Flugbuch Digital? Wie ist der Sachstand?

Forum - Luftrecht
  • Mahlzeit zusammen, 

    wie ist denn der aktuelle Stand bzgl digitalem Flugbuch für UL? Kann zum Beispiel b4takeoff mittlerweile das Papier-Flugbuch ersetzen? 

    Beste Dank für eure Erfahrungen. 

  • ja, wie alle Flugbücher.

    sie müssen die Regeln der NfL einhalten, b4takeoff gehört dazu.

  • Kann dazu jemand bitte mal einen Gesetzestext hervorzaubern. Eine Aussage alleine ist keine rechtssichere Information.

    Die angesprochene Claud Anwendung ist  ein Abo Modell. Wenn es digital möglich ist, müßte es ja auch andere Produkte (Einmalerwerb) geben?

    Wie schauts mit einem Flugbuch innerhalb Skydemon aus?

  • Es ist nicht so leicht das als Gesetzestext zu finden, da dort wo früher ‚alsbald und  dauerhaft’ stand, einfach nichts mehr steht. LuftPersV §120 sagt nur, dass ein Flugbuch zu führen ist, aber nicht (mehr), dass es in Papier sein muss.

    aber die AMC zu JAR FCL.050 does the trick:

    Format of the record: 

    (1) details of flights flown under commercial air transport may be recorded in an electronic format maintained by the operator. 

    In this case an operator should make the records of all flights operated by the pilot, including differences and familiarisation training, available upon request to the flight crew member concerned; 

    (2) for other types of flights in aeroplanes, helicopters and powered-lift aircraft, the pilot should record the details of the flights flown in the following logbook format, which may be kept in electronic format. All data set out in (a) should be included.  

    (3) For sailplanes, balloons and airships, a suitable format, which may be electric, should be used. That format should contain the relevant items mentioned in (a) and additional information specific to the type of operation

  • hallo Gemeinde

    ich wundere mich doch wie bequem die Menschheit geworden ist,heute muss alles digital und sofort und überall verfügbar sei

    Die Führung eines Flugbuches in Papierform passt da nicht mehr rein.

    Gruss

    Heiko

    ps der sein Flugbuch immer noch und so lange wie möglich  analog führt.

  • Propeller schrieb:
    heute muss alles digital und sofort und überall verfügbar sei
    Nö. Nur wenn das eh schon per Vereinsflieger geführt ist...
    Propeller schrieb:
    ich wundere mich doch wie bequem die Menschheit geworden ist
    Genau, keiner geht mehr zu Fuss von Norddeutschland nach Süddeutschland. Alle fahren mit dem Auto oder gar mit dem Flugzeug.

    Wirklich unglaublich die Faulheit heutzutage...

  • Danke Stefan,

    jetzt muß man aber spitzfindig werden. 

    Die 

    Steffen_E schrieb:
    JAR FCL.050
    ist ja für die "richtige" Flugzeuge. Wir alle wissen aber das wir nur Luftsportgeräte führen ;-)  dei fliegen ja nicht, die sind halt sportlich :-)
    Digital würde ja bedeuten das mir mein skydemon logbuch ausreichend wäre? Es loggt selbständig Off block- on block Zeiten. Und ich kann auch dokumentieren das ich sagen wir mal den Check mit meinem Fluglehrer gemacht habe?

    Dieses Abodings da lehne ich grundsätzlich ab. Da würde ich eher weiter Papier nutzen. Im Prinzip sollte jedes Gerät das in der Lage ist Off Block- On  Block, zu loggen ja OK sein? Auch ein Flugbuch könnte manipuliert werden? 

    Ansonsten eine Excel auf nem Tablet?
  • MOIN schrieb:
    Danke Stefan,
    Gern geschehen, N′abend.
    MOIN schrieb:
    ist ja für die "richtige" Flugzeuge. Wir alle wissen aber das wir nur Luftsportgeräte führen ;-)  
    Ja ich weiss, ich wollte damit nur herausstellen, dass Du für Luftsportgeräteführer nirgends ein Gesetz findest, in dem steht, dass der Luftsportgeräteführer sein persönlich Flugbuch digital führen darf.

    Das liegt daran, dass früher in den Luftfahrtgesetzen für Piloten und Luftsportgeräteführer stand, dass man sein persönliches Flugbuch in Papier alsbald und dauerhaft zu führen habe, was im Behördenspräch ein papierenes Dokument mit dokumentensicherer Tinte bezeichnet.

    Nun steht aber heute in den Luftfahrtgesetzen für Piloten besagter Text und in dne Gesetzen für Luftsportgeräteführer steht dort nichts mehr von der Papierform oder sowas.

    Ergo: die Papierform ist nicht mehr nötig, was aber nirgendwo explizit gesagt wird, weil ein Nichtsagen gleich einem Sagen des Umgekehrten entspricht.

    ABER: die Form und der Inhalt müssen selbstverständlich den Regeln entsprechen und da gab es ja die wunderbare NfL.

    Wenn nun Dein Excel, dein Skydemon oder Deine MoinflugbuchAPP(r)  diese Form einhält...

    voilá...

    MOIN schrieb:
    jetzt muß man aber spitzfindig werden. 
    kann ich auch, wie Du siehst ;-)

    ich glaube ich geh besser mal schlafen und den Clown verdauen....


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