Hallo allerseits,
heute kam bei uns noch mal das Thema Kunstflug-Boxen auf. Leider findet man dazu relativ wenig im Netz, weswegen ich auf das Kollektiv-Wissen hoffe. Es gibt unter einigen Piloten offenbar unterschiedliche Meinungen darüber, ob man in ein Gebiet mit Kunstflugaktivität einfliegen darf oder nicht.
Diese Gebiete sind ja auch auf der ICAO-Karte eingezeichnet und in der AIP ENR 5.5 veröffentlicht. Es wird beschrieben, wie diese Gebiete aktiviert werden können. Allerdings lese ich nirgends heraus, ob man in eine aktivierte Kunstflugbox einfliegen darf oder nicht. Daher gehen hier leider auch die "Meinungen" auseinander.
Ich suche daher nach einer Rechtsquelle, die regelt, ob ein Einflug in eine aktivierte Kunstflugbox erlaubt ist oder nicht. Dass dies wenig sinnvoll ist, bzw. sehr gefährlich steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier. Ich informiere mich vor einem Flug, ob die Box aktiv ist und umfliege oder überfliege sie bei Bedarf.
Mein Kenntnisstand ist bislang der gewesen, dass eine solche Zone, auch bei Aktivierung, keinen gesperrten Luftraum darstellt. Ein Durchflug ist möglich, aber nicht zu empfehlen.
Liegen euch da andere / ergänzende Infos zu vor?
Danke euch
Genau so ist es, sowohl Kunstflugboxen als auch Falschirmspringerbereiche um Flugplätze sind per se natülich kein gesperrter Luftraum, auch wen aktiv.
Eher ein Hinweis um Situationsbewusstsein zu schaffen und bei guter Airmenship sollte man in Erfahrung bringen ob die Bereiche genutzt werden und falls ja im besten Falle umfliegen.
Die Regeln in der Box sind die selben ob die Box aktiv ist oder nicht.
Feuerfresser schrieb:Er ist natürlich auch völlig möglich, nur sollte man darüber kommunizieren. Eine kurze Anfrage auf der Platzfrequenz des den meisten Boxen zugehörigen Platzes reicht völlig aus.
Ein Durchflug ist möglich, aber nicht zu empfehlen.
Bei einem Kunstflugraum abseits eines Platzes hilft FIS weiter.
Oft sind die Kunstflugräume auch mit einem Notam versehen und das lautet nicht selten avoid, was kein Verbot ist, sondern eine Aufforderung sich Gedanken darüber zu machen.
Drumherumfliegn schadet aber natürlich auch nicht und ist die nette Art, da man sich während des Kunstfluges nur sehr beschränkt um Funkverkehr kümmern kann, unhörbarkeit wegen Lautstärke und der Verlust der Trainingsziele sind nur die zwei wichtigsten Punkte.
Feuerfresser schrieb:
Ich informiere mich vor einem Flug, ob die Box aktiv ist und umfliege oder überfliege sie bei Bedarf.
Das funktioniert nicht sicher, wir aktivieren unsere Box nicht selten ziemlich kurzfristig. Das kann schon mal unter 15 minuten vor Gebrauch sein.
OkeP schrieb:Nicht ganz, der durchfliegende Verkehr hat schon noch erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen, da es eine Special Activity Area ist.
Die Regeln in der Box sind die selben ob die Box aktiv ist oder nicht.
ich bin aktiver Betreiber einer ausgewiesenen Kunstflugbox.
Feuerfresser schrieb:Wirklich?!? Unsere nicht.
Diese Gebiete sind ja auch auf der ICAO-Karte eingezeichnet
HSV schrieb:Das dürfte daran liegen, dass ihr in der CTR Dortmund liegt. Da ist das dann ja ein Sektor.
Wirklich?!? Unsere nicht.
Ansonsten sind dauerhafte Kunstflugbereiche entweder über die AIP deklariert, dann sind sie auch in der Karte, oder per NfL veröffentlicht, dann sind sie bestenfalls in den aktualisierenden Flugnavigations-Apps zu finden.
Als Vergleich kannst Du Dir EDVQ Wilsche (permanent, AIP) und Segelfluggelände Am Salzgittersee (temporär, NfL) ansehen.
HSV schrieb:darauf wollte ich hinaus, ist ja gerade keine NfL/NOTAM aktiv und in einer Papierkarte sowieso nicht zu sehen.
Am Salzgittersee ist aber in der Karte nicht zu sehen.
Was mich interessiert: Warum gibt es da einen Unterschied zwischen Fallschirmsprung und Kunstflug?
Da gibt es meines Wissens keinen Unterschied. Du kannst Droppereien genauso über die AIP in die Karte bringen, wie in NfL und NOTAM als temporäre Sache.
Du kannst ja auch auf einen Flugplatz gehen, der keinerlei Markierungen hat und dort einen Flugplan für Fallschirmspringerei und Kunstflug aufgeben.
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