. Eine direkte elektrische Zündung des Treibsatzes ist natürlich vom Vorhandensein einer ausreichenden Spannungsquelle abhängig und damit einem höheren Funktionsausfallrisiko ausgesetzt.
Michael
Gorden schrieb:
Schließlich muss ja dank der LTF in jedem Ultraleicht eine Notabschaltung realisiert sein.
Ich glaube es hängt letztlich an der Musterzulassung, ob ein solcher "Motorabschalter" tatsächlich montiert sein muss. Genaues sollte der Musterbetreuer/Hersteller wissen.
Dessen ungeachtet macht das Ding doch optisch und nach der Beschreibung einen vernünftigen Eindruck.
Michael
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